Verbraucherinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

hallo mein Name ist Tobi ich bin 25 Jahre und habe eine Frage zur Verbaucherinsolvenz. Ich habe ca. 17 000 Euro Schulden und habe eine Rechtsanwältin eingeschaltet,die Kontakt zu den insgesamt 8 Gläubigern aufgenommen hat. Ein Schuldenbereinigungsplan wurde erstellt und Ende letzter Woche den Gläubigern zugesendet. Meine Anwältin geht davon aus,das alles das Angebot annehmen. Ich verdiene 1400 Euro netto. Leider habe ich damals zwei meiner Gläubigern jeweils ein Unternehmen der Sparkasse in zwei unterschiedlichen Städten,Sicherheiten gegeben,das die auf mein Konto zugreiffen können.Wenn sich die beiden Gläubiger quer stellen,wie sieht es mit dem pfänden aus? Ich wohne bei meiner Oma,die kaum bzw. gar nichts an Sachen zum pänden hat…als nächstes würde mein Gehalt gepfändet werden. Ist es richtig das mir definitiv 999,-Euro zum leben bleiben müssen? So sagte es mir meine Anwältin…mein Gehalt geht bei einer der beiden oben genannten Sparkassen ein.Ich habe Angst das die mein komplettes Gehalt behalten und ich keinen Cent mehr habe. Wenn keine Einigung mit den Gläubigern in Sicht ist,gehen meine Anwältin und ich in die Insolvenz.Viele Gläubiger haben die Angelegenheit an Inkassobüros weitergeben,deren Briefe bereiten mir Magenschmerzen,habe die letzten Tage kaum geschlafen.Die drohen mit Pfändung,Gericht etc.

Wie schätzen SIe die Lage ein,würde mich über ein Statement eines Fachmanns(frau) in dem Fall Sie,sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Tobi

Hallo,

in der Regel darf ab Antrag auf das Insolvenzverfahren
keiner mehr pfänden.
Aufgrund Deines Alters und Verdienstes wird wohl auch die Sparkasse beim Schuldnerbereinigsplan (der jetzt mit Mehrkosten insbesondere Anwalt belastet ist da ja kein Antrag gestellt wurde) mitmachen, sonst hätte Sie wahrscheinlich schon lange gepfändet.
Eine Beratung bei der Schuldnerberatung wäre kostenlos gewesen.
Bei einem Antrag auf Insolvenzverfahren wird auch ein Schuldnerbereinigungsplan erstellt. Sind dann alle Gläubiger einverstanden wird das Verfahren sowieso sofort beendet. In der Schufa bist Du sowieso negativ eingetragen.
Bedenke bitte beim Bereinigungsplan den Katzenschwanz.
Damit meine ich gleichzeitig alle nachhaltige Forderungen wie Zinsen, Gebühren usw. mit einzubeziehen und auszuschliessen. Vergessene Gläubiger können dann aber trotzdem weiter mahnen und pfänden (nicht im Insolvenzverfahren).

Mit den 999,-- € Selbstbehalt bin ich mit Deinem Anwalt nicht ganz einer Meinung, da Du ja bei Deiner Oma (hat nichts mit Dir zu tun, wird und darf keiner pfänden) wohnst, fällst Du schnell auf unter 700,-- €
Selbstbehalt.
Hier ist ein Mietvertrag und Kontoauszüge mit welcher die Mietzahlungen nachgewiesen werden können UNBEDINGT erforderlich.

Wenn Du nicht in den ersten zwei oder drei Tagen (bin nicht ganz sicher) Dein Geld vom Konto abhebst, kann die Bank alles einziehen, ansonsten nur Selbsbehalt.
Zur Zeit kann jeder Gläubiger bei Dir pfänden. Nicht bei Insolvenzantrag.

Dies ist keine Rechtsbelehrung sondern nur eine Erfahrungsmitteilung.

Grüsse

Hallo habe alles vor 2 Monate voll erledigt.Retschuldbefreiung.(240000.-)schulden.Zuerst bist du verheiratet??? dann lassen sie die 1320.- jeden Monat beim Urlaubsgeld behält er aush etwas ein sowie vom Weihnachtsgeld auch.Deine Frau könnte 1000.- verdienen denn das zählt nicht.Du allein machst das ding.Jeder nur für
sich.Ein Rechtsanwalt ist auch falsch denn der kostet eine menge Geld.Gehe zur Arb,Wohlfahrt die erledigen alles und
es kostet nicht einen Pfennig.Denke daran das es ein Motivationsphase gibt da bekommst Du beim 1 mal nach ca 2 Jahre 10%von deinem Insolv.verwalter zurück was du eingezahlt hast. Das waren bei mir erstemal 889.- euro und beim 2 mal zum ende nochmal 15 % waren bei mir 1253.-Euro.
Das kannste glauben das stimmt.Ich habe verh.!1600.-
verdient und man hat mir jeden Monat 138.- einbehalten
so das war es erstmal.
ciao

Hallo Tobi,

die beiden Gläubiger können bei einer Inso nicht machen. Die kommen auch in der Insoplan § 176. Allerdings in der ersten Rang. Wenn Geld zu Pfänden ist werden erst diese bedient.

Gruß

Jörg

Hallo Tobi.

Ich war eigentlich der Meinung auf diese Anfrage bereits geantwortet zu haben, aber WWW ist der Meinung, dass dies nicht der Fall sei.
Daher nochmals in Kurzform meine Einschätzung:

  1. Maßnahme: Alte Girokonten leerräumen. Neues Konto bei neuer/anderer Bank beantragen. Gehalt natürlich ab sofort auf das neue Konto überweisen lassen. Somit wäre das Thema Gehaltspfändung durch die Sparkasse erledigt. Hab ich seinerzeit auch gemacht (zwar ohne Gehaltspfändung, aber ich hatte Schulden bei einer Bank und um bei Null anfangen zu können, habe ich bei einer anderen Bank ein neues Konto auf Guthabenbasis eröffnet). Mal bei der Volksbank oder Norisbank versuchen - habe ich gute Erfahrungen gemacht.

  2. Maßnahme: Ruhe bewahren! Gepfändet wird so schnell nicht, erst recht nicht was (nachweisbar) der Oma gehört. Unabhängig davon sind bestimmte Dinge gar nicht pfändbar (Tisch, Stuhl, Bett, usw.) und andere Dinge lohnen nicht. Wenn es denn dann vielleicht mal zu einer Pfändung käme, dann reden wir höchstens von Autos, Motorräder (ggf. auch Roller), Spielekonsolen oder anderweitige (höherwertige) Unterhaltungselektronik. Kein Gerichtsvollzieher der Welt wird jedoch beispielsweise einen 5 Jahre alten Röhrenfernseher mitnehmen wollen.

Selbst wenn sich die beiden Gläubiger (oder auch nur einer) sich quer stellen/stellt, so heißt das nicht zwangsläufig, dass sofort gepfändet wird (war bei mir auch nicht der Fall). Dann geht es nämlich aus der außergerichtlichen Einigungsphase in das gerichtliche Insolvenzverfahren (so wie ich das aus der Ferne einschätze). Und dann ist man als Schuldner erst einmal geschützt, dann ist nichts mehr mit pfänden.

Es mag subtil klingen, aber auf Briefe von Inkassobüros würde ich gar nichts geben. Das sind nichts anderes als Schreibstuben! Die können (und dürfen) auch nicht mehr machen, als einen anschreiben und zu sagen „Du, du du - jetzt aber mal zahlen, hier!“ und das lassen die sich dann fürstlich bezahlen.
Tipp: Von der Anwältin beraten lassen oder einen Teil der Forderung bezahlen, dann ist die Forderung des Inkassobüros nämlich nicht mehr aktuell. Aber immer direkt an den direkten Gläubiger zahlen!!!

Soweit die Einschätzung und Tipps aus meiner Sicht. Ich würde aber definitiv auch mit der beauftragten Anwältin reden (dafür ist die ja da). Diese bereitet ja im Grunde das außergerichtliche Einigungsverfahren vor. Wenn dieses scheitern sollte (wenn z.B. ein Gläubiger nicht dem Plan zustimmt), dann könnte sie das Scheitern bescheinigen und den Antrag beim Amtsgericht auf Insolvenz einreichen.
Also ruhig mal nachfragen!!

Viel Erfolg.
Grüße. onLeine