Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen an euch bzgl. Rückstellungen. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen:
- Ich verstehe den Unterschied zwischen Verbrauch und Auflösung nicht so ganz. Eine Auflösung tritt ja dann ein, wenn die Verbindlichkeit ausfällt. Jedoch wird hier z.B. http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundla… von „Auflösung der Rückstellung, wenn der Rechnungsbetrag größer ist“ gesprochen. Aber wie kann das sein, wenn es gar keine Verbindlichkeit bzw. einen Rechnungsbetrag gibt? Ein Rechnungsbetrag fällt doch weg? Eher würde dies doch bei einem Verbrauch gehen, aber ein Verbrauch darf nicht erfolgswirksam verbucht werden!?..
Was ist denn wenn die Verbindlichkeit komplett wegfällt. Wird dann die Rückstellung komplett zum sonst. betrieblichem Ertrag?
Also ich stehe hier ein bisschen auf dem Schlauch…
- Wenn ich eine Rückstellung bilde, heißt es dann das neben dem ansteigenden Fremdkapital auch das Eigenkapital direkt abnimmt? Also kurz gefragt, was hat die Bildung oder Auflösung für einen Effekt auf die Kapitalstruktur oder die Liquiditätsgrade?
Ich danke euch
Mit freundlichen Grüßen