Hallo!
Bis zur Meldung in den Nachrichten kannte ich die o. g. Seite nicht. Deshalb kann ich die Einschätzung des Innenministeriums weder gutheißen noch kritisieren. Mich wundert aber, wie das Innenministerium irgendwas verbieten kann. Ist das nicht Angelegenheit der Gerichtsbarkeit? Können die Betreiber der Seite gegen die Behördenentscheidung klagen?
Btw: Sind derartige Verbote zielführend? Immerhin ist eine neue Seite schnell erstellt und in der einschlägigen Szene publik gemacht. Die Macher werden dabei vorhersehbar in nur schwer angreifbarer Weise vorgehen und in ihren Räumen weder Zwillen noch Schlagstöcke aufbewahren.
Gruß
Wolfgang