Ich gehe davon aus, dass man als Buchhändler aus seinen Büchern im Laden nichts für Kunden rauskopieren darf, nur wie begründet man das? Urheberrecht?
Mir wurde gesagt, dass es nicht erlaubt ist und zu Geldstrafen führen kann, aber warum genau?
Über eine fachkundige Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG,
Charlotte
Hi
Ich gehe davon aus, dass man als Buchhändler aus seinen
Büchern im Laden nichts für Kunden rauskopieren darf, nur wie
begründet man das?
Nunja eine Privatkopie dürfte das nicht sein.
Deshalb wird es wohl gegen das Urheberrecht verstoßen.
Erfolgt die Kopie gratis, kommt noch dazu, dass wenn dies zur Gewohnheit werden lässt vielleicht zu wenige Bücher verkauft und der Buchladen zusperren muß.
OL
Dass es schlecht fürs Geschäft ist, ist klar, aber darum gehts mir nicht.
Bist du dir mit dem Urheberrecht sicher oder ist das eine Vermutung?
Hallo,
§15 Uhrberrecht:
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
- das Vervielfältigungsrecht (§ 16) …
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html
Natürlich steht es dem Urheber auch frei, wem auch immer das Recht zur Verfielfältigung einzuräumen.
Zudem finden sich in den meisten Büchern kleine Vorbemerkungen wie z.B.:
„Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung der Texte und Abbildungen ist ohne schriftliche Genehmigung des Verlages urheberrechtswidrig und daher strafbar“.
Grüße
godam
Als Buchhändler sollten dir aber eigentlich die Publikationen des
Börsenvereins des deutschen Buchhandels
bekannt sein.
Kurz gesagt,ist es diesen nach dem Urheberrechts-Gesetz nicht gestattet,Kopien für Dritte (in diesem Falle den Kunden) anzufertigen.
Dasselbe ist dann auch noch einmal in den Lieferverträgen zwischen den
Verlagen und den Buchhändler als Teil der Geschäftsbestimmungen festgehalten.
Und nicht zu vergessen,das „Spezialgesetz“ für den Buchhandel,das
Buchpreisbindungsgesetz.
Hallo,
es ist das A+O des Urheberrechts!
darauf begründet sch der Rest, wie zusätzliche Rechte oder spezielle Ausnahmen.
OL
Ich habe aber vom Börsenverein speziell dazu nichts gefunden…könntest du mir sagen, wo das genau steht?
Und ja, das BuchPrG kenne ich… ungefähr… hab zumindest schon mal was davon gehört…

Ist mir grundsätzlich klar. Aber man darf ja z.B. private Kopien machen (als Privatperson von seinem eigenen Buch). Wenn man als Buchhandlung die Kopien nicht verkauft, ist es ja nicht gewerblich, sondern… vielleicht privat(?) Um das gehts mir…
Wo genau finde ich, dass genau das lt. Urheberrecht nicht erlaubt ist?
Im Mitgliederbereich gibt es da aber reichlich…ich finde da auf Anhieb über 165 Artikel dazu…unter anderem auch unter Urheberrecht
•Verbot der Herstellung einer Privatkopie durch Dritte