Verbraucherinsolvenz - für Arme bald ein Recht zweiter Klasse ?
die Bundesregierung plant eine Reform des Verbraucherinsolvenzrechts - zu Lasten von kinderreichen Familien, Alleinerziehenden und Armen. Das Verfahren soll zukünftig nur noch Menschen offen stehen, die ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen erzielen.
Der Grund: seit dem 01.12.2001 werden auf Antrag die Gerichts- und Treuhänderkosten in den sog. „masselosen Verfahrens“ analog zur Prozesskostenhilfepraxis zunächst ausgelegt - den Menschen einen Weg aus der Schuldensackgasse zu ermöglichen, schätzten die Gerichte bislang so bedeutsam ein, dass sie in den meisten Fällen die Verfahrenskosten von ca. 800,00 Euro stundeten bis zum formalen Abschluss der Entschuldung.
Diese Praxis hat seitdem die Zahl der Verbraucherinsolvenzen vervielfacht – zu vorläufigen Lasten der Länderjustizhaushalte.
Eine seit längerer Zeit in Fachkreisen diskutierte Reform der Insolvenzordnung und ein kürzlich ergangener Beschluss des BGH, der den Treuhändern eine höhere Mindestvergütung zubilligt, wird jetzt zum Anlass genommen, den vereinfachten Zugang in das Verbraucherinsolvenzverfahren grundsätzlich zu hinterfragen.
Kostenargumente auf der einen Seite, ideologische Argumente auf der anderen Seite („uns passt die ganze Richtung nicht“) haben eine kritische Gemengelage überschritten.
„Florida-Rolf“, der vor einigen Jahren der staunenden Öffentlichkeit als Beweisstück für den Missbrauch sozialer Sicherungssysteme diente, verwandelt sich zu „Schulden-Lars“, dem gescheiterten Jungunternehmer, der seinen Gläubigern frech die Zunge zeigt, die Gerichte blockiert und der Allgemeinheit auf der Tasche liegt.
Schuldnerberater/-innen aus Hameln, Hannover und Hildesheim wollen den Kirchentag in Hannover (25.-29.5.) nutzen, über diese Entwicklung Öffentlichkeit herzustellen.
Ziel ist es, unter den Besuchern des Kirchentages 3.000 Unterschriften für eine Resolution zu sammeln, die durch die Veranstalter den Medien zugänglich und den Adressaten zugestellt wird.
Wir brauchen Ihre und Eure Unterstützung:
Unterschreiben Sie die Kirchentagsresolution am Stand des AK Schuldnerberatung Hameln, Hannover, Hildesheim (Markt der Möglichkeiten, Halle 6, K 47)
Holen Sie am Stand des Arbeitskreises Schuldnerberatung Unterschriftenlisten, sammeln Sie Unterschriften auf dem Kirchentag und geben Sie sie uns bis Samstag 28.5., 17:00 zurück.
Und: Geben sie diese Informationen an Kollegen/-innen, Freunde und Bekannte weiter.
Freundliche Grüße aus der Kanzlerstadt
Klaus Helke
Anlage: Resolution
Die Bundesregierung plant eine Reform des Insolvenzrechts – zu Lasten von Kinderreichen, Alleinerziehenden und Armen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht dann nur noch Menschen offen, die ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen haben.
Auf diese Weise sollen die Gerichtskosten in Höhe von rund 800 € bei den Verfahren für Menschen mit geringem Einkommen eingespart werden.
Das bedeutet:
• Ein Ehepaar mit drei Kindern kann sich nach dem gescheiterten Traum vom eigenen Haus und einer Zwangsversteigerung mit Hilfe des Insolvenzverfahren nur dann von den Schulden befreien, wenn der Familienvater monatlich mehr als 1.980 € netto verdient.
• Eine geschiedene Mutter mit zwei Kindern, die auf den gemeinsamen ehelichen Schulden sitzen geblieben ist, kann sich mit Hilfe des Insolvenzverfahren nur entschulden, wenn sie monatlich mehr als 1.570 € netto verdient.
• Ein ALG II-Empfänger kann grundsätzlich nicht auf Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren hoffen, weil er monatlich weniger als 990 € Unterstützung bekommt.
Diese sog. „masselosen Fälle“ sollen zukünftig in eine 8-jährige Verjährungszeit eintreten können und danach von ihren Schulden befreit werden.
In diesen 8 Jahren ist aber den Gläubigern die Einzelzwangsvollstreckung erlaubt. Damit bleiben die Betroffenen dem Drängen der Gläubiger weiterhin unmittelbar ausgesetzt.
Die Erfahrungen der Schuldnerberatungsstellen zeigen: Viele Menschen geben dem Druck der Gerichtsvollzieher oder Inkassofirmen nach und öffnen „freiwillig“ ihre Geldbörsen – zu Lasten von existenziell wichtigen Zahlungen für Miete, Energie oder der Versorgung der Kinder.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Kinderreichen, Alleinerziehenden und Armen den Weg aus der Verschuldung offen zu halten.
Wir fordern anstatt eines Zwei-Klassen-Rechts ein Insolvenzrecht, dass allen Menschen gleiche Chancen bietet und die soziale Integration ermöglicht.
Unterschreiben Sie die Kirchentagsresolution am Stand der Schuldnerberatung
(Messegelände Halle 6 „Markt der Möglichkeiten, K 47)
Schreiben Sie Ihre Meinung an das Bundesministerium der Justiz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin ([email protected])
Informieren Sie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderplatz 6, 11018 Berlin ([email protected]) und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Wilhelmstr. 4, 10117 Berlin ([email protected])
Arbeitskreis Schuldnerberatung Hameln, Hannover, Hildesheim
ruck der Gerichtsvollzieher :oder Inkassofirmen nach und :öffnen „freiwillig“ ihre