Verbraucherrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit 3 Monaten einen Kühlschrank, der jetzt defekt ist. Der Händler erkennt den Fehler an und will einen neuen liefern.
Allerdings will er nur bis zur Bordsteinkante liefern, weil ich diese Lieferung ursprünglich gewählt habe. Den defekten Kühklschrank soll ich nach unten schleppen.
Das zweite Problem: Der neue Kühlschrank soll 12 Stunden stehen, bevor ich den benutze. Wo soll ich die Lebensmittel hin tun, wenn der alte Kühlschrank weg ist und der neue noch nicht benutzbar ist?

Gruß,
Andreas

Hallo,

der Händler ist im Recht, sie hatten da ja vereinbart und nur auch das bezahlt; gegen Zusatzbezahlung wird er ihr wahrscheinlich auch hoch und runter tragen.
Ein Kühlschrank bei dem das alles im Preis mit inbegriffen ist, ist naturgemäß auch teurer, denn ein Händler ist kein Wohltäter sondern Geschäftsmann!

Ein Kühlschrank funktioniert nur dann richtig wenn vor Inbetriebnahme das Kühlmittel komplett nach unten gelaufen ist.

Wie lange das bei ihrem Modell dauert wird ihnen der Hersteller sagen können.

Man kann die Lebensmittel vorher möglichst stark runterkühlen und dann in Decken einpacken, möglichst zusammen mit Kühlakkus.

Sinnvoller wäre es wenn sie den Kühlschrank vorher leer essen und erst dann wieder Kühlgut einkaufen wenn der neue Kühlschrank funktioniert.

Hallo und guten Tag,
der Händler hat recht, erfüllt seine Pflichten, die geschilderten Umstände sind Ihr Problem. Hätten Sie das Gerät bei einem Fachhändler mit Service gekauft, hätten Sie diese Problem nicht.PS, 2 Stunden Standzeit nach dem Transport reichen absolut aus.
Freundliche Grüße
HDH

Wenn die Erstlieferung nur bis zur Bordsteinkante war, dann können Sie jetzt auch keine andere verlangen/erwarten.

Meist kann man solch ein Problem mit der Zahlung einer Lieferpauschale lösen. Und für die Lebensmittel müssten Sie wohl kurzfristig einen kühlen Platz im Haus finden. Kühltaschen ausleihen, Tiefkühltaschen aus dem Supermarkt und die empfindlichen Teile gut in Zeitungspapier einpacken.

hallo Andreas,
ein neuer Kühlschrank benötigt heute nur noch ca. 2-6 Stunden, bis er wieder in Betrieb genommen werden kann.
Ich weiß nicht, was der Händler für ein Gerät liefert, aber so altmodisch kann es denn doch nicht sein (früher, vor 20 Jahren war es so, wie der Händler meint).

Zu den Lieferungsbedingungen: ist bei Gewährleistung selbstverständlich bis an den Aufstellplatz zu liefern und nicht nur bis Bordsteinkante. Von so etwas habe ich bisher noch nie gehört.

Gruß
Bruno

Hallo Andreas,
die Lieferbedingung entspricht dem abgeschlossenem Kaufvertrag und ist damit rechtens. Alles weitere wäre Kulanz und zusätzlich verhandelbar.
Wo Du zwischenzeitlich Deine LBM lagerst, ist auch Dein Problem. Einen Anspruch auf ein ‚Zwischenlager‘ hast Du nicht.

Grüße, Kerstin