Verbraucherinsolvenz später Firmeninsolvenz

Ein Schuldner ist vor ca. 3 Jahren in die private Insolvenz gegangen.

Danach hatte er sich selbständig gemacht und jetzt ist er mit dieser Selbständigkeit in die Insolvenz gegangen.

Für die Firma wurde jetzt ein Verwalter eingesetzt, jedoch läuft die Firma weiter!

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine GmbH oder ähnliches.

Ist dies so rechtens?

Die Verbraucherinsolvenz stammt eigentlich auch von der vorigen Selbständigkeit des Schuldners. Dieser hatte jedoch sein Gewerbe vor der Insolvenz beendet!

Moin!

zunächst das Ergebnis: Das ist möglich.

Danach hatte er sich selbständig gemacht und jetzt ist er mit dieser Selbständigkeit in die Insolvenz gegangen.

Macht man sich Insolvenzverfahren selbständig, so kann der Verwalter die Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO freigeben. Läuft schon die „Wohlverhaltensphase“, bedarf es nichtmal einer Erklärung des Treuhänders.

Man kann sich auch während eines Insolvenzverfahrens neu verschulden. Vom Prinzip her ist es egal, ob durch unangemessenes Konsumverhalten oder durch eine selbständige Tätigkeit, die sich nicht trägt.

Die Masse einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit ist einem neuen Insolvenzverfahren zugänglich, allerdings ist der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung unzulässig.

Für die Firma wurde jetzt ein Verwalter eingesetzt, jedoch läuft die Firma weiter!

Dann führt entweder der Verwalter fort oder er hat die selbständige Tätigkeit wieder nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben.

Im Fall der Freigabe hätte man erneut eine neue Vermögensmasse, die einem eigenen Insolvenzverfahren zugänglich sein könnte. Diese Fälle kommen aber noch, der BGH hat bisher nur über das Zweitinsolvenzverfahren entschieden. :wink:

Gruß,
Oskar