Verbraucherrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage.
Ein Gerät (PC) ist nur bedingt brauchbar, da der vordere ON/OFF Schalter defekt ist.
Kann ein deutscher Händler die Sachmängelhaftung mit der Begründung ablehnen, dass der amerikanische Gehäusehersteller diesen Schalter als Verschleißteil, welches nicht unter die Sachmängelhaftung fällt, ansieht.

Vielen Dank schon mal.
Miezelotte

Hallo, es hängt von den AGB des Händlers ab. Meiner Meinung nach muss das Gerät einwandrei funktionstüchtig sein und der Händler ist für die Instandsetzung verantwortlich.
MfG H.-D.H.

Hallo, es hängt von den AGB des Händlers ab. Meiner Meinung
nach muss das Gerät einwandrei funktionstüchtig sein und der
Händler ist für die Instandsetzung verantwortlich.
MfG H.-D.H.

Vielen Dank für die Antwort.
Aber: in seine AGBs kann ein Händler alles Mögliche schreiben was im Streitfall schon oft von Gerichten gekappt wurde.

Ich hätte hier gerne gewusst:

  • ob es eine ungefähre Liste von Teilen gibt, die ein Händler als Verschleiß- oder Verbrauchsteil ansehen und von der Sachmängelhaftung ausnehmen kann

und

  • ob der Händler amerikanisches Recht heranziehen kann um hier eine Reklamation abzulehnen.

Aber erst einmal Danke
Liebe Grüße
Miezelotte

Meiner Meinung nach gilt amerikanisches Recht hier definitiv nicht. Ein Ein-Ausschalter ist auch kein Verschleißteil. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Meiner Meinung nach gilt amerikanisches Recht hier definitiv
nicht. Ein Ein-Ausschalter ist auch kein Verschleißteil. Mehr
kann ich dazu leider nicht sagen.

Dann sage ich Danke für die Bemühung.
Miezelotte