Verbotene Eigenmacht oder Pech?

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, Familie A hat im Dach eines Mehrfamilienhauses einen Speicherraum gemietet. Ganz offiziell mit einem extra Mietvertrag nur über diesen Raum. Nun hinge seit einiger Zeit ein Aushang im Haus, dass die nicht gemieteten Speicherräume (die von anderen Mietern kostenlos und unberechtigt genutzt wurden) zu räumen sind und die Schließzylinder nach einer bestimmten Frist ausgetauscht würden und für die gemieteten Räume ein Schlüssel beim Hausmeister zu holen wäre. Familie A denkt sich, dass die Zylinder zu den einzelnen Räumen damit gemeint wären und da sie selbst einen Zylinder an ihrem Speicherraum einbauen mußten, dachten sie, sie wären nicht betroffen.

Nun mußte Familie A gestern - also am Wochenende - dringend in ihren Speicherraum und stellt fest, dass die Tür, die zu den Speicherräumen führt, zu gesperrt ist, also anders als gedacht eben. Einen Schlüssel hätten sie nicht ausgehändigt bekommen, den müssten sie sich laut dem Aushang selbst holen.

Wäre so etwas zulässig, also einfach Schloss einbauen und sagen „Sieh selbst zu, dass du zu einem Schlüssel kommst“? Und was könnte Familie A tun, wenn sie wirklich dringend was aus dem Speicherraum holen muss/möchte, der Hausmeister aber nicht auf den Anruf auf’s Notfallhandy reagiert? Ist Schloss aufbohren oder Schlüsseldienst auf Kosten des Vermieters holen zulässig in diesem Fall? Was könnte Familie A sonst noch machen und welche Rechten und Pflichten hätten sie hier?

Danke für fachkundige Antworten schon mal :smile:

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo

würden und für die gemieteten Räume ein Schlüssel beim
Hausmeister zu holen wäre.

Da steht es doch aber.

Wäre so etwas zulässig, also einfach Schloss einbauen und
sagen „Sieh selbst zu, dass du zu einem Schlüssel kommst“?

Soll stattdessen ein berittener Bote in Livree den Schlüssel auf einem Silbertablett servieren ?

Und
was könnte Familie A tun, wenn sie wirklich dringend was aus
dem Speicherraum holen muss/möchte, der Hausmeister aber nicht
auf den Anruf auf’s Notfallhandy reagiert? Ist Schloss
aufbohren oder Schlüsseldienst auf Kosten des Vermieters holen
zulässig in diesem Fall? Was könnte Familie A sonst noch
machen und welche Rechten und Pflichten hätten sie hier?

In einem wirklichen NOTFALL könnte man die Tür auch eintreten, aber auch dann sicher nicht auf Kosten des Vermieters.
Liebe Grüße
Jo

Hallo

In einem wirklichen NOTFALL könnte man die Tür auch eintreten,
aber auch dann sicher nicht auf Kosten des Vermieters.

Doch, exakt in einem wirklichen Notfall könnte man das auf seine Kosten.

Gruß
smalbop

Hallo

würden und für die gemieteten Räume ein Schlüssel beim
Hausmeister zu holen wäre.

Da steht es doch aber.

Wäre so etwas zulässig, also einfach Schloss einbauen und
sagen „Sieh selbst zu, dass du zu einem Schlüssel kommst“?

Soll stattdessen ein berittener Bote in Livree den Schlüssel
auf einem Silbertablett servieren ?

Das habe ich nicht verstanden. Du bringst ja lediglich Hinweis, dass das Vorgehen so angekündigt wurde. Wird es denn allein dadurch also schon rechtmäßig?

LG

Bommel

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Vermieter Räume, die an A vermietet wurden, und welche - viel wichtiger - im Besitz von A stehen, einfach abgesperrt.

Da der Besitz (ob rechtmäßig oder nicht) gem. § 854 BGB geschützt wird, stellt das in der Tat verbotene Eigenmacht iSd. § 858 BGB dar, so dass A einen Rückgabeanspruch aus § 861 BGB. haben.

Dieser ist (ohne, dass es eines dringenden Grundes bedarf, da Besitzschutzansprüche das nicht voraus setzen) gem. § 861 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung sofort durchsetzbar.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Vermieter Räume,
die an A vermietet wurden, und welche - viel wichtiger - im
Besitz von A stehen, einfach abgesperrt.

Nicht den Raum selbst, sondern den Zugang zu den Räumen. Und eben nach Ankündigung durch diesen Aushang, der aber von A, so wie es aussieht falsch verstanden wurde. A dachte ja, dass die einzelnen Speicherräume mit Schließzylindern versehen werden und nicht der ganze Zugang zu allen Räumen versperrt wird.

Da der Besitz (ob rechtmäßig oder nicht) gem. § 854 BGB
geschützt wird, stellt das in der Tat verbotene Eigenmacht
iSd. § 858 BGB dar, so dass A einen Rückgabeanspruch aus § 861
BGB. haben.

In dem Fall wäre der Besitz rechtmäßig, da A einen expliziten Mietvertrag auf genau diesen Raum hat.

Dieser ist (ohne, dass es eines dringenden Grundes bedarf, da
Besitzschutzansprüche das nicht voraus setzen) gem. § 861 BGB
im Wege der einstweiligen Verfügung sofort durchsetzbar.

Okay, da steht, dass man den Besitz zurückverlangen darf. Dies wurde durch den Anruf beim Hausmeister versucht. Es wurde aber seitens des Hausmeisters nicht darauf reagiert. Wahrscheinlich wegen Wochenende. Was darf A dann tun? Im Speicherraum lagert ein Muttertagsgeschenk. Das ist jetzt nun nicht direkt ein Notfall, aber es ist eben HEUTE Muttertag und nicht morgen…

Danke dir noch mal!

Liebe Grüße
ausnahmefall

Nicht den Raum selbst, sondern den Zugang zu den Räumen.

Das macht keinen Unterschied. Wenn dem Mieter, bzw. Besitzer die Möglichkeit genommen wird, den Raum zu betreten, ist das Besitzentzug.

In dem Fall wäre der Besitz rechtmäßig, da A einen expliziten
Mietvertrag auf genau diesen Raum hat.

Darauf kommt es wie gesagt nicht mal an, da auch der unrechtmäßige Besitz geschützt wird.

Okay, da steht, dass man den Besitz zurückverlangen darf. Dies
wurde durch den Anruf beim Hausmeister versucht. Es wurde aber
seitens des Hausmeisters nicht darauf reagiert. Wahrscheinlich
wegen Wochenende. Was darf A dann tun?

Er darf das Schloss nicht selbst aufbrechen, sondern muss sich staatlicher Mittel bedienen.

Im Speicherraum lagert
ein Muttertagsgeschenk. Das ist jetzt nun nicht direkt ein
Notfall, aber es ist eben HEUTE Muttertag und nicht morgen…

Das würde für ein Handeln in zivilrechtlicher Notwehr nicht ausreichen. Es bleibt also bei vorstehend Gesagtem.

Gruß
Dea

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Ganz herzlichen Dank dir und auf beide Antworten Sternchen :smile:

Wir nehmen einfach mal an, Familie A hat Zähneknirschend auf den Hausmeisterdienst heute gewartet :wink:

Liebe Grüße
ausnahmefall