Verbote vom Partner bei gemeinsamen Sorgerecht!

Hallo,ich habe ein kleines Problem vielleicht kann mir jemand helfen.Mein Lebensgefährte möchte nicht das ich mit unserer Tochter zu meinen Eltern fahre.Hintergrund ist der er hat sich vor einem Jahr ziemlich doll mit denen gestritten.Möchte aber nun dort hin meine Tochter ist 20Monate alt und ist auch sehr auf mich fixiert.Wir sind nicht verheiratet aber haben ein gemeinsames Sorgerecht.
Kann er es mir verbieten? Schlimm genug meine Tochter tut mir leid bin sehr traurig darüber.

Verbieten wohl nicht, aber dDu könntest seine Sorgen doch ernstnehmen?
Wenn er zu seinen Eltern führe? Mit denen er sich so doll gezofft hat? Und mit deinem Töchterchen?

Finde seine Sorgen auch vor dem Hintergrund berechtigt, als Deine Tochter bereits sehr auf Dich fixiert ist. Nicht schön für Vater und Tochter.

Komm ihm doch entgegen. Er nimmt das Kind, du fährst allein. Dann kannst du mit deinen Eltern alles klären, das geht viel besser ohne Kleinkind.
Die Vater-Tochterbindung wird gestärkt. Die werden es nett haben und du gewinnst Pluspunkte beim Papa, die er sicher gerne mal einlösen wird. Du kannst Dich bei deinen Eltern erholen.

Viel Spaß,
Tilli

P.S. Das wollteste nich hörn, oder?
:wink:

Hallo!
Verbieten kann er dir das sicher nicht, weil es sogar bei geschiedenen so ist, dass das Kind ein Anrecht auf die Großeltern hat.
Setz dich einfach durch! Wenn nur er Streit mit deinen Eltern hat, solltest du dein Verhältnis zu deinen Eltern auch nicht aufgeben.
Viel Glück und liebe Grüße,
Pia

Na klar ist es nicht das was man hören will regt aber zum Nachdenken an aber wenn ich das letzte Jahr überschaue habe ich immer klein beigegeben nur jetzt bekomme ich langsam immer mehr ein schlechtes gewissen das meine Eltern Ihr Enkelkind nicht sehen können .
Sie selber sind sehr traurig darüber und leiden darunter .
Und nur weil er seinen Stolz hat und alles wegen mißverständnissen .
meine Eltern hätten gerne das Gespräch gesucht doch er ist zu verbohrt dafür.

Vielen Dank, das ist sehr nett von Dir ich denke ich werde es auch so machen.Da muß ich Durch irgendwie .Blöd wenn sein gegenüber so verbohrt ist

Umgangsrecht der Großeltern
Hallo,

ich werfe das nur mal so in den Raum - auch in Hinblick auf eine langfristige Lösung:

http://www.pappa.com/recht/urt/Umgangsrecht-Grosselt…

Ich bin ja durchaus auch immer für einen friedlichen Weg. Aber dem Pappa sollte vielleicht doch mal langsam und konsequent klar gemacht werden, die Brille zu wechseln: Kinder haben auch ein Recht auf ihrer Großeltern!

LG Petra

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Ergänzung
Was man allen beteiligten Parteien auf den Weg geben sollte:

Das Kind ist aus der Sache rauszuhalten!

Keine doofen Sprüche des Vaters in Bezug auf die Großeltern, aber auch keine Sprüche der Großeltern in Bezug auf den Vater!

Vielleicht ist es ein Brücke zum Vater, wenn die Mutter sich hier dafür einsetzt, dass diese Grenze ganz klar existiert und sie diese auch aktiv verteidigt.

LG Petra

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Vielen Dank für diese Mail also wenn es Hart auf hart kommt werde ich zu diesem Mittel greifen .
Danke Danke

Hallo Tilli,

Verbieten wohl nicht, aber dDu könntest seine Sorgen doch
ernstnehmen?
Wenn er zu seinen Eltern führe? Mit denen er sich so doll
gezofft hat? Und mit deinem Töchterchen?

da sehe ich aber einen „kleinen“ und nicht unbedeutenden Unterschied:

Die Fragestellerin schrieb, dass sich ihr Lebensgefährte vor einem Jahr mit ihren Eltern gestritten hat. Die Person, die mit dem Kind zu den Großeltern des Kindes fährt, ist somit nicht die Person, die mit ihnen Streit hatte. A hat Streit mit B. A und will nicht, dass C (der keinen Streit mit B) hat, zusammen mit D zu B fährt.

In der von dir konstruierten Situation ist es anders:
Hier hat jemand mit den eigenen Eltern Streit (gehabt) und fährt mit dem Kind zu diesem. Das wäre, A hat Streit mit B und will mit selbst mit D zu B fahren.
In diesem Fall gäbe es doch Bedenken, dass es zu erneutem Streit kommen könnte, worunter das Kind leidet. Ganz anders als in der von der Fragestellerin beschriebenen Situation.

Komm ihm doch entgegen. Er nimmt das Kind, du fährst allein.
Dann kannst du mit deinen Eltern alles klären, das geht viel
besser ohne Kleinkind.

Dem würde ich zustimmen - wenn es die von dir genannte Situation wäre.
Die Fragestellerin hat sich aber, laut Posting, überhaupt nicht mit ihren Eltern gestritten. Sie können durchaus ein entspanntes Verhältnis miteinander haben. Warum soll sie nicht mit der Kleinen hinfahren und einen entspannten Urlaub genießen? Warum soll die Kleine auf die Oma verzichten, nur weil ein Elternteil - der beim Besuch gar nicht anwesend ist - mit Oma Streit hatte?

(Aus eigener Erfahrung:
Mein Vater versteht sich mit der Mutter meiner Mutter überhaupt nicht. Meine Mutter versteht sich aber mit ihrer Mutter einfach klasse - und ich liebte und liebe meine Oma über alles.
Fand mein Vater auch nicht so toll, wenn wir - meine Mutter und ich - im Sommer zwei, drei Wochen zur Oma gefahren sind. Aber meine Mutter hat’s genossen und ich auch.
Warum hätten wir auf diese schönen Erfahrungen verzichten sollen, nur weil sich mein Vater nicht mit der Mutter meiner Mutter versteht?)

Die Vater-Tochterbindung wird gestärkt. Die werden es nett
haben und du gewinnst Pluspunkte beim Papa, die er sicher
gerne mal einlösen wird. Du kannst Dich bei deinen Eltern
erholen.

Sicherlich tut das auch mal ganz gut - und zwar allen Seiten.

Aber wie ansonsten außer per Besuch bei den Großeltern einen Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkind herstellen? Telefonisch, per Brief, per Mail… nicht sehr angemessen für das Alter (20 Monate); zusammen spielen, einen kleinen Ausflug machen etc. kann man da aber ganz toll.
Großeltern kommen her und bleiben ein paar Tage - problematisch, da sich der Vater ja nicht mit ihnen versteht.
Kurzbesuch? Wohl wegen der Entfernung (die wohl nicht die kleinste ist) problematisch.

Viele Grüße,
Nina

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Ich würde ihm möglichst sachlich klar machen, dass das Kind Anspruch auf seine Großeltern hat - aber auch umgekehrt.

Man kann ggf. darauf verzichten (hängt von der Entfernung ab), dass sich Kind direkt mehrere Tage oder gar Wochen am Stück dort einquartiert und du kannst ihm da ggf. akut entgegen kommen. Aber auf den grundsätzlichen Umgang würde ich Wert legen.

„Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern, beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, insbesondere auch mit den Grosseltern.“

Das ist vom OLG Köln (aus der verlinkten Seite) - das finde ich in dem Zusammenhang sehr passend.

Frag ihn doch, wie er sich vorstellt, dass ein solcher Kontakt aussehen kann. Damit stellst du ihn nicht vor vollendete Tatsachen - aber ziehst gleichzeitig deine Grenze.

LG Petra

LG Petra

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Hallo,

dass ein Kind das Recht auf seine Großeltern hat und umgekehrt, unterstütze ich voll.

Wichtig fände ich auch - im Hinblick auf die Zukunft und das größerwerdende Kind - dass die Parteien, die sich nicht miteinander verstehen, die Absprache treffen, daß nicht schlecht vom jeweils anderen vor dem Kind geredet wird und dass das Kind nicht über den jeweils anderen ausgefragt wird.

Auf diese Weise kann das Kind seine Beziehung zu der jeweiligen Person leben und kommt nicht in Loyalitätskonflikte.

Alles Gute

Iris

Hallo Tilli,

da sehe ich aber einen „kleinen“ und nicht unbedeutenden
Unterschied:

Yep.
In der Tat. In diesem Fall hat sie meinen Rat dann ganz zu recht nicht hören wollen.
Mea culpa.

Tilli

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worum gings?

Vielen Dank, das ist sehr nett von Dir ich denke ich werde es
auch so machen.Da muß ich Durch irgendwie .Blöd wenn sein
gegenüber so verbohrt ist

darf man fragen, worum es bei dem streit ging?
ums kind oder um erziehung?

ich meine: hat er irgendwie einen grund oder ist er einer, der dann sippenhaft verhängt, weil deine eltern sein fahrstil gestört hat?
lg
tilli

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Hallo

wenn ich das letzte Jahr überschaue habe ich immer klein beigegeben …

Ach so, du hast es dir schon öfters verbieten lassen, das Kind dahin mitzunehmen.
Ich glaube, die Kinder haben einen Anspruch auf Kontakt zu den Großeltern. Wahrscheinlich nicht ganz so stark wie Anspruch auf Kontakt zu beiden Eltern, aber auch. Der ist doch auch wichtig für das Kind.

Vielleicht könnte der Vater sich das auch mal durch den Kopf gehen lassen.

Viele Grüße

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Hi, das kann er Dir nicht verbieten.
Das gemeinsame Sorgerecht bezieht sich auf andere Fragen im Leben des Kindes z.B. welche Schule. Aber nicht auf die alltäglichen Fragen und zwar entscheidet bei diesen der Partner bei dem das Kind lebt.
Ganz davon abgesehen haben Großeltern einen Anspruch auf das Umgangsrecht mit dem Kind.
Und wenn Dein Expartner sich mal mit Deinen Eltern gezofft hat, soll er das mit denen ausmachen und nicht versuchen, das auf Deinem und dem Rücken des Kindes auszutragen!
MfG ramses90