Verbraucherrechtsfrage: Gewährleistung

Hallo,

ein fikiver Fall beschäftigt mich:

Peter hat sich im November bei Karstadt Sport eine Snowboardjacke gekauft. Diese hat er allerdings erstmal s im Oktober 2008 benutzt und dabei festgestellt, dass die innenliegende, rundherum vernähte, „Bordüre“, an die sich eine passende Hose anknüpfen lassen kann, so scharfkantig ist, dass sie Pullover damit regelrecht aufschlitzt, also die Oberfläche zerstört. Im fiktiven Fall hat Peter die Jacke im Urlaub zehn Tage getragen und danach gemerkt, dass die Naht 6 Pullover mit unterschiedlicher Oberfläche total zerstört hat.

Leider hat Peter keinen Bon mehr, der den Kauf bestätigt, allerdings weiß er noch, das diese Modell damals exklusiv über Karstadt Sport vertrieben wurde. Direkt an den Hersteller kann er sich nicht wenden, da der in USA sitzt (Nitro).

Was kann Peter nun machen? Die Jacke ist damit untragbar und er will natürlich sein Geld (300 EUR) zurück.

Vielen Dank für eure Einschätzungen zu diesem Fall.

Hallo,

ein fikiver Fall beschäftigt mich:
(…)

Wenn Peter den Kauf beweisen kann (? Zeugen, Indiz wäre ein Abbuchungsbeleg bei Kartenzahlung) und beweisen kann, dass der Mangels chon beim Kauf vorgelegen hat, wird er mit einer Reklamation beim Verkäufer Erfolg haben. Gewährleistung hat man nicht auf den KAssenbon, sondern auf die Ware…

Vielen Dank für eure Einschätzungen zu diesem Fall.

Peter