Verbraucherinsolvenz und Unterhaltspflicht

Hallo liebe Wissenden,

es stellt sich folgende Situation:

Mann befindet sich in der Wohlverhaltensphase der Verbraucherinsolvenz, Ehefrau arbeitet seit Dezember auf € 400 - Basis, Kinder sind nicht vorhanden. Laut Auskunft des Insolvenzverwalters ist der Mann der Frau nicht mehr unterhaltspflichtig, mit den entsprechenden Konsequenzen.

Konkrete Frage: Wo liegt die Grenze, ab der die Unterhaltspflicht greift? Der Insolvenzverwalter ist der Meinung, daß es der Hartz IV-Satz von € 364,- ist, andere Meinungen gehen von einem Taschengeld von € 100,- aus. Die Suche im Internet war nicht erfolgreich. Wer weiß Rat?

Vielen Dank und beste Grüße,

der Robert

Hallo liebe Wissenden,

Auch ein Hallo,

ist es so zu verstehen, dass die Eheleute nicht getrennt leben sondern in einem gemeinsamen Haushalt leben?

WEnn die Ehefrau keine Miete bezahlen muß und ein 400€-Einkommen hat, ist m.E. ein Unterhaltsanspruch des Ehemannes nicht gegeben, sofern diese, wie vermutet wird, noch gemeinsam „zusammen leben“.

Damit wäre die Auskunft des Inso-Verw. richtig.

lG

es stellt sich folgende Situation:

Mann befindet sich in der Wohlverhaltensphase der
Verbraucherinsolvenz, Ehefrau arbeitet seit Dezember auf € 400

  • Basis, Kinder sind nicht vorhanden. Laut Auskunft des
    Insolvenzverwalters ist der Mann der Frau nicht mehr
    unterhaltspflichtig, mit den entsprechenden Konsequenzen.

Konkrete Frage: Wo liegt die Grenze, ab der die
Unterhaltspflicht greift? Der Insolvenzverwalter ist der
Meinung, daß es der Hartz IV-Satz von € 364,- ist, andere
Meinungen gehen von einem Taschengeld von € 100,- aus. Die
Suche im Internet war nicht erfolgreich. Wer weiß Rat?

Vielen Dank und beste Grüße,

der Robert

Ja, genau so ist es zu verstehen.