Jemand möchte ein Haus verkaufen. Leider gibt es aufgrund von Nachbarschaftsstreitigkeiten einige Probleme. Ein Nachbar nutzt seit Jahren unerlaubterweise das Grundstück des Verkäufers als Abkürzung zur Hauptstraße. Da er ihm das erneut untersagt hat - schriftlich, Brief in Briefkasten eingeworfen - haben er und ein anderer Nachbar jetzt an ihrer Einfahrt Schilder angebracht, auf dem ihm das Betreten des Grundstücks untersagt wird. Mit Nennung seines NAMENS!! Für jeden sichtbar!
Damit machen sie den beabsichtigten Verkauf unmöglich! Mehrere Interessenten sind aufgrund der Schilder, die ja auf ein schlechtes Nachbarschaftsverhältnis hindeuten, deshalb schon abgesprungen! Ist das evtl. verbotene öffentliche Anprangerung? Jeder der die Schilder liest, denkt ja weiß Gott, was derjenige angestellt hat.
Als Bedingung für das Entfernen der Schilder verlangen sie, dass derjenige ihnen schriftlich bestätigt, dass er wirklich sein Haus verkaufen will! Nötigung??
Verkäufer (V) eines Hauses hat einem Nachbarn (N1) die fotgesetzte Benutzung des Grundstücks des V verweigert?
N1 und ein weiterer Nachbar (N2) haben jeweils an ihren Grundstücksgrenzen Schilder mit dem Namen von V angebracht, auf denen Sie ihn darauf hinweisen, dass sie ihm die Nutzung ihrer Grundstücke untersagen?
Was soll daran eine „Anprangerung“ sein? Wie lautet denn der fiktive Text auf den Schildern? Wie genau soll den V dem N1 und N2 den Nachweis erbringen, dass er sein Haus verkaufen will? Reicht ihnen eine Einsicht in einen evtl. vorhandenen Maklerauftrag (falls hierbei Summen genannt sind, könnte man diese ja auf einer Kopie nicht anzeigen lassen. Ggf. bestätigt das Maklerbüro auch unkompliziert in einem getrennten Schreiben, dass es einen Auftrag hat. Die sind ja auch an einem möglichst unkomplizierten Verkauf interessiert)?
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass mir das Aufstellen eines Schildes untersagt werden kann auf dem folgendes steht: „Herr xy, ich untersage ihnen das Betreten oder Befahren meines Grundstücks“.
N1 und N2 dürften ja ebenfalls ein Interesse daran haben, dass V sein Haus verkauft, wenn das Verhältnis bereits eingetrübt ist.
Jemand möchte ein Haus verkaufen. Leider gibt es aufgrund von
Nachbarschaftsstreitigkeiten einige Probleme. Ein Nachbar
nutzt seit Jahren unerlaubterweise das Grundstück des
Verkäufers als Abkürzung zur Hauptstraße.
In solch einer Nachbarschaft macht das Leben sicherlich großen Spass.
Weshalb zieht dieser Jemand nicht um sein Grundstück einen hohen Zaun ?
Und schon könnten alle wieder in Frieden leben.
Wie wollte man wohl verhindern, dass es die Nachbarn mit gleicher Münze heimzahlen, wenn man selbst überaus kleinlich auf penibler Einhaltung seiner Grundstücksgrenze besteht?
Nun können die Nachbarn aber ebengleich durch Schilder ihr Eigentumsrecht proklamieren - auch die Nutzung nur einer bestimmten Person untersagen.
wenn man den Nachbarn ein solches Wegerecht (befristet oder dauerhaft) einräumt, sollte man es auch im Grundbuch eintragen lassen. Damit weiss ein Käufer, welche „Altlasten“ existieren.
Als Laie kann ich nicht beurteilen, ob ein solches Wegerecht automatisch auf einen Käufer übergeht und somit weiter geduldet wird.
Oder muss der Verkäufer erst die Wegerechte offiziell löschen löschen bzw. entziehen und kann dann das Haus verkaufen … geht immer über Notar & gericht und kostet …
falls nur V ein Problem mit seinen Nachbarn hat, ist das für einen Käufer eigentlich kein gravierender Mangel. Am Ende sind ja alle glücklich. Das einzige Problem ist vielleicht das geminderte Vertrauen in den Verkäufer.
Falls Du mit der Gestaltung Deines Posts rein hypotetisch die Mentaltität von V widerspiegelst, klingt das Nachbarproblem (V gegen 2 Nachbarn) von aussen auch plausibel.
Als Bedingung für das Entfernen der Schilder verlangen sie,
dass derjenige ihnen schriftlich bestätigt, dass er wirklich
sein Haus verkaufen will! Nötigung??
Ob das Nötigung ist, sollte egal sein. V sollte zur Beilegung der Situation das „will“ bestätigen, da dies folgenlos und eine klassische Win-Win-Situation unter Nachbarn ist!
V hat bessere Chancen auf einen höheren Preis
V wird sein Haus schneller los
die Nachbarn werden beim wahrscheinlichen Kontakt mit Interessenten wohlwollend sein.
als juristischem Laien mit einigermaßen normalem Rechtsempfinden kann ich die bisherigen Antworten nur widerwillig zur Kenntnis nehmen.
Ich würde das Verhalten des rechtswidrig querenden Nachbarn ( V muss sich ja wohl nicht für die Durchsetzung seines Eigentümerrechts rechtfertigen ) und besonders das Aufstellen derartiger Schilder als grobe Frechheit einstufen und den V. nicht auch noch zwingen, über die Unterlassung der Beleidigung auf den Schildern zu verhandeln.
Laut Deinen Schilderungen hat V. ja keinen Anlass gegeben, dass sich die Nachbarn derartig gegen ihn verschwören.
du scheinst ja wohl das Glück zu haben,auf einer Hallig oder so zu wohnen,wo die Natur die Menschen zwangsweise zu einer verschworenen Gemeinschaft werden läßt…
ansonsten ist aber der Gartenzwergkrieg des Deutschen liebste „Leidenschaft“ und eine der sichersten Einnahmequellen des gesamten Justizapparates…
Wobei nach meinem persönlichen Dafürhalten diese Problematik verstärkt erst ab den 1980er-Jahren (Ära Kohl und Kapitalismus in Reinkultur) auftrat.
Nach meiner Einschätzung ist es die Verlagerung von Konflikten am Arbeitsplatz in das private Umfeld…während man am Arbeitsplatz als AN vieles einfach hinnehmen muss,wird dann im privaten Umfeld auf Deubel komm raus,das „Recht“ gesucht…
Moin,
da verkennst Du mich. Es geht mir auch nicht um allgemeine Tendenzen, sondern um den konkreten Fall.
Sicher hat sich der V durch sein Überwegungsverbot nicht zum Helden der guten Nachbarschaft gemacht, aber andererseits nur sein „gutes Recht“ in Anspruch genommen.
Der Schritt in die Unverschämtheit wurde aber nach meinem Dafürhalten von seinen Gegnern / Nachbarn getan, indem die Schilder mit namentlicher Nennung des N. aufgestellt wurden.
Ich stelle mir das sehr demütigend vor, die Entfernung der Schilder verhandeln und dafür noch Versprechungen machen zu müssen, wie es einige Antworter empfohlen haben.
Immer vorausgesetzt, dass der UP keine wesentlichen Aktionen des V. verschwiegen hat …
nun um reale Dinge geht es in solchen Sachen auch nur noch sehr am Rande…
es geht hier nur noch darum,wer das Alpha-Tier ist…
solche Streitigkeiten kannst du eigentlich nur auf 2 Arten beenden…
1.in Wild-West Manier
beide Streithähne erschießen…*g*
2.einer stirbt
Ansonsten werden diese „Grabenkämpfe“ bis zum bitteren Ende ausgetragen…wie du ja hier im Beispielfall siehst…
Obwohl einer der Kontrahenten doch soweit einsichtig ist und lieber den Platz räumt als sich sein Leben zu ruinieren,wird doch noch „nachgetreten“…
Obwohl einer der Kontrahenten doch soweit einsichtig ist und lieber den Platz räumt als
sich sein Leben zu ruinieren,wird doch noch „nachgetreten“…
und dass anscheinend die Justiz noch ermunternd lächelnd auffordert, zu Kreuze zu kriechen.
Ich bin gewiss kein Freund von Rechtsstreitigkeiten - schon gar nicht wegen irgendwelcher Lappalien, aber es wäre schön, wenn die Gesetze im Zweifelsfall nicht die größten …
bevorteiligten.
Ich weiß, dass König Salomon tot ist
was hat nun der Fragende von Deiner moralisch-ethischen Betrachtungsweise? Rein gar nichts! Oder ergibt sich daraus ein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch? Ich sehe ihn jedenfalls nicht.
Hallo,
vielleicht bringt´s ja doch etwas. Eventuell besinnt sich ein Experte, dass im Streitfall ein Richter und kein Roboter das Urteil fällt. Das wäre doch angesichts der Interpretationsfähigkeit von beispielsweise „Beleidigung“ nicht ganz auszuschließen, zumal ja hier auch ein geschäftsschädigender Einfluss stattfindet.
Und aus Deiner formaljuristischen Betrachtungsweise ergibt sich auch kein Rechtsanspruch.
Gruß
Thomas
Jemand möchte etwas. Ein anderer möchte, dass dieser ihm das bestätigt. Dadurch würde Streit der beiden beerdigt.
Wo ist das Problem (außer im Kopf von jemand?)
Jemand soll froh sein, dass er dort wegzieht. Wobei sich mir der Eindruck aufdrängt, dass es am neuen Wohnort auch nicht Friede Freude Eierkuchen sein wird.