Verbraucherinsolvenz-f.Arme bald ein Recht 2. Kl

Verbraucherinsolvenz - für Arme bald ein Recht zweiter Klasse ?

die Bundesregierung plant eine Reform des Verbraucherinsolvenzrechts - zu Lasten von kinderreichen Familien, Alleinerziehenden und Armen. Das Verfahren soll zukünftig nur noch Menschen offen stehen, die ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen erzielen.

Der Grund: seit dem 01.12.2001 werden auf Antrag die Gerichts- und Treuhänderkosten in den sog. „masselosen Verfahrens“ analog zur Prozesskostenhilfepraxis zunächst ausgelegt - den Menschen einen Weg aus der Schuldensackgasse zu ermöglichen, schätzten die Gerichte bislang so bedeutsam ein, dass sie in den meisten Fällen die Verfahrenskosten von ca. 800,00 Euro stundeten bis zum formalen Abschluss der Entschuldung.
Diese Praxis hat seitdem die Zahl der Verbraucherinsolvenzen vervielfacht – zu vorläufigen Lasten der Länderjustizhaushalte.

Eine seit längerer Zeit in Fachkreisen diskutierte Reform der Insolvenzordnung und ein kürzlich ergangener Beschluss des BGH, der den Treuhändern eine höhere Mindestvergütung zubilligt, wird jetzt zum Anlass genommen, den vereinfachten Zugang in das Verbraucherinsolvenzverfahren grundsätzlich zu hinterfragen.
Kostenargumente auf der einen Seite, ideologische Argumente auf der anderen Seite („uns passt die ganze Richtung nicht“) haben eine kritische Gemengelage überschritten.

„Florida-Rolf“, der vor einigen Jahren der staunenden Öffentlichkeit als Beweisstück für den Missbrauch sozialer Sicherungssysteme diente, verwandelt sich zu „Schulden-Lars“, dem gescheiterten Jungunternehmer, der seinen Gläubigern frech die Zunge zeigt, die Gerichte blockiert und der Allgemeinheit auf der Tasche liegt.

Schuldnerberater/-innen aus Hameln, Hannover und Hildesheim wollen den Kirchentag in Hannover (25.-29.5.) nutzen, über diese Entwicklung Öffentlichkeit herzustellen.
Ziel ist es, unter den Besuchern des Kirchentages 3.000 Unterschriften für eine Resolution zu sammeln, die durch die Veranstalter den Medien zugänglich und den Adressaten zugestellt wird.

Wir brauchen Ihre und Eure Unterstützung:
Unterschreiben Sie die Kirchentagsresolution am Stand des AK Schuldnerberatung Hameln, Hannover, Hildesheim (Markt der Möglichkeiten, Halle 6, K 47)

Holen Sie am Stand des Arbeitskreises Schuldnerberatung Unterschriftenlisten, sammeln Sie Unterschriften auf dem Kirchentag und geben Sie sie uns bis Samstag 28.5., 17:00 zurück.
Und: Geben sie diese Informationen an Kollegen/-innen, Freunde und Bekannte weiter.

Freundliche Grüße aus der Kanzlerstadt
Klaus Helke

Anlage: Resolution
Die Bundesregierung plant eine Reform des Insolvenzrechts – zu Lasten von Kinderreichen, Alleinerziehenden und Armen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht dann nur noch Menschen offen, die ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen haben.
Auf diese Weise sollen die Gerichtskosten in Höhe von rund 800 € bei den Verfahren für Menschen mit geringem Einkommen eingespart werden.

Das bedeutet:
• Ein Ehepaar mit drei Kindern kann sich nach dem gescheiterten Traum vom eigenen Haus und einer Zwangsversteigerung mit Hilfe des Insolvenzverfahren nur dann von den Schulden befreien, wenn der Familienvater monatlich mehr als 1.980 € netto verdient.
• Eine geschiedene Mutter mit zwei Kindern, die auf den gemeinsamen ehelichen Schulden sitzen geblieben ist, kann sich mit Hilfe des Insolvenzverfahren nur entschulden, wenn sie monatlich mehr als 1.570 € netto verdient.
• Ein ALG II-Empfänger kann grundsätzlich nicht auf Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren hoffen, weil er monatlich weniger als 990 € Unterstützung bekommt.

Diese sog. „masselosen Fälle“ sollen zukünftig in eine 8-jährige Verjährungszeit eintreten können und danach von ihren Schulden befreit werden.
In diesen 8 Jahren ist aber den Gläubigern die Einzelzwangsvollstreckung erlaubt. Damit bleiben die Betroffenen dem Drängen der Gläubiger weiterhin unmittelbar ausgesetzt.
Die Erfahrungen der Schuldnerberatungsstellen zeigen: Viele Menschen geben dem Druck der Gerichtsvollzieher oder Inkassofirmen nach und öffnen „freiwillig“ ihre Geldbörsen – zu Lasten von existenziell wichtigen Zahlungen für Miete, Energie oder der Versorgung der Kinder.

Wir fordern die Bundesregierung auf, Kinderreichen, Alleinerziehenden und Armen den Weg aus der Verschuldung offen zu halten.
Wir fordern anstatt eines Zwei-Klassen-Rechts ein Insolvenzrecht, dass allen Menschen gleiche Chancen bietet und die soziale Integration ermöglicht.

Unterschreiben Sie die Kirchentagsresolution am Stand der Schuldnerberatung
(Messegelände Halle 6 „Markt der Möglichkeiten, K 47)

Schreiben Sie Ihre Meinung an das Bundesministerium der Justiz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin ([email protected])
Informieren Sie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderplatz 6, 11018 Berlin ([email protected]) und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Wilhelmstr. 4, 10117 Berlin ([email protected])

Arbeitskreis Schuldnerberatung Hameln, Hannover, Hildesheim

Hallo Klaus,

ich werde auf dem Kirchentag vorbeischauen und mir eine Liste abholen. Meine Freunde sind sicher dabei.

Wo kann man sich den allgemein informieren, über das Verbraucherinsolvenzverfahren, wie es jetzt geregelt ist?

Hast Du ein paar gute Links?

LG

Chrissicat70

hallo (Bild.

Ich kenne den Gesetzentwurf leider nicht aber die Formulierung „zu Lasten von kinderreichen Familien, Alleinerziehenden und Armen“ steht da bestimmt so nicht drin. Ausserdem werden doch nachwievor sämtliche Personen von ihren Schulden befreit, nur soll das Insolvenzverfahren für bestimmte Kreise durch eine einfache Verjährung ersetzt werden um den Steuerzahler zu entlasten und die öffentlichen Mittel sinnvoller einsetzen zu können. Was ist hier das Problem?

Im Übrigen gibt es auch Schuldner, wie Einmietbetrüger oder notorische Nichtzahler von Bestellungen und solchen Kreisen darf die Privatinsolvenz meines Erachtens nach ruhig ein wenig erschwert werden.

Ich würds nicht unterschreiben, dazu steh ich auch, egal wer jetzt wieder alles auf mich einschlägt…

Greetz, Bommel

P.S.: nicht vergessen, Leute, in NRW wird morgen gewählt…

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Hallo Klaus!

Als es die Möglichkeit der Privatinsolvenz noch nicht gab, gerieten viele Menschen in 30-jährige Verfolgung, aus der es kein Entrinnen gab. Damit wurde Elend erzeugt; die Verhältnisse waren untragbar. Außerdem war es eine Ungleichbehandlung gegenüber Gewerbetreibenden, die die Insolvenzmöglichkeit schon immer hatten, sofern der Eröffnungsantrag nicht mangels Masse abgewiesen wurde. Die zunächst eröffnete Möglichkeit der Privatinsolvenz setzte mit den Verfahrenskosten eine Schwelle, die für viele überschuldete Leute zu hoch schien. Mit der später eingeführten Stundungsmöglichkeit der Verfahrenskosten explodierte die Zahl der privaten Insolvenzfälle. Die Insolvenzordnung spricht vom „redlichen Schuldner“ und geht davon aus, daß sich der Schuldner um Arbeit und Einkommen bemüht und den gesamten Verfahrensaufwand rechtfertigt. Das dokumentiert sich in wenigstens bescheidenen Zahlungen an den Insolvenzverwalter, der den Geldeingang an die Gläubiger verteilt.

Die Praxis sieht in so gut wie allen Fällen ganz anders aus: Der Verfahrensaufwand wird dem Gesetz entsprechend getrieben, aber vom Schuldner kommt nichts. Kein einziger Cent. Faktisch ist der Schuldner mit Verfahrenseröffnung schuldenfrei, wartet ab und dann ist es gut. Ob der insolvente Schuldner noch ein paar Groschen zahlt oder nicht, hat ohnehin eher symbolischen Wert. Wenn aber in so gut wie allen Fällen rein gar nichts mehr kommt, ist der Verfahrensaufwand nicht zu rechtfertigen. Das muß bei Mittellosen einfacher gestaltet werden, andernfalls werden Steuermillionen sinnlos verbrannt. Statt nun Jahr für Jahr weiterhin zweistellige Millionenbeträge einfach zum Fenster hinaus zu werfen, soll es bei Einkommenslosigkeit kein Inso-Verfahren mehr geben und statt dessen eine Verjährung eingeführt werden. Es versteht sich von selbst, daß die Verjährungsfrist nicht besonders bequem angesetzt wird. Man müßte schon ziemlich weltfremd sein, wollte man Menschen erzählt, sie können kaufen was immer sie wollen. Bezahlung tut nicht nötig, weil sich der Fall kurzfristig per Verjährung erledigt. Den Zusammenhang begreifen seltsamerweise auch die ansonsten paddeligsten Leute recht zügig.

Folgendes kann ich mir nicht verkneifen: Die Thematik ist ungeeignet, um sie von Kirchentagslaien Händchen haltend unter Absingen von Liedern entscheiden zu lassen. Insolvenzrecht und seine Praxis sind auch keine Themen für Sozialromantiker. Es ist ein Druck auf die Tränendrüse, wenn man sich beschwert, daß beim armen ALGII-Empfänger zukünftig kein völlig sinnloses Verfahren mehr losgetreten werden soll. Das bindet doch alles Personal und kostet Geld! Ja, ich weiß, Geld kommt von der Bank und Strom aus der Steckdose. Das ist der Standpunkt, der im Gemeinwesen zu groteskem Verwaltungsaufwand und bedrohlicher Verschuldung führte!

Viele Menschen geben dem :smiley:ruck der Gerichtsvollzieher :oder Inkassofirmen nach und :öffnen „freiwillig“ ihre
Geldbörsen – zu Lasten von :existenziell wichtigen
Zahlungen für Miete, Energie :oder der Versorgung der :Kinder.

Solche Fälle gibts auch beim jetzigen Verfahren, zwar nicht durch Gerichtsvollzieher, aber einzelne Gläubiger und Inkassofirmen starten schon mal Eintreibungsversuche trotz Vollstreckungsverbots. Selbst wenn er es könnte, darf der Schuldner gar keine Zahlungen an Gläubiger leisten. Alles hat ausnahmslos über den Treuhänder zu gehen. Das weiß auch jeder Schuldner im Insolvenzverfahren. Mancher Schuldner ignoriert dennoch alles, was man ihm sagte. Liebe Zeit, das sind doch alles erwachsene, voll geschäftsfähige Menschen! Soll man trotzdem jeden in Watte packen? Soll dauernd jemand bereit stehen, der die Menschen vor ihrer eigenen Dösigkeit schützt? Ich finde nicht, denn Menschen sind immer genau so dumm und lebensuntüchtig, wie man sie behandelt.

Gruß
Wolfgang

Ja, das ist nett.
Ein guter Link ist www.forum-schuldnerberatung.de
Bis demnächst.
Klaus

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Guten Abend!

diese ganze Überschuldungsmisere ist doch auch unserem
Konsumwahn-Zwang zum Teil geschuldet…

Für die Betroffenen ist es sinnvoll, zu fragen, wie die Misere entstand. Die Ursache in den gesellschaftlichen Verhältnissen zu suchen, geht in den meisten Fällen an der Sache vorbei. Jeder Mensch ist für sich selbst verantwortlich! Ich mag das Gerede vom Konsumterror jedenfalls nicht mehr hören. Niemand wird gezwungen, irgend etwas zu kaufen.

Aber: Beim überschuldeten Menschen stehen Fragen von Schuld an der Situation nicht mehr im Vordergrund. Ein Insolvenzverfahren hat das Ziel, eine wirtschaftlich untragbare Situation zu beenden und einen unbelasteten Neuanfang zu ermöglichen. Bei solchem Neubeginn darf unter gar keinen Umständen Konsumwahn als Entschuldigung für unbedachten Umgang mit Geld herhalten. Andernfalls war die ganze Mühe für die Katz und der Schuldner steht schnell wieder vor dem alten Problem. Möbel, Klamotten, Elektronik-Klimbim, Urlaubsreisen, Auto - manche Leute gehen die Ratenverpflichtungen im Dutzend ein. Angesichts solcher Verhältnisse halte ich es für fatal, gleich die Entschuldigung mitzuliefern.

Gruß
Wolfgang

Hallo wolfgang,
danke für deine Anmerkungen. Worum es uns geht, ist die schematische Ausgrenzung von Personengruppen wie z.B. kinderreiche zu skandalisieren, die aufgrund der Pfändungsfreigrenzen § 850 c ZPO automatisch keinen Verfahrenszugang mehr haben werden. Es geht nicht um „in Watte-Packen“, sondern es geht uns darum, dieses geplante recht 2. Klasse dann wenigstens so zu gestalten, dass die Gläubigerautonomie in der Verjährungsphase(d.h. ihr recht auf Zwangsvollstreckung) zumindest beschnitten wir z.B. Verbot der Kontopfändung.
Aber nach den entwicklungen in NRW ist jetzt sowie zu befürchten, dass sich die Linie der bayrischen Justiz durchsetzen wird.
gruß
Klaus

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