Ich möchte engen Familienmitgliedern helfen.
Der Schlusstermin der Verbraucherinsolven ist der 10.09. Besteht die Chance durch ein Angebot an den Treuhänder noch eine Restschuldbefreiung zu erreichen ohne eine anschließende Wohlverhaltensphase etc. Ziel ist die Sache aus der Welt zu schaffen. Wieveil sollte man ggf dem Treuhänder anbieten?
Hallo.
Ich muss gestehen, dass ich die Frage nicht so ganz verstehe. Was für ein Angebot soll denn dem Insolvenzverwalter (IV) unterbreitet werden? Der IV soll ja im Sinne des Gerichtes bzw. der Gläubiger agieren. Ich bezweifle mal, dass man durch ein „besonderes Angebot“ ein gesetzlich vorgeschriebener Weg verkürzt werden kann. Aber man soll niemals nie sagen…
Mein Tipp: Mit dem IV mal reden. Die o.g. Eckdaten sind ja leider eher dürftig. Insofern weiß ich leider nicht, wie großzügig die Hilfe ausfallen soll. Aber prinzipiell würde ich sagen, dass diese Hilfe beim (wenn ich es richtig verstanden habe, bereits erfolgten) gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch besser gewesen wäre. Wenn man nun bereits im Insolvenzverfahren ist und die Wohlverhaltensperiode anbricht, so dürfte meines Erachtens kaum eine „Abkürzung“ möglich sein.
Viel Erfolg.
Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort, der Schlusstermin liegt im SEP bis dahin haben die Gläubiger ja die Chance dem IV ihre Forderungen anzuzeigen, die Prognose, dass die Gläubiger überhaupt irgendetwas kriegen liegt zur Zeit bei 0. Ich würde dem IV also das Angebot machen von einer Summe X, welche er dann halt den Gläubigern anbieten soll.Ich weiß aber nicht ob der IV den Gläubigern dieses Angebot weiterleiten muss, damit diese dann zustimmen oder ablehnen können. Zur Zeit sprechen wir von Forderungen in Höhe von ca.12000 €. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder noch einen Rat, ganz lieben Dank und Gruß
Meiner Meinung nach wird diese Möglichkeit nicht mehr funktionieren, da die Gläubiger ALLE einem Vergleich zustimmen müssten. Aber warum fragst Du ihn nicht einfach?
Entschuldigung wegen der späten Antwort aber dazu kann ich keine Angaben machen hoffe andere konnten Ihnen weiterhelfen.
Hey,
an diesem Punkt ist es nicht mehr möglich das Verfahren durch ein Vergleich zu beenden. All dem ist bereits ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorangegangen. In dem vermutlich die Kopf- und Kapitalmehrheit abgelehnt hat. Wäre das nicht der Fall und hätte ein Großteil der Gläubiger mit der Mehrheit der Forderung zugestimmt, hätte der Richter vermutlich, wenn aussichtsreich, versucht eine gerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen und die Zustimmung der fehlenden Gläubiger ersetzt.
Das ist alles eine sehr allgemeine Erklärung der Vorgehensweise.
Ich hoffe, das dir damit geholfen ist
LG