Liebe/-r Experte/-in,
ich bin demnächst gezwungen das Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden. Die einzelnen Schritte dahin sind mir inzwischen bekannt. Ich bin verheiratet und habe ein Kind auf der Steuerkarte sowie die Steuerklasse 4. Wir sind beide berufstätig und ich würde auch weiterhin arbeiten gehen, die Zinsen für die Schulden sind aber so hoch, das ein Bezahlen dieser aussichtslos erscheint.
Ins Detail: ich verdiene durchschnittlich aktuell 1400 Euro, mein selbsbehalt wären ja 1420 Euro. Da ich unter der Woche über 100km von meiner Familie getrennt bin, habe ich doppelte Haushaltsführung beantragt und genehmigt bekommen was einen Freibetrag bis Ende dieses Jahres in Höhe von 620 Euro bedeutet. Dadurch würde ich über den Selbstbehalt kommen. Ich verstehe mich mit meinem Arbeitgeber ausgezeichnet und er weiss auch von meinen Plänen. Gibt es Möglichkeiten das der Verdinst trotzdem nicht über 1420 Euro ansteigt?
Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort. Antrage auf Freistellung der Pfändung von Fahrgeld und doppelter Haushaltsführung wäre eine Möglichkeit wenn es funktioniert, aber wäre auch eine Mietwohnung in der Nähe meiner Arbeitsstätte die dann der Arbeitgeber bezahlt eine Möglichkeit?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Michael Bronner
Hallo,
einen Freibetrag kannst du dir eintragen lassen, auch wenn das Insoverfahren läuft.
Ich gehen davon aus das es sich um 1400 EUR netto handelt.
Die Pfändungsfreigrenze (Unterhaltpflichtig für 3 Personen) liegt bei ca. 1750€. Egal ob beide Arbeiten.
Fahrgeld und Doppelte Haushaltsführung kann auf der Steuerkarte - Finanzamt eingetragen werden.
MfG
Lucy
Km Geld zählt zu den Auslagen und ist keien Einkommen.
Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten, die Pfändungsfreigrenze zu berechnen. Einmal nach der Tabelle; aber es gibt auch die Möglichkeit nach SGB zu berechnen. Das sind im Grunde die Sätze für Hartz IV; dazu werden die notwendigen Ausgeben für den Weg zur Arbeit; ggf auch die 2. Unterkunft dazugerechnent.
Für den Fall, das der Arbeitgeber Ihnen die Miete für die Zweitwohnung bezahlt: ist im Grunde möglich. Dazu sollte dieser mal seinen Steuerberater fragen; in den Einzelheiten kenne ich mich nicht aus.