Verbot von Jagdkanzeln in der Nähe von Straßen

Hallo,
Im Bundesfernstraßengesetz heißt es im § 9 (Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen):
(1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden

  1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter bei Bundesautobahnen und bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn …Gilt dieses Verbot auch für Jagkanzeln (Hochsitze)? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus! 
    Viele Grüße Dieter Grade

Hallo,

Du musst in deinem landesbaugesetz nachschauen ab wieviel m3 und welcher Höhe es sich um ein Hochbau handelt.
Ein handelsüblicher Drückjagdbock wird Wohl keine kein Hochhaus sein. Allerdings u.u. eine Schlafkanzel welche 4m hoch und 8m3 hat.
Grüße