Verbotene Symbole

Hi!

Angenommen …

  • Person X betreibt ein Internet-Forum, das von jedem gelesen werden kann, in das aber nur registrierte User schreiben können

  • weiter angenommen, das Forum lässt zu den eingestellten Mitteilungen den Upload von Bildern zu

  • und weiter angenommen, einer der registrierten User stellt ein Bild ein, auf dem unübersehbar groß ein Symbol rechtsextremer Kräfte zu sehen ist (das Symbol für sich ist nicht verboten, wohl aber in Verbindung mit verbotenen Organisationen) sowie ein Link zu einer dem Ku-Klux-Klan nahe stehenden Organisation

Kann Person X als Betreiber des Forums verklagt werden?

Grüße
Heinrich

Natürlich, er stellt ja die Plattform „Forum“ zur Verfügung.
Es ist relativ einfach möglich alles, was an Fotos ins Forum gestellt werden soll erst zu prüfen und dann frei zu schalten.

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heinrich,

Angenommen …

  • Person X betreibt ein Internet-Forum, das von jedem gelesen
    werden kann, in das aber nur registrierte User schreiben
    können

  • weiter angenommen, das Forum lässt zu den eingestellten
    Mitteilungen den Upload von Bildern zu

  • und weiter angenommen, einer der registrierten User stellt
    ein Bild ein, auf dem unübersehbar groß ein Symbol
    rechtsextremer Kräfte zu sehen ist (das Symbol für sich ist
    nicht verboten, wohl aber in Verbindung mit verbotenen
    Organisationen) sowie ein Link zu einer dem Ku-Klux-Klan nahe
    stehenden Organisation

Kann Person X als Betreiber des Forums verklagt werden?

natürlich, ob er verliert ist die andere frage.

Es gilt bisher.

  1. Der Forumbetreiber haftet nur für das, was er weis bzw. wissen müsste.
    In einem forum mit ca. 100 einträgen pro Woche kann man bspw. davon ausgehen, dass der betreiber am Wochenende alle postings durchgeguckt hat und somit alle kennt. Bei www (gefühlte 100 postings / h) dürfte davon ausgegangen werden, dass der betreiber nicht alle postings kennt.

  2. Dem betreiber muss die Strafbarkeit bewusst sein. Dass Nazisymbole und Kinderpornographie problematisch sind, sollte jeder wissen. jeden Hinterhofklitschenstreit und die daran hängenden Verbote muss man nicht kennen. Da kann man als Betreiber verlangen, dass das verbot belegt wird.

  3. Du solltest sofort reagieren, wenn jemand dich auf etwas strafbares aufmerksam macht. Ab kenntnisname bist du haftbar.

Ciao maxet.

Hallo,
und was ist wenn in einem Forum sich jemand LSSAH(ich denke ja nichts böses und betrachte das als Abkürzung von LiebeSonneScheintAm Himmel, es ist aber in Wirklichkeit eine Waffen-SS-Einheit gemeint)nennt? Es ist zwar kein NS-Symbol aber eine eindeutige Abkürzung.
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
zur Zeit streitet sich der Heise-Verlag vor Gericht darüber. Bisher haben alle Gerichte entschieden, daß der Forumsbetreiber erst dann für ein Posting / ein Bild haftet, wenn er es kennt und durch Untätigkeit akzeptiert. Nun hat aber das Landgericht Hamburg, Az. 324 O 721/05 entschieden, daß Heise alle Beiträge vor Veröffentlichung filtern muß. Ob das technisch oder organisatorisch machbar ist oder wie das in einem Chat ablaufen soll, hat das Gericht nicht interessiert. Der Verlag ist in Berufung gegangen, deshalb ist das noch nicht endgültig.
Gruß
Axel (ianal)

Anmerkung
Hallo,

Natürlich, er stellt ja die Plattform „Forum“ zur Verfügung.
Es ist relativ einfach möglich alles, was an Fotos ins Forum
gestellt werden soll erst zu prüfen und dann frei zu schalten.

entweder ist das ironisch gemeint, oder Du hast absolut keine Ahnung.
Gruß
Axel

Komisch, das entsprechende Urteil hast du doch selber in deinem Post genannt. Und es ist auch allgemein beklannt, dass Heise.de bei der Berufung wenig bis gar keine Chancen eingeräumt werden.

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Natürlich, er stellt ja die Plattform „Forum“ zur Verfügung.
Es ist relativ einfach möglich alles, was an Fotos ins Forum
gestellt werden soll erst zu prüfen und dann frei zu schalten.

entweder ist das ironisch gemeint, oder Du hast absolut keine
Ahnung.

Komisch, das entsprechende Urteil hast du doch selber in
deinem Post genannt. Und es ist auch allgemein beklannt, dass
Heise.de bei der Berufung wenig bis gar keine Chancen
eingeräumt werden.

Es ist auch allgemein bekannt, daß Heise in die Berufung gegangen ist. Es ist auch allgemein bekannt, daß alle anderen Urteile bisher anders lauteten. Es ist auch allgemein bekannt, daß das Landgericht Hamburg schon öfters seltsame Urteile gefällt hat. Es ist auch allgemein bekannt, daß ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wenig Aussagekraft hat - außer, daß es eben noch strittig ist.
Und es ist auch allgemein bekannt, daß ein Wortfilter nicht funktioniert und in einem Forum mit 20000 Beiträgen pro Tag eine Bearbeitung aller Beiträge vor Veröffentlichung nicht bezahlbar ist. Und es ist auch allgemein bekannt, daß ein Forum im Ausland nicht der deutschen Rechtssprechung unterliegt.
Was verstehst Du unter ‚relativ einfach‘?
Gruß
Axel

  • und weiter angenommen, einer der registrierten User stellt
    ein Bild ein, auf dem unübersehbar groß ein Symbol
    rechtsextremer Kräfte zu sehen ist (das Symbol für sich ist
    nicht verboten, wohl aber in Verbindung mit verbotenen
    Organisationen) sowie ein Link zu einer dem Ku-Klux-Klan nahe
    stehenden Organisation

Kann Person X als Betreiber des Forums verklagt werden?

Auich hallo!

Mal logisch gefragt:

ein als solches nicht verbotenes Symbol kann doch keine rechtlichen Probleme erzeugen, wenn es nicht im Zusammenhang mit weiteren eindeutig per Gesetz oder Urteil untersagten Dingen benutzt wird - und dann ist die rechtliche Problematik doch durch die „Weiterungen“ und nicht durch das Symbol an sich gegeben?

fragt sich

Helmut