Verbraucherinsolvenz

Also meine Verbraucherinsolvenz endete im Oktober2009 mit einer Restschuldbefreiung.Nun schreibt mich ein Anwaltsbüro an das noch 3 Vollstreckungsbescheide aus den Jahren 1992, 1996, 1999 offen sind. Ich wußte davon nichts mehr und habe diese Bescheide bei der Insolvenz nicht mit angegeben.Bevor ich zu einem Anwalt gehe wollte ich sehen ob mir hier jemand helfen kann

Hallo Gerd,ich bin noch in der Insolvenz und bekomme die Restschuldbefreiung 2013.
Soweit ich informiert bin müssen alle Verbindlichkeiten und deren Schuldner angegeben werden ansonsten werden diese von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Wie auch ? Sie sind de Insovenzgericht nicht bekannt.
Das ist aber keine verbindliche Auskunft !!!
Setze Dich mit dem Insolvenzgericht in Verbindung und auch mit dem Anwalt der die Insolvenz durchgeführt hat. Der weiss echt Bescheid.

Ja ja die versuchen es immer wieder !
Schick denen eine kopie von deiner Restschuldbefreiung.
Wenn die zu blöd sind ihre Forderung zur Tabelle zu melden, dann haben die eben Pech gehabt.

Danke
Werde ich gleich morgen machen.
Allerdings dachte ich,das ich die Schuldner angeben muß.

Ja ja die versuchen es immer wieder !
Schick denen eine kopie von deiner Restschuldbefreiung.
Wenn die zu blöd sind ihre Forderung zur Tabelle zu
melden, dann haben die eben Pech gehabt.

Kann ich Dir leider nicht weiterhelfen,tut mir leid !