Liebe/-r Experte/-in,
Über die seite www.Quicker.com kann man Gutscheine (Codes)erwerben ( Sternwarte, Freizeitparks, Amazon, Shops), die dann - (teils zeitverzögert- Amazonguthaben) versendet werden.
Das die Gutscheine nichts mehr wert sind, wenn das entsprechende Geschäft insolvent ist, ist mir klar. Was ist aber, wenn bei ausgelieferten Gutscheinen Quicker selber insolvent ist?
Gelten die dann auch nicht mehr, und oder im Falle von Amazongutscheinen, der als Guthaben auch dem Amazonkonto gebucht wird , sind die ab gutbuchung bei Amazon sicher oder wie verhält sich das?
Mit freundlichen Grüßen
N.Neiden
Hallo
kommt darauf an WER den Gutschein ausgestellt hat.
wenn du den Gutschein in den Händen hällst wird er dann auch einlösbar sein,
Probleme mit eim Einlöser können aber möglich sein.
wenn er nur irgendwo auf einem Server im Internet liegt sehe ich eher schwarz,
läßt sich aber alles nicht pauschal beantworten.
Gruß
Jürgen
OK- konkretisier ich das mal:
Aralgutschein- herausgegeben von Aral physich in kreditkartenform vorhanden.- Ich gehe jetz mal davon aus, das sobald in Händen= unproblematisch.
Amazongutschein- nur ein Code wird übermittelt, da wäre jetzt die Frage , wennich bei Amazon diesen Code eingebe unr er akzeptiert wird- ihn aber nicht „ausgebe“ kann er zurückgefordert werden?
Danke schonmal für die erhaltene schnelle Antwort
Mit freundlichen Grüßen
N.Neiden
Hallo,
das weis ich leider nicht;
in solchen Fällen immer erst mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen die haben dauernd mit solchen Rechtsfragen zu tun.
Gruß
Jürgen
Ich bin der Meinung (ohne Gewähr), dass wenn Quicker pleite ist, die Gutscheine nichts mehr wert sein werden. Bei Amazon sollten sie weiterhin gültig bleiben.
Aber ich würde in jedem Fall die einzelnen einlösenden Stellen (z.B.Freizeitpark etc.) fragen, wie es sich dann verhält.
Gruß von Bruno H.