Verbot von außen angebrachten balkonkästen

kann vermieter nachträglich balkonkästen aussen verbieten?

seit 11 jahren wohne ich hier zur miete und habe von anfang an sachgemäss angebrachte (und sogar zusätzlich gesichterte) blumenkästen aussen an der brüstung. diese habe ich sommer wie winter (versch. bepflanzt) dort und sie haben bisher jeden sturm ohne schäden überstanden. nun bekam ich einen brief vom verwalter, ich müsse die kästen innen anbringen, um gefährdung und belästigung /verschmutzung auszuschliessen. ich wohne übrigens im dritten stock und hatte bisher 3-4 versch. mieter unter mir wohnen in dieser zeit -niemals beschwerden gekommen. kann dies nun plötzlich verboten werden, muss der vermieter nicht nachweisen das tatsächlich eine gefahr ausgeht, gibts es nicht so etwas wie gewohnheitsrecht?(11 jahre stören die kästen nicht…) ausserdem stehen kurz um die ecke am haus grosse eichen, die machen erheblichen laubfall und schmutz auf dem balkon.

Hi net-cat68!

Ich habe zwar keine Ahnung, kann mir aber nicht vorstellen daß der Vermieter plötzlich nach all den Jahren die Balkonkästen verbieten kann. Die Eichen in der Nähe aber spielen mit Sicherheit keine Rolle und helfen auch nicht als Entschuldigung.Steht womöglich in der Hausordnung etwas über Balkonkästen? Aus welchem Grundverbietet der Verwalter bzw. Vermieter die Balkonkästen?