Verbraucherinsolvenz

Hallo liebe Mitstreiter, ich hatte diese Frage schon im Forum gepostet, aber nisher keine Antwort erhalten darauf. Daher frage ich nunmehr nochmal ganz direkt an.

Welche Pflichten bestehen für einen Schuldner während der Wohlverhaltensphase der Verbraucherinsolvenz abseits von §295 InsO?
Was ist bei einer Heirat in der Wohlverhaltensphase des Schuldners in Bezug auf den neuen Partner zu beachten?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Gruß Makamadarius

Hallo.
Pflichten abseits von §295? Nun, ich würde es so halten, den Insolvenzverwalter (IV) lieber einmal mehr über eine Veränderung in Deinem Leben zu informieren als zu wenig. Die Heirat würde ich definitiv auch mitteilen (auch wenn später mal Kinder kommen - Änderung der Pfändungsgrenze!), da sich ja dadurch auch die Steuerklasse ändert… immer einen Schritt weiter denken :wink:
Ansonsten brauchst Du aber nicht hinsichtlich des Partners zu beachten. Er/Sie hat mit der Insolvenz rein gar nichts zu tun. Wo es ggf. Überschneidungen geben kann wäre höchsten bei der Steuererklärung/-rückerstattung… wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, dann müsste man ggf. eine evtl. Rückerstattung aufteilen lassen, weil Du dann ja ein entsprechendes „Guthaben“ bzw. eine Einnahme erhälst, welche Du Deinem IV ja mitteilen musst.
Ansonsten würde mir gerade nichts weiteres einfallen - §295 deckt ja im Grunde alles möglich ab.

Alles Gute!