Verbraucher Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

Im Moment erhalten meine Frau und ich ALG II, und ebenfalls bin ich im 2. Jahr des Verbraucherinsolvenz.
Ich werde nun ein Kleinunternehmen Gründen, das ich am Beginn mit der Hilfe des Arbeitsamt überbrücken will.
Was muss ich sowohl dem AA als auch dem Insolvenzverwalter übergeben?
Kosten Gegenüberstellung und…? Kann ich ebenfalls Rücklagen Anlegen um eventuell mich zu erweitern? Und ab wie viel Euro Netto beginnt dann die Pfändung?
Weis, es ist ein bisschen viel, aber vielleicht können Sie mir ein bisschen weiterhelfen. Mit guten Links im Internet oder ähnliches.
Vielen Dank Jens

Ist denn der IV damit einverstanden dass du dich selbständig machst?

Als selbständiger wid man nach dem sogenannten fiktiven Einkonmmen berechnet.
Wie hoch der Betrag ist, den der selbstständige Schuldner abzuführen hat, richtet sich nach dem eindeutigen Wortlaut das § 295 Abs. 2 InsO nach dem, was er bei einem angemessen Dienstverhältnis erwirtschaften würde.

Entscheidend ist dabei, ob er diese höherwertige Tätigkeit auch heute noch ausüben kann. Anderseits kann die Vortätigkeit nicht der Maßstab für die Bemessung sein, wenn der Schuldner von der Ausbildung her höherwertige Fähigkeiten hat, als er zuletzt ausgeübt hat. Er muss damit - wie bei § 295 Abs. 1 InsO - seine beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen optimal zur Einkommenserzielung nutzen.

Du braucht für das AA aber immer einen Busines - Plan und den solltest du auch deinem IV vorlegen.

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