Guten Tag,
gibt es ein verbotswidriges benutzen der Nebelscheinwerfer?
Ich geh mal weiter ins Detail:
Jemand wurde von der Polizei angehalten nachdem er
von der Bundesstraße, auf der es Nebel hatte, in die Stadt gefahren ist. Die Beamten wollten dann seinen Führerschein und Fahrzeugschein haben und sagten ihm noch das seine Nebelscheinwerfer an sind. Dann setztn sie sich in ihr Auto und überprüften alles. Als sie fertig waren, gaben sie ihm seine Papiere wieder und eine Verwarnung über zehn Euro. Und sagten bloß,er solle dies binnen Zehn Tage bezahlen. er wurde weder belehrt noch gefragt ob er dem Verstoß zugebe.
Muss er nun zahlen??
Was gibt es für Möglichkeiten???
hallo.
gibt es ein verbotswiedriges benutzen der Nebelscheinwerfer?
ja.
ICh geh mal weiter ins Detail:
Jemand wurde von der Polizei angehalten nachdem er
von der Bundesstraße, auf der es Nebel hatte,
in die Stadt gefahren ist.
ich nehme an, dort hatte es keinen nebel mehr? und starken niederschlag gab’s auch nicht?
dann sagt §17, Abs. 3, daß die nebelscheinwerfer nicht eingeschaltet sein dürfen.
Die Beamten wollten dann seinen Führerschein und
Fahrzeugschein haben und sagten ihm noch das seine
Nebelscheinwerfer an sind. Dann setztn sie sich in ihr Auto
und überprüften alles. Als sie fertig waren gaben sie ihm
seine Papiere wieder und eine Verwarnung über Zehn Euro. Und
sagten bloß er solle dies binnen Zehn Tage bezahlen. er wurde
weder Belehrd noch gefragt ob ich dem Verstoß zugebe.
Mhuss er nun zahlen??
ja.
Was gibt es für Möglichkeiten???
er kann widerspruch gegen das verwarnungsgeld einlegen.
aber welche begründung sollte er angeben? daß er’s nicht gewußt hat?
gruß
michael