hi
schau dir nochmal genau die Internetseite falls du online bestellt hast oder die rechnung an es muss irgendwo eine widerrufsbelehrung stehen …
falls du keine findest (schaue auch in den AGB´s) haben wir Glück
denn die frist beginnt mit dem Erhalt der Belehrung
wenn sie nach vertragsschlusserfolgt haben wir eine frist von 4 wochen
Das neue Widerrufsrecht und Rückgaberecht nach der Schuldrechtsreform
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gültig ab 01.01.2002 mit Änderungen zum 01.August 2002
Das seit dem 30.06.2000 gültige Fernabsatzgesetz gilt weiter, wurde aber in das BGB integriert. Hier finden Sie die Widerrufsregelungen.
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Untertitel 2: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(alte Regelung „Fernabsatzgesetz“ finden Sie hier)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist
LG Mario