Liebe/-r Experte/-in,
wäre für klärende Hinweise zu folgendem Fallbeispiel dankbar:
Erblasser bestimmte einen Vorerben und einen Nacherben. Testamentstext:
„Vorerbe ist gem. §§ 2112 ff. BGB nicht befreit. Er darf daher das Vermögen nutzen, aber nicht in seinem Hauptbestand mindern. Vorerbe ist insoweit befreiter Vorerbe, als er anfallende Steuern inkl. Erbschaftsteuer aus der Vorerbenstellung zu zahlen hat. Zur Bezahlung solcher Forderungen ist der Vorerbe befugt, auch Grundbesitz aus dem Nachlaß zu veräußern. Ansonsten ist dem Vorerben verwehrt, Grundbesitz zu veräußern, zu verschenken od. sonstwie aus dem Nachlaßbestand zu entnehmen“.
FRAGEN:
Gem. §§ 2112-2115 BGB besteht KEINE Befreiung (Grundbesitz).
Für Steuerzahlungen besteht Befreiung (analog zu § 2136 BGB).
Besteht für den Vorerben damit Befreiung für ALLES ÜBRIGE Nachlaßvermögen
(gem. § 2136 BGB), darf der Vorerbe den übrigen Nachlaß also FREI VERBRAUCHEN
ohne Zustimmung des Nacherben?
Ist der Testamentswortlaut rechtlich ggf. strittig?