Liebe/-r Experte/-in,
Muß ich trotz titulierten Forderungen als Gläubiger einer Verbraucherinsolvenz zustimmen?
Schuldnerin hat schon EV abgegeben.
War Mieterin hat mich in teure Gerichtsverfahren gezwungen alle verloren.Jetzt sitze ich auf einen Titel über 10.000.- Euro.Vollstreckung fruchtlos dachte mir 30 Jahre sind eine lange Zeit da kann sich viel änderen.
Jetzt kommt ein Schreiben der AWO das ein Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet wird.
Hat das der Gesetzgeber so gemeint? die Schuldner werden doch in der Zeit des Wohlverhaltens kein Einkommen, da Kleinkinder vorhanden,erzielen das zu einer nenneswerter Ausschüttung führt.
Hallo,
bin weder Rechtsanwalt noch sonstiger juristisch Geschulter sondern Betroffener mit reichlich Erfahrung.
Wenn eine Insolvenz beantragt wird MUSS man als Gläubiger z.B. einem aufgestellten Schuldenregulierungsplan zur außergerichtlichen (außerinsolvenzlichen)Einigung nicht zustimmen,wenn man den für nicht ausreichend hält. Wenn jemand dann das Insolvenzverfahren beantragt und genehmigt hat haben Sie keinen Einfluss als Gläubiger mehr meines Wissens.
Sie können dann nur hoffen,dass er /sie in den 7 Jahren möglichst viel zurückzahlt. Anschließend wird der Person(sofern sie /er sich keine gravierenden Form- und Verhaltensverletzungen = Wohlverhalten, leistet) die Restschuldbefreiung gewährt. Und dann haben Sie leider keine Ansprüche mehr.
Freundliche Grüße