Hallo,
Im Bundesfernstraßengesetz heißt es im § 9 (Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen):
(1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden
- Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter bei Bundesautobahnen und bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn …Gilt dieses Verbot auch für Jagkanzeln (Hochsitze)? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus!
Viele Grüße Dieter Grade