Verbot von UBER in Deutschland

Hallo,

ich habe gerade wieder einen Beitrag zum Thema Uber gelesen.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verfuegung-des…

Dazu habe ich eine Frage.
Die Fahrten der ‚Taxifahrer ohne Taxischein‘ sind ja offensichtlich gewerblich. Führen die Steuern ab? Wenn nein, warum wird denen nicht Steuerhinterziehung vorgeworfen? Warum wird Uber nicht vorgeworfen, daß sie bei Steuerhinterziehung helfen?

Gruß Chewpapa

Servus,

vorwerfen kann und darf man vieles.

Für eine Anklageerhebung wäre aber ein Tatbestand notwendig, der zu § 370 Abs 1 Nr. 2 AO oder zu § 27 Abs 1 StGB passt.

Was die vermittelten Fahrer betrifft, weißt Du offenbar mehr als der Fiskus. UberPop wird seit Frühjahr 2014 in Deutschland angeboten, d.h. vor Januar 2015 kann niemand wissen, welche der Leute, die von Uber vermittelt werden, ihre Einkünfte aus der Fahrtätigkeit versteuern und welche nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Was die vermittelten Fahrer betrifft, weißt Du offenbar mehr
als der Fiskus.

Sei bitte so nett und lies meinen Beitrag noch einmal.
Ich habe eine Frage gestellt und nicht behauptet, daß ich die Antwort kennen würde.

Daß es Uber erst seit 2014 gibt und eine Einkommensteuer frühestens 2015 anfällt, beantwortet meine Frage aber, danke.

Gruß Chewpapa

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Hallo,

Die Fahrten der ‚Taxifahrer ohne Taxischein‘ sind ja offensichtlich gewerblich. Führen die Steuern ab?

Ja oder nein.

Wenn nein, warum wird denen nicht Steuerhinterziehung vorgeworfen?

Wenn das FA Anhaltspunkte dafür hat, wird es dem nachgehen. Das unterscheidet sich nicht von anderen potenziellen Steuerhinterziehern.

Warum wird Uber nicht vorgeworfen, daß sie bei Steuerhinterziehung helfen?

Inwiefern würden die dabei helfen? Hilft der Lieferant eines Gewerbetreibenden mit hohen Barumsätzen den Gewerbetreibenden bei einer möglichen Steuerhinterziehung?
Wenn ich das Geschäftsmodell richtig verstehe, kassiert Uber 20% des Fahrpreises plus Steuern, die in Holland abgeführt werden? Die haben also zumindest kein Interesse daran, dass die Fahrer Einnahmen verschweigen. Außerdem fließt ja gar kein Bargeld, sondern das Geld bekommen die Fahrer per Überweisung? Das ganze wäre also sehr transparent und für das Finanzamt recht leicht überprüfbar. Insofern wäre das alles andere als auch nur annähernd als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu charakterisieren.

Grüße