Verbotstafelüberschreitung

Hi Leute!
Kurz gesagt:
Ich bin direkter Anrainer an an einem Möbellager der Fa. Lutz, was mit Schwerverkehr bis zu 40 Tonnen verbunden ist.
Dieses Möbellager wird in etwa von 250 Firmen beliefert, wobei mit durchschnittlich pro Tag mit 15 Zu-und Abfahrten zu rechnen ist. Hinzu kommt, dass das Betriebsareal überhaupt nicht für Schwerverkehr ausgelegt (gutachterlich bestätigt!) ist!
Auf dem direkt angrenzenden Betriebsareal an unserem Eigenheim befindet sich auch die Laderampe dieser Firma, wobei es zu Rangiermanövern der LKWs kommt. Damit die LKWs nicht zu nahe an unser Haus heranfahren können, wurde auf diesem Areal 1998 eine Verbotstafel von 3,5 Tonnen von der Bezirkshauptmannschaft errichtet. Diese wird aber durch die Beengung beim Andocken an die Laderampe täglich fast von jedem LKWs überschritten! Deshalb reichte ich auch Beschwerde bei den zuständigen Behörden ein.
Daraufhin wurde 1999 eine Absperrung zusätzlich zur Verbotstafel errichtet. Allerdings setzt sich diese Absperrung aus einem 3m langen Schranken und einem 1,5m langen Blumentrog (mobil) zusammen. Und das für eine abzusperrende Länge von 9,70m!! Somit bleibt logischerweise bei dieser Absperrung eine Durchfahrtsbreite von ca. 5m, wodurch sich diese Absperrung natürlich als wirkungslos zeigt.
Folglich reichte ich wegen dieser lächerlichen Absperrung abermals Beschwerde ein, wobei mir mitgeteilt wurde ich müßte jeden LKW-Fahrer, welcher das Verbotschild überschreitet, anzeigen! Dass eine Anzeige keine Lösung und Basis für die Zukunft ist, versteht sich von selbst.
Für mich beteudet das, das ich den Verkehrspolizisten spielen soll. Außerdem habe ich natürlich Angst, wenn ich jetzt jeden Lenker anzeige, dass es dann mit meinem häuslichen Frieden auch vorbei ist, ja ich habe sogar Angst vor Racheakten! LKW-Fahrer sind ja bekanntlich keine zartbeseiteten Menschen.
Entspricht das wirklich der Gesetzeslage, dass ich jeden Fahrer anzeigen muß?

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth

Erstens sind LKW Fahrer keine Unmenschen. Es ist halt für einen LKW Fahrer nicht ganz so leicht zu rangieren, wie für einen Autofahrer, ich habe das selbst gemacht. (Das rechtfertigt die Verbotsübertretung natürlich nicht)

Zweitens
An sich bedarf es keiner Anzeige zur Strafverfolgung, da derartige Verwaltungsstrafdelikte von Amts wegen von der Behörde (Bezirkshauptmann) zu verfolgen sind.
Es bedarf allerdings einer Anzeige wenn du die Verfolgung erzwingen willst, denn eine Anzeige ist durch die Behörde zu verfolgen.

Das Problem ist, das es leider nicht immer möglich ist, einen ganzen Tag einen Gendarmeriebeamten dort hinzustellen, da diese ohnehin Mangelware sind.

Anders wäre der Fall allerdings gelagert, wenn die Behörde oder ein Amtsorgan wissentlich die Kontrolle des Verbots verweigert. Dann wären nämlich rechtliche Schritte gegen das Amtsorgan zu überlegen. (Das sollte aber wirklich nur der letzte Weg sein, denn das schafft sicher böses Blut, was die ganze Sache taktisch erschwert.)

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Ich würde mal gerne wissen, wer zu erst „da“ war ??

Habt Ihr, zeitlich gesehen, „nach“ der Fa. Lutz gebaut / Wohnung bezogen, oder früher ??

Dennis

Ich würde mal gerne wissen, wer zu erst „da“ war ??

Habt Ihr, zeitlich gesehen, „nach“ der Fa. Lutz gebaut /
Wohnung bezogen, oder früher ??

Wir haben vor 18 Jahren das Haus (1982) gekauft und die Fa. Lutz besteht erst seit seit 5 Jahren (1995). Vor der Fa. Lutz war hier der EH-Konsum, dieses Geschäft war allerdings viel kleiner als die Fa. Lutz und folglich auch kaum Schwerverkehr.
Elisabeth

Erstens sind LKW Fahrer keine Unmenschen. Es ist halt für
einen LKW Fahrer nicht ganz so leicht zu rangieren, wie für
einen Autofahrer, ich habe das selbst gemacht. (Das
rechtfertigt die Verbotsübertretung natürlich nicht)

Das ist mir völlig klar, ich verurteile auch nicht die LKW-Fahrer sondern die Behörden

An sich bedarf es keiner Anzeige zur Strafverfolgung, da
derartige Verwaltungsstrafdelikte von Amts wegen von der
Behörde (Bezirkshauptmann) zu verfolgen sind.

Könntest du mir bitte diesen genau Satz klarlegen, weil ich ihn nicht ganz verstehe. Bedeutet dieser Satz etwa, dass ich gar keine Anzeigen machen müßte (was für mich zielführend wäre!), wenn ich den Bezirkshauptmann von meiner Problematik überzeugen könnte?
Danke!
Elisabeth

Dann ist meiner Meinung nach, die Gemeinde/Stadt am Zuge. Die haben ja den Zuzug der Firma, bzw. deren Erweiterung genehmigt.

Liegt euer Wohngrundstück

a) im Wohngebiet

b) im Mischgebiet

c) im Industriegebiet

das Grundstück der Firma im a), b) oder c)-Gebiet ?? Genau an der Grenze beider Grundstücke??

Dennis

*der mehr fakten gerne hätte was für unsere Rechtsprofis auch interessant wäre*

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Dann ist meiner Meinung nach, die Gemeinde/Stadt am Zuge. Die
haben ja den Zuzug der Firma, bzw. deren Erweiterung
genehmigt.

Da war ich bereits schon (im Jänner 1999), nämlich per Einschreiben an den Herrn Bürgermeister. Allerdings bekam ich die lapidare Antwort, dass ich mich im Bezug der Verbotstafelüberschreitung an die Exekutive wenden soll, was bedeutet ich müßte jeden anzeigen.

Unser Haus liegt im Gewerbegebiet
Die Firma liegt ebenfalls im Gewerbegebiet

Genau an

der Grenze beider Grundstücke??

Verstehe dich leider nicht ganz, wenn du willst kann ich dir aber gerne einen Lageplan mailen.

Ich weiß jetzt nicht genau, wo du wohnst, dass müsstest du noch sagen, damit ich die Behördenzuständigkeit klären kann.

Im Prinzip ist das tatsächlich so, dass wenn du die Behörde, die für die Überwachung der Verkehrspolizei zuständig ist überzeugst, die Stelle genauer zu überwachen im Prinzip das gleiche Ergebnis zu erwarten ist.

Eine Anzeige ist ja nichts anderes als eine Information der Behörde über straffälliges Verhalten.

Eine Anzeige führt immer zu amtswegigem Vorgehen. Gegen ein Vergehen, dass amtswegig nicht zu verfolgen ist (zB Besitzstörung) hat eine Anzeige daher gar keinen Sinn.

Hallo Elisabeth,

Unser Haus liegt im Gewerbegebiet
Die Firma liegt ebenfalls im Gewerbegebiet

was Ich mit dieser Feststellung sagen möchte: War euch bekannt in ein Gewerbegebiet einzuziehen ??

Wenn ja, möchte Ich Dich daraufhinweisen, daß dies Gewerbegebiet ist und damit verbundene Beeinträchtigungen durch „gewerbetreiben“ hinzunehmen sind.

Hat jedoch die Gemeine stillschweigend die Errichtung von reinen Wohnhäusern im Gewerbegebiet geduldet, dann ist dies eigentlich unzulässig.

Bekannte von mir (mit eigener Firma) hatten eine Firmenhalle im Gewerbegebiet gebaut und nebendran das Privathaus MIT Büro. Sie mußten bei der Gemeinde unterschreiben, daß Sie auf eigenes Risiko (Lärmbelästigung etc.) im Gewerbegebiet Ihr privates Wohnhaus bauen !!!

Ich hoffe Du siehst meinen Standpunkt nicht so, daß Ich Dir nicht helfen möchte, aber wer im Gewerbegebiet wohnt, muß einiges in Kauf nehmen… auch LkW’s

Dennis

Dennis, was du schreibst ist Unsinn!
Wenn ein Fahrverbot besteht, besteht das unabhängig davon, ob es ein Gewerbegebiet ist oder nicht.

Wenn ein Fahrverbot besteht, besteht das unabhängig davon, ob
es ein Gewerbegebiet ist oder nicht.

Mag sein, wenn Ich aber in ein Gewerbegebiet zum wohnen einziehe, kann ich mich nicht beschweren, wenn die „gewerbetätigkeit“ zunimmt. Auch wenn per Gutachten bestätigt ist, daß das Gelände ungeeignet sei. Keine Gemeinde wird heutzutage (in deren finanziellen Situation) ein Steuerbringendes und Arbeitsplatzbringendes Unternehmen „kleinmachen“ wegen so etwas.

Vielleicht ist ja beabsichtigt, daß die Firma woanders im Ort (Neubaugewerbegebiet) neu baut.

Die Anrainer unseres alten Betriebshofes mußten es früher ertragen wenn jeden Morgen im Winter 15 Linienbusse warmliefen.

Das soll kein negatives Musterbeispiel sein, aber Ich denke wenn 15 LkW mal zum Rangieren in die Nähe des Hauses kommen, ist noch keiner daran gestorben. Manchmal habe Ich das Gefühl man kann sich an allem stören, wenn man will.

Ich hoffe nur Elisabeth fühlt sich jetzt nicht auf den Schlips getreten. Auch will Ich keine Hetze gegen Sie starten. Wenn Ich das ganze nicht richtig Ihrer Meinung nach Beurteilen kann, dann laß Ich es. Nur sollte man mal überlegen, wie schlimm es WIRKLICH ist. Es gibt Leute, bei uns 4 Dörfer weiter (Geinsheim auf der B39), die wünschen sich seit 20 Jahren eine Ortsumgehung, wegen 15 000 (Tausend !!!) Fahrzeugen täglich, die zwischen Speyer une Neustadt a.d. Weinstraße durchdonnern.

Gruß

Dennis

Ich glaube dir die ganze Geschichte ja eh.

Es geht jedenfalls nicht darum, ob die Gewerbetätigkeit zunimmt oder nicht, sondern darum, wo ein LKW fahren darf oder nicht. Wenn das Verbot besteht haben sich alle daran zu halten. Auch für einen Unternehmer gilt das und ist er hundertmal im Gewerbegebiet.

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