Verbraucherinsolvenz

Hallo!

Person A hat Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt. Sie ist mit Person B verheiratet, die eigenes Einkommen erzielt. Diese hat mit den Schulden nichts zu tun, erst später geheiratet. Das Gericht möchte nun wissen, wie das Nettoeinkommen von Person B ist. Warum? Stundung der Verfahrenkosten wurde beantragt. Deshalb? Unterhaltsberechtigt ist sie nicht, so viel steht fest. Allerdings wird wohl noch kein Gläubiger diesen Antrag gestellt haben.

schönen Gruß

Nyhr

Unterhaltsberechtigt ist sie nicht, so
viel steht fest. Allerdings wird wohl noch kein Gläubiger
diesen Antrag gestellt haben.

Hallo,

wieso sollte das feststehen? Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Außerdem sinken die Pfändungsfreibeträge, wenn der Ehegatte eigenes Einkommen hat.

Grüße
EK

hi

Unterhaltsberechtigt ist sie nicht, so
viel steht fest.

wieso sollte das feststehen? Ehegatten sind einander zum
Unterhalt verpflichtet.

auch wenn die beiden bei Eheschliessung einen Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht und den gegenseitigen Unterhaltsanspruch ausgeschlossen haben ?

Gruß H.

Hallo,

wieso sollte das feststehen? Ehegatten sind einander zum
Unterhalt verpflichtet.

auch wenn die beiden bei Eheschliessung einen Ehevertrag mit
Gütertrennung gemacht und den gegenseitigen Unterhaltsanspruch
ausgeschlossen haben ?

wer soll denn den Unterhalt zahlen? Der Staat? Man kann doch keinen Vertrag schließen, aus dem einem Unbeteiligten Pflichten erwachsen.
Ein Ehevertrag, der den Unterhalt komplett ausschließt, wäre sittenwidrig und damit nichtig.
Aber: ianal!
Gruß
loderunner

Hallo,

während der Ehe kann man keinen Unterhaltsanspruch ausschließen. § 1360a III BGB iVm § 1614 BGB.

Grüße
EK

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