Hi Leute habe mal eine frage
wenn man in die verbraucherinsolvenz geht darf eine bank dann die wertgegenstände der kinder fänden auch wenn diese volljährig sind
würde mich mall intressieren.
würde mich über eine antwort freun
Hi Leute habe mal eine frage
wenn man in die verbraucherinsolvenz geht darf eine bank dann die wertgegenstände der kinder fänden auch wenn diese volljährig sind
würde mich mall intressieren.
würde mich über eine antwort freun
Nein, Wertgegenstände von Verwandten werden in einem Privatinsolvenzverfahren nicht gepfändet und verwertet.
LG,sorgloseSusi
Wobei es sein kann,
Wobei es sein kann, dass der Gerichtsvollzieher diese mitnimmt, wenn diese sich in der elterlichen Wohnung befinden. Dann müssen sich die Kinder an das zuständige Amtgericht wenden, erklären, das die dinger ihnen gehören und die Herausgabe verlangen.