Verbraucherinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
folgender sachverhalt m.D.B. um Hilfe:

Privatinsolvenz läuft seit 2 Jjahren.Amtsgericht hat heute pfändungsfreien Betrag heraufgesetzt um 25o Euro wegen großer Entfernung zur Arbeit (wegen Benzinkosten).
Parallel besteht eine Schuld aus einer Straftat wegen Untreue (Restschuldbefreiung greift hier ja nicht) woraus nach Ende der Insolvenz vom Arbeitseinkommen gepfändet wird.
Frage: Nachdem jetzt das Amtsgericht den Betrag hochgesetzt hat und mir vom Insolvenzverwalter weniger gepfändet wird,muß ich jetzt befürchten,dass der mir vom Insolvenzgericht überlassene Betrag jetzt vom Schuldner aus der Straftat gepfändet wird. Oder kann dieser erst pfänden wenn die Insolvenz vorbei ist.
D.H. gilt diese Erhöhung der Pfändungsgrenze auch für den Gläubiger der Straftat.
Vielen dank im Voraus.

LG
Werner

Hallo Werner,

Pfändungen aus einer Straftat immer möglich. Diese haben mit der Inso nichts zu tut. Wenn das Gericht den Freibetrag für den Arbeitsweg erhöht wird der Gläubiger (Straftat) auch keinen Zugriff aus den erhöhten Freibetrag bekommen.

Gruß

Jörg

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Danke für die schnelle Antwort!!!
Kein Zugriff für Straftatgläubiger heißt also das mir in Zukunft der erhöhte Betrag (also z.B. statt 989 jetzt die erhöhten 200 Euro,also insgesamt 1189 Euro mindestens bleiben und darüber hinaus lt. Tabelle von Insolvenzverwalter gepfändet wird und der Straftatgläubiger erst pfänden kann wenn die Inso abgeschlossen ist?

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Hallo,

da kenne ich mich leider nicht mit aus.

Grüse

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Trotzdem danke für Rückmeldung.

LG
Werner

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Hallo Werner.
Ich bedaure Dir auf Deine Frage keine Antwort geben zu können, aber hier muss ich leider passen. Ggf. mal den Insolvenzverwalter fragen.

Grüße. FRANK

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Hallo,
nach meiner Meinung kann nicht gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze wurde ja wegen besonderer Belastungen von gerichtswegen erhöht.Dieser Betrag kann von keiner Pfändung egal welcher Ursache erfasst werden.
Wegen der Straftat kann erst nach Abschluss der Insolvenz (Restschuldbefreiung) gepfändet werden.

Mit freundlichen Grüßen

v.Zöllner

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