Verbotswidriges Parken - falsche Straße

Situationsbeschreibung:

Herr M parkt sein Fahrzeug am Abend des 30.02.2083 auf einem sehr breiten Gehweg (3m) in der Nähe seiner Wohnung ab. (So wie er es öfter macht)

Herr M. weiß, dass es nicht richtig ist dort zu parken und bekommt mehr oder weniger regelmäßig (0,5 - 1 Mal im Jahr) dazu passende Knöllchen.

Am Morgen des 31.02.2083 findet Herr M wieder ein solches Knöllchen, (er kennt den Inhalt ja schon) und stellt fest, dass die schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld auf der richtigen Ordnungswidrigkeit beruht, jedoch eine falsche Straße (etwa 1km entfernt) als Tatort benannt wird. Herr M ignoriert die beigefügte Zahlungsaufforderung mit der gedachten Begründung „Ich würde ja zahlen, aber eigentlich (Klugscheißmodus) ist der Vorwurf, oder zumindest der Tatort ja falsch.“

Also kommt einen Monat später, wie erwartet, die schriftliche Verwarnung mit der Post. Der Tatort ist nach wie vor falsch.

Es stellt sich die Frage:

a) 15 Euro bezahlen und Thema erledigt (Herr M ist gewillt zu zahlen)
oder
b) Stellung nehmen und mitteilen, dass das Fahrzeug nicht dort gestanden hat. (Beweis könnte geführt werden)

Kann die Stadtverwaltung im Fall b) sofort weitere Kosten verlangen oder muss das Knöllchen erneut mit „richtiger“ Straßenbezeichnung neu zugestellt werden bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird?

Tieferer Sinn ist eigentlich nur, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung (alias Mitarbeiter zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs) wach zu rütteln, ihre Arbeit doch bitte richtig zu machen.

Hallo Toxic, ich denke hier kennt niemand die Gesetze anno 2083.
Gruß Michael

Herr M parkt sein Fahrzeug am Abend des 30.02.2083 auf einem
sehr breiten Gehweg (3m) in der Nähe seiner Wohnung ab. (So
wie er es öfter macht)

Hi,

möge er sich schämen.

Am Morgen des 31.02.2083 findet Herr M wieder ein solches
Knöllchen, (er kennt den Inhalt ja schon) und stellt fest,
dass die schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld auf der
richtigen Ordnungswidrigkeit beruht, jedoch eine falsche
Straße (etwa 1km entfernt) als Tatort benannt wird.

Nennt sich heilbarer Mangel. Da wird die Örtlichkeit berichtigt und gut ist.

Herr M
ignoriert die beigefügte Zahlungsaufforderung mit der
gedachten Begründung „Ich würde ja zahlen, aber eigentlich
(Klugscheißmodus) ist der Vorwurf, oder zumindest der Tatort
ja falsch.“

Nö, wird ja berichtigt.

a) 15 Euro bezahlen und Thema erledigt (Herr M ist gewillt zu
zahlen)

wäre ratsam.

oder
b) Stellung nehmen und mitteilen, dass das Fahrzeug nicht dort
gestanden hat. (Beweis könnte geführt werden)

Soll er machen, dann wird es wohl zu einem Bußgeldverfahren kommen das 23,50€ mehr kostet.

Kann die Stadtverwaltung im Fall b) sofort weitere Kosten
verlangen oder muss das Knöllchen erneut mit „richtiger“
Straßenbezeichnung neu zugestellt werden bevor ein
Bußgeldbescheid erlassen wird?

Nö, Verwarnung kann sein, muss aber nicht sein. Es könnte auch sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden

Tieferer Sinn ist eigentlich nur, die Mitarbeiter der
Stadtverwaltung (alias Mitarbeiter zur Kontrolle des ruhenden
Verkehrs) wach zu rütteln, ihre Arbeit doch bitte richtig zu
machen.

Soll er machen, dann kommen die Mitarbeiter sicher zum üben öfters vorbei.
Irgendwann schreiben sie dann die Straße und Hausnummer im Schlaf.

Q-Gruß

Man wird auch am 30.02. keinen Verstoß begehen können. Genau so wie Herr M nicht M sondern U heißt. :smiley:

Danke schon mal für deine Antwort.

Herr M nennt keinen Ort im Rahmen des Widerspruches.
Es wird angenommen dass Herr M sagt: „Das FAhrzeug wurde an besagtem Ort nicht dort abgestellt, wo angegeben.“

Also wird man das Foto vermutlich zu Rate ziehen (falls eines zur Beweissicherung gemacht wurde). Davon geht Herr M aus, denn auch dort ist man ja nicht dumm. Leider erkennt man dann im unglücklichsten Fall, wo der Wagen abgestellt gewesen war.

Darf die Stadt dann wirklich direkt meh verlangen als ursprünglich gefordert? Es ist ja ein Fehler der Stadt in der Verwarnung (Nicht zu Herrn Ms Lasten). Die Verwarnung wird (nach Korrektur wegen besagtem Mangel) selbstverständlich gezahlt.

Motto „Wer nicht richtig arbeitet darf zwei Mal arbeiten - aber muss Herr M dafür dann zahlen?“

Darf die Stadt dann wirklich direkt meh verlangen als
ursprünglich gefordert?

Hi,

sie verlangt dann nur was sie sowieso verlangen könnte. Es sind 20€ Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto

Es ist ein Angebot der Stadt mit den 15€ die Sache unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. Entweder geht man darauf ein oder lässt es.

Wenn dann die Bürokratie ins rollen kommt, dann zahlt der Verursacher die Kosten, völlig normal.

Es ist ja ein Fehler der Stadt in der
Verwarnung (Nicht zu Herrn Ms Lasten). Die Verwarnung wird
(nach Korrektur wegen besagtem Mangel) selbstverständlich
gezahlt.

Der erste Fehler hat wohl derjenige gemacht der das Auto scheinbar immer so parkt, soll er sich also nicht über Fehler anderer beschweren.

Motto „Wer nicht richtig arbeitet darf zwei Mal arbeiten -
aber muss Herr M dafür dann zahlen?“

Wer nicht richtig parkt darf zahlen, und wenn es ihm noch so weh tut. Wer dann noch den Trotzkopf raus hängt, zahlt eben mehr.

Q-Gruß

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Test, Test, Test…
Hallo,

wie q_treiber es schon schrieb, die Straße ist unerheblich, da irren ja im Menschen eingebaut ist.
Mehrere „Feldversuche“ können nicht irren!:wink:

Neuer Zettel mit exakter Straße ist dann die Konsequenz!

„Parken am rechten Fahrbahnrand“ ist auch lustig.
Herr S bekam die Ordnungswiedrigkeit zugeschickt und bat um ein Foto.
Der PKW stand mit der „Schnauze“ direkt am rechten Fahrbahnrand.
Herr S hat trotzdem bezahlt, da er nicht wußte, ob es eine Parkordnung gab! :wink:

VG René

Hallo,

er sollt
a) zahlen
und
b) froh sein, dass ihm nicht Vorsatz unterstellt wird. Dann wär’s nämlich teuerer (und das zu Recht!)

Viele Grüße
Lumpi