Situationsbeschreibung:
Herr M parkt sein Fahrzeug am Abend des 30.02.2083 auf einem sehr breiten Gehweg (3m) in der Nähe seiner Wohnung ab. (So wie er es öfter macht)
Herr M. weiß, dass es nicht richtig ist dort zu parken und bekommt mehr oder weniger regelmäßig (0,5 - 1 Mal im Jahr) dazu passende Knöllchen.
Am Morgen des 31.02.2083 findet Herr M wieder ein solches Knöllchen, (er kennt den Inhalt ja schon) und stellt fest, dass die schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld auf der richtigen Ordnungswidrigkeit beruht, jedoch eine falsche Straße (etwa 1km entfernt) als Tatort benannt wird. Herr M ignoriert die beigefügte Zahlungsaufforderung mit der gedachten Begründung „Ich würde ja zahlen, aber eigentlich (Klugscheißmodus) ist der Vorwurf, oder zumindest der Tatort ja falsch.“
Also kommt einen Monat später, wie erwartet, die schriftliche Verwarnung mit der Post. Der Tatort ist nach wie vor falsch.
Es stellt sich die Frage:
a) 15 Euro bezahlen und Thema erledigt (Herr M ist gewillt zu zahlen)
oder
b) Stellung nehmen und mitteilen, dass das Fahrzeug nicht dort gestanden hat. (Beweis könnte geführt werden)
Kann die Stadtverwaltung im Fall b) sofort weitere Kosten verlangen oder muss das Knöllchen erneut mit „richtiger“ Straßenbezeichnung neu zugestellt werden bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird?
Tieferer Sinn ist eigentlich nur, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung (alias Mitarbeiter zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs) wach zu rütteln, ihre Arbeit doch bitte richtig zu machen.