Verbrauch einer Erbschaft bei Hartz 4

Guten Tag,

ich hoffe, hier eine Antwort zu finden. Folgendes:

Ein 49-jähriger (alleinstehender) Hartz 4 Empfänger (ohne Kinder) erbt 60.000 €. Alle Angaben sind gemacht, das Job-Center hat die Zahlungen von Hartz 4 eingestellt.

Vor der Erbschaft hat er ganz normal die Wohnkosten sowie den Regelsatz erhalten, sämtliche überbezahlten Beträge des Jobcenters sind bereits zurückbezahlt worden.

Die Frage nun, wie lange der inzwischen 50-jährige mit der Erbschaft auskommen muss, bis er wieder einen Antrag auf Hartz 4 stellen kann.

Das kann ich leider nicht sagen, es gibt ein bestimmtes Schonvermögen das er bei einem bestimmten Alter besitzen darf und das sich bei jedem Lebensjahr erhöht. Einfach mal Rat bei einem Fachanwalt einholen.

Schau mal hier nach:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
und hier mit dem Schonvermögen:
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Hallo!
Im April 2010 wurde das „Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17 April 2010 in Kraft. Darin enthalten war die Änderung des in § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II festgelegten Altersvorsorgefreibetrages. Seit 17 April 2010 gilt damit für bestehende und neue Anträge auf Arbeitslosengeld II der neue
Altersvorsorgefreibetrag von 750 Euro mal Alter.

Ebenfalls erhöht wurden die Höchstbeträge der geschützten Altersvorsorge für:

  • vor dem 1 Januar 1958 geborene auf 48.750 Euro,
  • nach dem 31 Dezember 1957 und vor dem 1 Januar 1964 geborene auf 49500 Euro,
  • nach dem 31 Dezember 1963 geborene auf 50250 Euro.

Hierbei hat der Gesetzgeber zusätzlich die Bedingung des „unwiderruflichen“ vertraglichen Verwertungsausschlusses konkretisiert, der auch bisher schon Voraussetzung war.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Altersvorsorgeschutzes nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II ist somit ein unwiderruflicher vertraglicher Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG dieses Vermögens, z.B. in Form einer Rentenversicherung mit einer entsprechenden Klausel. Wem sein ALG II-Antrag wegen zu viel Altersvorsorgevermögen vor dem 17 April 2010 abgelehnt wurde, der sollte umgehend einen neuen Antrag stellen, da nunmehr der neue Altersvorsorgefreibetrag zugrunde gelegt werden muss.

Bestehende Bewilligungsbescheide, die wegen zu viel Altersvorsorgevermögen nur als Darlehen oder vorläufig bewilligt wurden, müssen ab dem 17 April 2010 als Beihilfe bzw. endgültig bewilligt werden, wenn das Altersvorsorgevermögen nach den neuen Frei- und Höchstbeträgen nunmehr geschützt ist. Sofern der Leistungsträger eines davon Betroffenen dies nicht schon gemacht hat, sollte der Hilfeempfänger das umgehend selbst beantragen.

Wem sein ALG II-Antrag wegen zu viel Vermögen vor dem 17 April 2010 abgelehnt wurde, der sollte prüfen, ob er sein „Zuviel“ an Vermögen nun unter Ausnutzung des deutlich höheren Altersvorsorgefreibetrages nicht als geschützte Altersvorsorge anlegen kann und will, denn dann wäre eine anschließende Antragstellung auf ALG II möglich und zulässig. Für Zeiträume vor dem 17 April 2010 gelten weiterhin die bisher gültigen Frei- und Höchstbeträge, somit auch die Rückzahlungspflichten von aufgrund dessen als Darlehen gewährten ALG II.

  • Schonvermögen in Höhe von 250 € Lebensjahre.

Bitte dementsprechend ausrechnen, von der geerbten Summe abziehen und danach entsprechend einen neuen Antrag stellen.

Tschüß

Hallo Latuechte,

kurz gesagt: so lange bis das Geld nach H4 Satz aufgebraucht ist.
Oder anders erklärt:
Hast Du 60000 Euro und einen Anspruch auf H4 in Höhe von 700 € mtl. dann sind es 86 Monate.

Allerdings gibt es evtl. noch Freibeträge bei Erbschaften, und ggfs greifen auch die gesetzl. Freibeträge zusätzlich, wenn noch nicht ausgeschöpft. Diese mindern dann die 60000 und somit auch den Zeitraum bis zum neuen H4 Antrag.

Hallo,

bis zur nachgewiesenen Mittellosigkeit.

Zu berücksichtigende Vermögensgrenze: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html

Bei Verprassen/unwirtschaftlichem Verhalten ist mit Konsequenzen durch das JC zu rechnen.

Bemühungen zur Verhinderung von Hilfebedürftigkeit (Arbeitsaufnahme) sind nachzuweisen und sinnvoll.

Gruß

Matrix_

Wenn die Erbschaft verbraucht ist, muß wieder ein
Antrag gestellt werden-eventuell sollten Nachweise
über den Verbrauch der 60.000 geführt werden.

Guten Tag,

ich hoffe, hier eine Antwort zu finden. Folgendes:

Ein 49-jähriger (alleinstehender) Hartz 4 Empfänger (ohne
Kinder) erbt 60.000 €. Alle Angaben sind gemacht, das
Job-Center hat die Zahlungen von Hartz 4 eingestellt.

Vor der Erbschaft hat er ganz normal die Wohnkosten sowie den
Regelsatz erhalten, sämtliche überbezahlten Beträge des
Jobcenters sind bereits zurückbezahlt worden.

Die Frage nun, wie lange der inzwischen 50-jährige mit der
Erbschaft auskommen muss, bis er wieder einen Antrag auf Hartz
4 stellen kann

Hallo latuechte,
in deinem Fall ist die Erbschaft Vermögen.
Vorschreiben kann einem niemand was man im Monat verbraucht an Geld, aber bei einem Neuantrag Hartz 4 muss ein Jahr vergangen sein mindestens, denn die Behörde rechnet dir nachträglich einen Satz vor der einen „normalen“ Lebensstandart sichern kann.
M.frdl.Gr.
petelennox

Hallo

Alle Angaben sind gemacht, das Job-Center hat die Zahlungen von Hartz 4 eingestellt.

Werte, die einem während des ALG2-Bezugs zufließen, werden (mit wenigen Ausnahmen) ,ggf. auf mehrere Monate verteilt, auf den Bedarf angerechnet (§ 11 Abs. 3 SGB II ) , wobei ggf. je Anrechnungsmonat auch der mögliche Frei- /Absetzbetrag berücksichtigt werden muss (-> „sonstiges/ einmaliges Einkommen“ http://hartz.info/index.php?topic=17.0 )

Falls der Erbfall/ der Tod des Erblassers bereits eingetreten ist, BEVOR man ALG2 bezogen hat, dann darf das zufließende Erbe NICHT als Einkommen berücksichtigt werden, sondern ist dem Vermögen des Betroffenen zuzuordnen (siehe Randziffer 11.80 „Erbschaft“: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinwei… )

Und für Vermögen gibt es Schonbeträge: http://hartz.info/index.php?topic=25.0

Die Frage nun, wie lange der inzwischen 50-jährige mit der Erbschaft auskommen muss, bis er wieder einen Antrag auf Hartz 4 stellen kann.

Schau mal hier rein…der Punkt „Wie wird das verwertbare Erbe angerechnet?“ und vor allem Abschnitt „Was muss bei einer Leistungseinstellung besonders berücksichtigt werden?“ : http://hartz.info/index.php?topic=8.0

Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter :smile:
LG

Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
LG elfie759

Hallo,

das rechnet ihm doch eigentlich das 'Amt vor.
Ansonsten Anfrage an einen Anwalt senden.

Gruß

Hallo Latuechte,
Er darf mit dem Geld nicht „verantwortungslos“ umgehen!
Das heisst, dass er die Geldausgaben dem Hartz4-Regelsatz anpassen sollte. Etwas mehr - es ist ja sein Geld - aber nach 3 Monaten kauft ihm das keiner ab, dass es schon aufgebraucht ist. Sinniger Weise würde ich vorschlagen, alle Ausgaben zu notieren, dass man dem Erben nicht an den Karren kann! Und wenn er sich ein neues/anderes Auto kauft, ist das (im Rahmen) auch ok. Also ausrechnen - pro Monat 450 Euro zum Leben kalkulieren plus Miete und Nebenkosten etc. - und dann 60.000 geteilt durch diesen Betrag. Nicht vergessen, das SChonvermögen abzuziehen!
Alles Gute.
zaubermaus

Verbrauch einer Erbschaft bei Hartz 4
Hallo petelennox,

das hieße also, wenn ich von 60.000 € das Schonvermögen abziehe uond z. B. 18 Monate lang 2000 € veranschlage (incl. Krankenversicherung, Miete usw.)könnte ich einen neuen Antrag stellen.

mfG
Latuechte

Guten Tag,

ich hoffe, hier eine Antwort zu finden. Folgendes:

Ein 49-jähriger (alleinstehender) Hartz 4 Empfänger (ohne
Kinder) erbt 60.000 €. Alle Angaben sind gemacht, das
Job-Center hat die Zahlungen von Hartz 4 eingestellt.

Vor der Erbschaft hat er ganz normal die Wohnkosten sowie den
Regelsatz erhalten, sämtliche überbezahlten Beträge des
Jobcenters sind bereits zurückbezahlt worden.

Die Frage nun, wie lange der inzwischen 50-jährige mit der
Erbschaft auskommen muss, bis er wieder einen Antrag auf Hartz
4 stellen kann

Hallo latuechte,
in deinem Fall ist die Erbschaft Vermögen.
Vorschreiben kann einem niemand was man im Monat verbraucht an
Geld, aber bei einem Neuantrag Hartz 4 muss ein Jahr vergangen
sein mindestens, denn die Behörde rechnet dir nachträglich
einen Satz vor der einen „normalen“ Lebensstandart sichern
kann.
M.frdl.Gr.
petelennox

Hallo petelennox,

das hieße also, wenn ich von 60.000 € das Schonvermögen
abziehe uond z. B. 18 Monate lang 2000 € veranschlage (incl.
Krankenversicherung, Miete usw.)könnte ich einen neuen Antrag
stellen.

Hallo,
bitte unterscheide bei einem Vermögen das vor! dem Hartzbezug da war, gibt es ein Schonvermögen. Da du während des Hartzbezuges geerbt hast gibt es kein Schonvermögen, sondern das ist dann ein einmaliges Einkommen also ein Zufluss von Geld.
Schonvermögen: § 12 Abs. 2,3 SGB II
Einkommen: § 11 SGB II

mfG
Latuechte

Guten Tag,

ich hoffe, hier eine Antwort zu finden. Folgendes:

Ein 49-jähriger (alleinstehender) Hartz 4 Empfänger (ohne
Kinder) erbt 60.000 €. Alle Angaben sind gemacht, das
Job-Center hat die Zahlungen von Hartz 4 eingestellt.

Vor der Erbschaft hat er ganz normal die Wohnkosten sowie den
Regelsatz erhalten, sämtliche überbezahlten Beträge des
Jobcenters sind bereits zurückbezahlt worden.

Die Frage nun, wie lange der inzwischen 50-jährige mit der
Erbschaft auskommen muss, bis er wieder einen Antrag auf Hartz
4 stellen kann

Hallo latuechte,
in deinem Fall ist die Erbschaft Vermögen.
Vorschreiben kann einem niemand was man im Monat verbraucht an
Geld, aber bei einem Neuantrag Hartz 4 muss ein Jahr vergangen
sein mindestens, denn die Behörde rechnet dir nachträglich
einen Satz vor der einen „normalen“ Lebensstandart sichern
kann.
M.frdl.Gr.
petelennox

Hallo,
er darf dann wieder einen Antrag stellen,wenn nachweislich(von der Bank ein Obligo)alles verbraucht wurde.Er muss nachweisen,dass er das Geld genauso ausgegeben hat,wie das Amt ihm das gesagt hat.Keine Überschallausgaben.
Viel Glück:smile:

hallo,
in deinem fall bin ich überfragt,
sicher kann dir ein anderer helfen,
viel glück