und zwar hat Herr A Insovenz beim Gericht beantragt. Nun nach langen warten hat ers ein bescheit vom Inso gericht bekommen in dem Steht:
"in Ihrer Insolvenzangelegenheit ist beabsichtigt, auf die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens zu verzichten, da nach hiesiger Überzeugung nicht damit gerechnet werden kann, dass die Gläubiger dem von Ihnen vorgelegten Schuldenbereinigungsplan zustimmen werden.
Aus diesem Grund soll in Kürze über den Insolvenzantrag entschieden und das Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Bevor diese Entscheidung getroffen wird, wird Ihnen Gelgenheit zur abschließenden Stellungnahme binnen zwei wochen gegeben"
Was müsste den do eine Stellungsnahme enthalten bzw. was sollte drin stehen?
… darin soll der antragstelle seinen standpunkt zu der beabsichtigten verfahrensweise mitteilen!
hintergrund ist der, dass das VerbrInsV vorsieht, dass vor verfahrenseröffnung ein gerichtl. schuldenbereinigungsplan gescheitert sein muss. vor eröffnung wird durch den insolvenzverwalter ein „kassensturz“ gemacht. dabei werden alle gläubigerforderungen dem vermögen des schuldners gegenübergestellt. ferner gibt es eine schuldenbereinigungsplan. darin ist dann aufgeführt, welcher gläubiger welchen betrag aus dem zukünftig pfändbaren vermögen des schuldners bekommen soll. diesem plan müssen die gläubiger zustimmen (die ausnahmen und ersetzungsmöglichkeiten lasse ich außen vor) wenn alle zustimmen, wird die schuldebereinigung auf basis den plans durchgeführt. wenn nicht, ist die ger schuldenber. gescheitert und es wird das verf. eröffnet.
offensichtlich sind hier die für die gläubiger zu erwartenden beträge so giring, dass das gericht davon ausgeht, dass diese nicht zustimmen. daher will es diesen schritt " überspringen.
der A soll nun dem gericht mitteilen, was er dazu meint…
er kann bspw. mitteilen, das er mit der beabsichtigten verfahrensweise einverstanden ist - dann geht es wohl etwas schneller - ,
oder er kann mitteilen, das er auf das ger.schuldenbereinigungsverf. besteht, etwa weil er der meinung ist, es könnte erfolg haben und sich möglicherweise gar die eröffnung des verfahrens abwenden ließe…
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… darin soll der antragstelle seinen standpunkt zu der
beabsichtigten verfahrensweise mitteilen!
hintergrund ist der, dass das VerbrInsV vorsieht, dass vor
verfahrenseröffnung ein gerichtl. schuldenbereinigungsplan
gescheitert sein muss. vor eröffnung wird durch den
insolvenzverwalter ein „kassensturz“ gemacht. dabei werden
alle gläubigerforderungen dem vermögen des schuldners
gegenübergestellt. ferner gibt es eine
schuldenbereinigungsplan. darin ist dann aufgeführt, welcher
gläubiger welchen betrag aus dem zukünftig pfändbaren vermögen
des schuldners bekommen soll. diesem plan müssen die gläubiger
zustimmen (die ausnahmen und ersetzungsmöglichkeiten lasse
ich außen vor) wenn alle zustimmen, wird die
schuldebereinigung auf basis den plans durchgeführt. wenn
nicht, ist die ger schuldenber. gescheitert und es wird das
verf. eröffnet.
offensichtlich sind hier die für die gläubiger zu erwartenden
beträge so giring, dass das gericht davon ausgeht, dass diese
nicht zustimmen. daher will es diesen schritt " überspringen.
der A soll nun dem gericht mitteilen, was er dazu meint…
er kann bspw. mitteilen, das er mit der beabsichtigten
verfahrensweise einverstanden ist - dann geht es wohl etwas
schneller - ,
oder er kann mitteilen, das er auf das
ger.schuldenbereinigungsverf. besteht, etwa weil er der
meinung ist, es könnte erfolg haben und sich möglicherweise
gar die eröffnung des verfahrens abwenden ließe…
Danke erst mal für deine Antwort.
und zwar hatte Herr A schon eine Außergerichtliches verfahren wobei 2 Gäubiger mit dem Plan nicht zufrieden waren und es abgelehnt hatten. Aus diesem Grund Ging Herr A ins Inso gericht um ein Iso verfahren zu eröffnen. Und nach langem warten hat er halt diesen Bescheit begkommen.
Also reicht es wenn er schreibt das Herr A damit einferstanden ist und das verfahren eröffnen kann. Das Problem das Herr A ist ja das die beträge an schuldener außer in 2 fällen gering ist aber das es gesamt 22 Schuldener sind.
Vor allem war Herr A bis vor kurzem noch Harz IV empfänger und seit neuestem einen Befristeten vertrag bekommen. Sollte er das auch in dem Schreiben erwähnen. Oder ist das erst mal 2. Rangig?