Verbraucherrecht: Welche Möglichkeiten hat der Kunde?

Folgende Annahme:
XY kauft ein Smartphone in einem großen E.Markt. Nehmen wir an der Verkäufer heißt T. Nick.
Das Gerät ist defekt. Z.B. es schaltet sich von alleine aus und bootet neu bis zur PIN-Abfrage. Das ganze in Zeiträumen von ständig bis mehrere Stunden. Also schlecht nachvollziebar…

Folgender fiktiver Ablauf:

  1. Gerät zum Service-Schalter
    1.1. Nach 3 Tagen zurück erhalten. Immer noch gleiches Problem.
  2. Gerät zum Service-Schalter
    2.1 XY erhält nach 2 Wochen das Gerät. Fehler immer noch Vorhanden.
  3. Gerät zum Service-Schalter
    3.2. Nach 3 Wochen zurück erhalten. Jetzt schaltet es nur noch ab… das rebooten entfällt.
  4. Gerät zum Service-Schalter
    4.1. T. Nick weigert sich das Gerät zurückzunehmen weil bei 1. es gar nicht zum Hersteller geschickt wurde.
  5. XY wendet sich an die Verbraucherzentarale NRW und bekommt die Empfehlung das Gerät in den Verkäufer-Service zu geben mit einer Fristsetzung zur endgültigen Reparatur.
    5.1. Weiterer Schriftverkehr über die Verbraucherzentrale
  6. Gerät kommt nach 3 Wochen per Post vom Herstellerserve zum Käufer XY
    6.1. Gerät läßt sich nach ca. 1 Woche nicht mehr laden… springt direkt auf 100% und beim ziehen des Ladesteckers auch den alten Wert zurück.
  7. Anforderungen eines Retourenscheines an den Verkaufer werden von dessen Rechtsabteilung nicht beantwortet.
    1x
  8. Anforderungen eines Retourenscheines an den Verkaufer werden von dessen Rechtsabteilung nicht beantwortet.
    2x
  9. Anforderungen eines Retourenscheines an den Verkaufer werden von dessen Rechtsabteilung nicht beantwortet.
    3x

Angenommen es sind nun 4 Monate vergangen…

Welche Möglichkeiten hätte XY gegenüber T. Nick?
A) Eine Klage? Würde XY dann bei einer Schiedseinigung nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Diese könnten eventuell den Wert des Smartphones deutlich übersteigen.
B) Gang an die Öffentlichkeit? Z.B. Fernsehsendung oder Fachzeitschrift?

Der Käufer hat beide Möglichkeiten. Allerdings halte ich beide Wege für suboptimal, wenn es dem Käufer darum geht, ein funktionsfähiges Gerät zu erhalten.

Aber danke für die Untermauerung meines Standpunktes, daß die Einschaltung der Verbraucherzentralen im Regelfall so hilfreich und überflüssig ist wie ein Kropf.

C.