Verbraucherinsolvenz - Was kommt danach?

Hallo!

Ich habe neulich was von der Verbraucherinsolvenz gehört, konnte es aber nicht so recht glauben.

Der Schuldner hält 6 (oder warens 7?) Jahre beim „Schuldenmachen“ „die Füße still“ (macht also keine weiteren Schulden) u zahlt alles, was von seinem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, ab u ist dann schuldenfrei, egal, wieviel noch offen ist?

Wie hoch liegt diese Grenze bei

  • Einzelperson,
  • Alleinerziehende/r mit einem Kind,
  • Ehepaar mit einem Kind?

Wird diese Privatinsolvenz nach Abschluss (also nach den 6 od 7 Jahren) noch irgendwo vermerkt oder ist es so, als ob „nie etwas gewesen wäre“? Diese Frage bezieht sich u.a. auf Bonitätsprüfungen zB bei Vertragsabschlüssen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine solche Insolvenz angemeldet werden kann u wo wird diese angemeldet?

Gruss

Mutschy

Hallo,

zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren erhält man unter Google 254.000 Treffer angezeigt, da sollte sich doch was finden lassen?

Sowie eine Broschüre des Justizministeriums:
http://www.bmj.bund.de/enid/217cf2f0301d432018c22209…

grüsse
dragonkidd

Hallo

ganz kurz gesagt: Du darfst wieder Geld haben und es wird nichts mehr gepfändet. Kreditwürdig ist man nie mehr, auch wenn es andere die weismachen wollen

LG
Mikesch

Hallo!

Ich habe neulich was von der Verbraucherinsolvenz gehört,
konnte es aber nicht so recht glauben.

Der Schuldner hält 6 (oder warens 7?) Jahre beim
„Schuldenmachen“ „die Füße still“ (macht also keine weiteren
Schulden) u zahlt alles, was von seinem Einkommen oberhalb der
Pfändungsgrenze liegt, ab u ist dann schuldenfrei, egal,
wieviel noch offen ist?

Wie hoch liegt diese Grenze bei

  • Einzelperson,

989€s

  • Alleinerziehende/r mit einem Kind,
  • Ehepaar mit einem Kind?

ca 2000€s, die Liste gibts sicher irgendwo runterzuladen:wink:

Wird diese Privatinsolvenz nach Abschluss (also nach den 6 od
7 Jahren) noch irgendwo vermerkt oder ist es so, als ob „nie
etwas gewesen wäre“? Diese Frage bezieht sich u.a. auf
Bonitätsprüfungen zB bei Vertragsabschlüssen.

wie oben geschrieben, in der Tiefe der Schufa bekommen dann die Anfragenden: nicht kreditwürdig ( ist genauso verklausoliert wie beim Arbeitszeugnis)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine
solche Insolvenz angemeldet werden kann u wo wird diese
angemeldet?

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,

Der Schuldner hält 6 (oder warens 7?) Jahre beim
„Schuldenmachen“ „die Füße still“ (macht also keine weiteren
Schulden) u zahlt alles, was von seinem Einkommen oberhalb der
Pfändungsgrenze liegt, ab u ist dann schuldenfrei, egal,
wieviel noch offen ist?

ja. Es sind 6 Jahre, 7 waren es früher einmal.

Wie hoch liegt diese Grenze bei

  • Einzelperson,
  • Alleinerziehende/r mit einem Kind,
  • Ehepaar mit einem Kind?

die Pfändungstabelle findest Du hier: http://www.google.de/search?sourceid=navclient-ff&ie…

Wird diese Privatinsolvenz nach Abschluss (also nach den 6 od
7 Jahren) noch irgendwo vermerkt oder ist es so, als ob „nie
etwas gewesen wäre“? Diese Frage bezieht sich u.a. auf
Bonitätsprüfungen zB bei Vertragsabschlüssen.

Die Einträge in öffentlichen Verzeichnissen, auch Schufa, werden gelöscht. Wie lange Telekom, Quelle, Citibank & Co. solche Daten speichern, ist ihnen überlassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine
solche Insolvenz angemeldet werden kann u wo wird diese
angemeldet?

Zur Broschüre, die dragonkidd verlinkt hat, sei noch anzumerken, dass man sich zur Durchführung des Verfahrens an eine Schuldnerberatungsstelle wenden muss. Dies kann auch ein Rechtsanwalt sein. Am besten beim Insolvenzgericht nach geeigneten Stellen erkundigen.

Gruß,
Oskar