Verbot von linksunten.indymedia

Hallo!

Bis zur Meldung in den Nachrichten kannte ich die o. g. Seite nicht. Deshalb kann ich die Einschätzung des Innenministeriums weder gutheißen noch kritisieren. Mich wundert aber, wie das Innenministerium irgendwas verbieten kann. Ist das nicht Angelegenheit der Gerichtsbarkeit? Können die Betreiber der Seite gegen die Behördenentscheidung klagen?

Btw: Sind derartige Verbote zielführend? Immerhin ist eine neue Seite schnell erstellt und in der einschlägigen Szene publik gemacht. Die Macher werden dabei vorhersehbar in nur schwer angreifbarer Weise vorgehen und in ihren Räumen weder Zwillen noch Schlagstöcke aufbewahren.

Gruß
Wolfgang

Hallöchen,

technisch gesehen war das wohl ein Verbot des dazugehörigen Vereins nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz und ein solches kann der Innenminister aussprechen. Da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, kann dagegen auch auf dem Rechtswege vorgegangen werden.

Gruß
C.

Hallo Wolfgang,

zum Thema Verbot hat @C_Punkt alles gesagt, gegen den Verwaltungsakt kann man dann vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Zum zweiten Thema, ob das zielführend ist: in der Regel werden alle gleichartigen Nachfolgeorganisationen gleich mit verboten. Wenn du also das gleiche noch mal machst bist du sofort wieder draußen. Du musst was ändern und die Behörden werden sich genau angucken, ob die dann wieder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (oder was auch immer der Verbotsgrund war) verstoßen oder nicht.

Gruß
Stadtwache

Natürlich ist das eine gewisses „Hase und Igel“-Spiel. Aber das ist doch nichts Besonderes oder Außergewöhnliches. Das gibt es in vielen Rechtsbereichen, und auch sonst im Leben in rein praktischen Dingen.

Als Rechtsstaat müssen wir sehr hohe Anforderungen an solche Verbote stellen und einen Rechtsweg gegen entsprechende Verbotsverfügungen anbieten, und das ist auch gut und richtig so. Dass dies einen einfacheren Missbrauch ermöglicht, als dies in Staaten mit „alternativen Modellen“ möglich wäre, nehme ich dabei hin. So mag so ein Verbot bei uns nicht so „effektiv“ sein, wie dies in Russland oder der Türkei der Fall wäre, wo einfach mal die Rollkommandos aufmarschieren, und beliebige Zusammenhänge mit verbotenen Organisationen konstatieren, um unliebsame Mitmenschen einzusperren. Das ist aber noch lange kein Grund auf rechtstaatlich einwandfreie Maßnahmen ganz zu verzichten. Ich hoffe ja auch, dass die Stadt weiterhin die Gehwege von Hundehaufen befreit, auch wenn morgen da schon wieder die nächsten liegen.

Hallo,

das können sie. Allerdings müssten sie dann ihre Identität offenbaren.

Die unbekannte Betreibergemeinschaft wurde als (nicht eingetragener) Verein eingestuft. Der wurde verboten. Das liegt innerhalb der Kompetenz des Bundesinnenministers. Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__3.html ff ("… daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen …").

nachfolgeorganisationen sind automatisch ebenfalls verboten. Kleine Gegenfrage: Ist das Verbot von verfassungswidrigen, terroristischen oder kriminellen Organisationen/Vereinigungen zielführend? Ich denke ja. Alles andere wäre die Kapitulation des Rechtsstaates.

Übrigens konnte sich Frau Jelpke von der Linkspartei, allererste Walküre sofern es um den „Kampf gegen Rechts“ geht, nicht entblöden und bezeichnete das Verbot von linksunten… als „willkürliche Zensur“. Das zeigt sehr deutlich, dass sie Aufrufe zur Gewalt, Verhetzung und zur Zerstörung des demokratischen Systems akzeptiert … falls sie von Linksextremen kommen.

Aber seit den unterirdisch dummen Äußerungen von Gabriel und Schulz (Links hat mit Gewalt nichts zu tun) wissen wir ja, dass die Verharmlosung nicht nur bei Figuren wie Jelpke en vogue ist.

Gruß
vdmaster

Kleine Ergänzung: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article168022611/Die-Abschaltung-der-linksextremen-Seite-war-absolut-richtig.html

Es geht aber auch anders: http://www.taz.de/!5442315/

Schließlich geht es um die Verteidigung der Mitte gegen den Extremismus von links und rechts. Eine Formel der Verharmlosung rechtsradikaler Gewalttäter durch Gleichsetzung mit und Dämonisierung von linker Kritik und Militanz.

Da weiss man gleich wie der Kompaß justiert ist.

Und noch ein Artikel

Ob das Verbot rechtlich haltbar ist, werden also möglicherweise die Gerichte zu entscheiden haben.

Ich bitte darum. Die Kläger wären ja bei Bestätigung des Verbots nicht vor Strafverfolgung geschützt.