Verbot von Werbung im Mehrfamilienhaus zulässig?

Hallo zusammen!

Ein etwas eigenwilliger Mit-MIETER (Sohn der Vermieterin) in unserem Mehrfamilienhaus hat auf der Haustür einfach einen Aufkleber angebracht mit dem wörtlichen Inhalt „Döner, Pizza und Flyer verboten!“.
Da diese Handlung eigenmächtig war, fühle ich mich in meinem Recht auf Erhalt von Waren von Lieferservices, Werbung, etc. beschränkt. Kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens sein soll.

Kann mir bitte jemand die Rechtslage aufschlüsseln?

Vielen Dank!

Viele Grüße, euer Thorsten

Hallo,

Kann mir bitte jemand die Rechtslage aufschlüsseln?

Muss man denn immer gleich mit Gesetzten wedeln?
Sprich doch einfach mit deinem Nachbarn und bitte ihn höflich, den Aufkleber an seinen Briefkasten anzubringen statt an die Haustür.
So schafft man doch nur unnötigen Unfrieden in der Nachbarschaft, aber manchmal denk ich, einige Leute legen es drauf an…

LG,
batz

Lieber „dummbatz“!

Vielen Dank zunächst für deine schnelle Antwort. Um es vorab zu nehmen, nein, ich lege es nicht auf eine Auseinandersetzung mit meinem Nachbarn an. Und auch nein, mit diesem Menschen kann man leider einfach nicht reden - ich könnte da viele Beispiele nennen.

Ich wollte nur Gewissheit haben, dass ich das Recht besitze, Werbeflyer und sonstige Mitteilungen weiterhin beziehen zu dürfen. Oder ob ich es hinnehmen müsste, wenn es z.B. von der Hausvermietung angeordnet worden wäre.

Darum geht es mir nur !!!

Hallo,

Kann mir bitte jemand die Rechtslage aufschlüsseln?

Muss man denn immer gleich mit Gesetzten wedeln?
Sprich doch einfach mit deinem Nachbarn und bitte ihn höflich,
den Aufkleber an seinen Briefkasten anzubringen statt an die
Haustür.
So schafft man doch nur unnötigen Unfrieden in der
Nachbarschaft, aber manchmal denk ich, einige Leute legen es
drauf an…

Also jemand, der im Haus Döner und Pizza verbietet, legt es ja selbst schon drauf an.
Mein muslimischer Nachbar verbietet ja auch nicht dem ganzen Haus das Schweinefleisch!?
Ansonsten spricht auch überhaupt nichts dagegen, die eigene rechtliche Position mal abzuchecken, bevor man in ein freundliches Gespräch geht, sonst könnte man ja unter „Plauderei“ posten und nicht unter „Mietrecht“.

Greetz
T.

1 Like

Moin!
Im Rahmen meiner kundendienstlichen Tätigkeit habe ich schon desöfteren an Briefkästen in Mehrfamilienhäusern Aufkleber „Werbung erwünscht!“ gesehen. Vielleicht wäre das ja eine Lösung, da der Austräger (ich vermeide mal das Wort „Zusteller“ in diesem Zusammenhang) ohnehin vor der Tür steht und sich freut, wenigstens ein Exemplar seiner Wurfsendung loszuwerden.
Wer keine Werbung wünscht, sollte dieses m.E. auf seinem Briefkasten kundtun und seine Nachbarn selbst entscheiden lassen.
Keine Ahnung, ob Dein Nachbar sich da rechtlich einwandfrei verhält (ich denke eher nicht) indem er versucht, seinen Mitbewohnern Werbung vorzuenthalten. Aber der ausdrückliche Wunsch auf Deinem Briefkasten, solche Sendungen zu erhalten dürfte eindeutig sein. Zur Vermeidung von Ärger solltest Du natürlich darauf achten, dass dann nirgends Prospekte herumliegen und die erhaltenen immer ordnungsgemäß entsorgen, wenn nicht mehr gebraucht. Denn Leute wie Dein Nachbar suchen in der Regel „Aufhänger“, also Schuldige für evtl. im Hausflur oder der Zuwegung zum Haus liegenden Müll (Alles DEM seine Schuld!)
Gruß Walter

off Topic

Mein muslimischer Nachbar verbietet ja auch nicht dem ganzen
Haus das Schweinefleisch!?

Deiner vileicht aber andere ganz gewiss, habe mich aber nciht daran gehalten, ebenso wie mit den Alkoholverbot