Guten Morgen liebe Wissende,
ich hätte mal eine rein fiktive verkehrs-/ haftungsrechtliche Frage:
Ich beobachte häufiger aus Zuschauersicht wie im dichten Berufsverkehr auf einer zweisspurigen Ausfallstraße größere Rückstaus dadurch verursacht werden, dass trotz Ampel mit Geradeauspfeil, Fahrbahnmarkierung und dicker durchgezogener Linie links abgebogen wird.
Ebenso passiert es dann häufiger, dass Autofahrer, die hinter dem Linksabbieger warten, Hupkonzerte starten und irgendwann einfach die Spur wechseln. Unfälle habe ich (glücklicherweise) noch nicht gesehen, da sich offensichtlich die auf der rechten Spur Fahrenden darauf eingestellt haben und/ oder immer noch rechtzeitig die Bremse gefunden (und benutzt) haben.
Wenn es zu einem Unfall käme: Ich ginge davon aus, dass derjenige, der die Spur wechselte, die (Haupt-?)Schuld bekommen würde. Wäre das so richtig?
(Nebenfrage: Oder wäre dies ein Fall des § 7 Abs. 4 StVO und auch derjenige, der auf der nicht blockierten Spur führe, bekäme eine Teilschuld? Oder träfe hier § 7 Abs. 5 StVO zu und der Spurwechsler bekäme doch wieder die gesamte Schuld?)
Hauptsächlich würde mich interessieren, ob auch der Linksabbieger grds. irgendetwas zu befürchten hätte? Wäre er Unfallbeteiligter und müsste somit am Unfallort verbleiben - angenommen es handele sich hier um das direkt hinter ihm stehende Fahrzeug und nicht um einen 200 m weiter zurückliegenden Unfall? Wie ist die Rechtslage?
Lieben Gruß
Trillian