Folgender Fall: Es gibt ja Kunstwerke, die nicht fotografiert werden dürfen. Das ist auch dort angeschrieben. (Es geht um Totalverbot, nicht nur Teilverbot von Blitz/Stativ.) Angenommen man macht trotzdem ein Foto davon. Darf man das Bild auf wikipedia unter GPL veröffentlichen? Darf man das Foto überhaupt irgendwo veröffentlichen?
Folgender Fall: Es gibt ja Kunstwerke, die nicht fotografiert
werden dürfen.
Wie meinst Du das: Wenn etwas im öffentlichen Raum steht, darf ich das fotografieren. Wenn das Kunstwerk bei jemandem im Keller steht, kann ich es nicht fotografieren (würde ein Kameraverbot im Museum als ungefähr gleich ansehen).
Wenn ich das Foto erst einmal habe, ist es wohl eine andere Frage, was ich damit machen darf. Bei Fotos von Personen (wenn diese im Mittelpunkt stehen) brauche ich zur Verwendung deren Einwilligung.
Wenn Du ein Foto von einem Kunstwerk machst und es dau verwendest, über dieses Kunstwerk zu berichten (Wikipedia), denke ich, das wäre in Ordnung. Ich wäre aber selber daran interessiert, welcheRechtsgrundlagen hier hereinspielen.
es gab mal bei GENIAL DANEBEN einen beitrag über solch ein thema… Da ging es wohl um postkarten eines hotels, bei denen immerein loch in der mitte sei. Das rührte wohl daher, weil ein künstler eines seiner werke auf den karten erkannte und ein veröffenlichungsverbot erwirkte… Also wurde auf allen karten das kunstwerk mittels loch entfernt…
ich habe mal gelesen,
wonach man Fotos, die man in Gallerien usw. (mit Erlaubnis) schiesst, eine gewisse Zeit (ich glaube es waren 2 Wochen) z.B. auf der eigenen HP als Privatperson verffentlichen darf.
Die Dauer stand im Zusammenhang mit der Aufnahmezeit.
Danach musste man die Bilder wieder entfernen.
Zu Deiner Frage :
Instinktiv würde ich für ein klares NEIN plädieren.
Bin da aber kein Experte.
so: man macht eine führung durch ein museum, und überall stehen schilder „fotografieren“ verboten. es gibt aufpasser, die zusehen, daß man nicht knipst. und dann: kamera auf stumm schalten, bildschirm ausschalten, auf eine unterlage legen und unbemerkt ein bild machen… und jetzt isses da: das verbotene bild des berühmten kunstwerkes - in voller auflösung!
Hallo,
Unabhängig vom Hausrecht, das eben das Fotografieren verbieten kann, damit ist
auch keine Veröffentlichung möglich, gibts natürlich noch das Kunsturheberrecht,
welches natürlich bei entsprechend jungen Werken die Veröffentlichung regelt.
OL
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