Verbraucherschutz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Anfang Mai einen Mp3-Player bestellt. Aus angegebenen drei bis fünf Tagen Lieferzeit, wurden knapp drei Wochen. Der Service ist unverschämt. Der Mp3-Player ist nach wenigen Tagen kaputt gegangen. Ich habe ihn ganz normal genutzt. Nach Absprache mit der Firma (Digitalis-Pro), welche mir anbot entweder ein neues Gerät oder das Geld zu bekommen, habe ich mich für ds Geld entschieden und das Gerät zurückgeschickt (vor ca. drei Wochen). Nach Anfrage (ich habe bis zum heutigen Tag ca. 30 E-Mails geschickt, da telefonisch nicht erreichbar)) wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät eingegangen sei und nun die Rücküberweisung veranlasst wird. Das war am 28.Juni. Diesen Montag habe ich erneut Kontakt per Mail aufgenommen und eine Frist bis heute gesetzt. Heute früh habe ich eine Mail erhalten, dass das Gerät nach wie vor in der Reparatur ist.
Ich habe noch nie so etwas Inkompetentes erlebt! Ich bin sehr enttäuscht und wütend.

Ich bin sehr dankbar über Rat und Hinweise, wie meine rechtliche Lage aus sieht.
Ich habe im Internet eine Beiträge gelesen, in denen ebenfalls viele Beschwerden zu lesen sind. Auch Fälle, in denen das Geld nur per Anwalt einzuholen war.

Ganz vielen Dank im Voraus!!

Besten Gruß,

Verena Jürgens

Hallo Verena

also di erechtslage ist eindeutig auf deiner seite aber nun etwas genauer.

als verbraucher im seinne des Gesetzes hast du ein 14 tätiges Widerrufsrecht diese frist beginnt „frühestens mit erhalt der 'Ware“ wenn du den MP3 player binnen 14 tagen zurück geschickt hast?? hast du anspruch auf dein geld denn der Kaufvertrag ist widerrufen und "beiderseits empfangene Leistung sind zurückzugeweähren " sprich du shcickst die Ware und die das Geld.

soweit die theorie

ich würde noch ein letztes mal schriftlich auffordern (per einschreiben oder fax mit empfangsbestätigung das geld zu über weisen wenn nich drohe ein _Mahnverfahren an.

das mahverfahren geht austomatisch du musst nur bei gericht einen antrag stellen die kosten richten sich nach dem wert der sache (z.B: bei 1400 euro etwa 30 euro)

du kannst auch einen anwalt einschalten hast du eine Rechtsschutzversicherung?? um welchen betrag geht es denn

meld dich einfach nochmal

LG aus dem Schwarzwald

Mario

Hi Mario,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe mich innerhalb der 14 Tage bei der Firma gemeldet, aber nicht in der Frist zurück schicken können, da die Leute sich nicht wie versprochen am selben Tag zurück gemeldet haben, um mir den weiteren Verlauf mitzuteilen. Ich habe nach mehreren Mails Tage später eine Mail mit einer Adresse in Frankreich bekommen und dies dann sofort abgeschickt. Das genaue Datum kann ich nachsehen, wenn ich heute Abend wieder daheim bin.
Wenn man eine E-Mail schickt, bekommt man eine Empfangsbestätigung. Reicht dies aus als Beleg dass es eingegangen ist?
Der Betrag liegt bei ca. 116 € - nicht die Welt, aber genug und das Schlimmste für mich ist die Art wie man behandelt wird.
Ich bin Mitglied bei der Verdi, welche auch einen Rechtsschutz anbietet. Jedoch bin ich mir unsicher ob auch in dieser Angelegenheit. Dort kann ich mal nachfragen.

Vielen Dank!

Besten Gruß,

Verena

Hi nochmal,

ich hoffe du hast in der mail erklärt das du den vertrag widerrufst *bibber* , denn das gesetz sieht hier auch einen widerruf per E-Mail vor . allerdings muss das Wort widerruf auch in der Mail vorkommen. ansonsten erklärst du den widerruf eben durch rücksendung der ware.

wegen 116Euro lohnt es sich schon … etwas stress zu machen. Verdi vertritt leider nur arbeitsrecht …

also schliess ne rechtsschutz ab für die zukunft … kostet nich mal 20 euro im monat

falls dir ne anwaltliche beratung zu teuer ist kannst du beratungshilfe beantregen , das hängt allerdings vom einkommen ab

natürlich rechnen solche unternehmen damit dass die leute einknicken und halt nichx machen … so verdienen die ihr geld.

ich habe selbst mit der telekom 9 monate über falsche rechnungen gestritten und letztendlich gewonnen allerdings ohne anwalt (der telekom sind dadurch 900 euro verlorengegangen) naja die haben halt auch gedacht wenn sie ne anwaltskanzlei einschalten zahl´ich schon aber nix wars :stuck_out_tongue:

meld dich doch nochmal

LG Mario

du bibberst nicht zu unrecht…:wink: ich habe nichts von widerrufen geschrieben, dazu bin ich glaube ich zu sehr laie…oder etwas naiv!?!
ich weiß einfach nicht was ichmachen soll. abwarten ist eine möglichkeit, aber ich habe so „einen hals“…ich habe angst dass ich auf den kosten sitzen bleibe, falls ich beratung nutze, wie bspw. verbraucherschutz oder die mahnung.

lg

hi

schau dir nochmal genau die Internetseite falls du online bestellt hast oder die rechnung an es muss irgendwo eine widerrufsbelehrung stehen …

falls du keine findest (schaue auch in den AGB´s) haben wir Glück
denn die frist beginnt mit dem Erhalt der Belehrung
wenn sie nach vertragsschlusserfolgt haben wir eine frist von 4 wochen

Das neue Widerrufsrecht und Rückgaberecht nach der Schuldrechtsreform
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gültig ab 01.01.2002 mit Änderungen zum 01.August 2002

Das seit dem 30.06.2000 gültige Fernabsatzgesetz gilt weiter, wurde aber in das BGB integriert. Hier finden Sie die Widerrufsregelungen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.

Untertitel 2: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

(alte Regelung „Fernabsatzgesetz“ finden Sie hier)

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist

LG Mario

hi, danke für deine mühe. leider haben sie zwei wochen widerrufsrecht auf ihrer homepage angegeben. ich denke ich werde nun noch eine woche abwarten und dann über die mahnverfahren nachdenken.:confused:

lg,

verena

bevor du das mahnverfahren einleitest musst du den verkäufer eine frist setzen

LG

Hallo

Das Recht liegt zwar auf deiner Seite, das interessiert unseriöse Unternehmen jedoch kaum und insbesondere bei unschlagbar günstigen Angeboten ist oft Vorsicht geboten. Ich würde denen eine erneute Frist mit Androhung strafrechtlicher Folgen setzen, (Anzeige wg. Betrug,Unterschlagung,etc.). Dafür würde ich denen eine Frist von 8 Werktagen einräumen bis das Geld auf deinem Konto rückverbucht sein muß und dann ab zu den Cops. Zivilrechtlich können die dich „auskegeln“, denn Zivilrechtsklage lohnt sich bei solch kleiner Summe kaum, das wissen unseriöse Verkäufer auch. Man kann solchen Vögeln das Handwerk nur legen, indem man dafür sorgt das ihre Umsätze wegkrachen.
Ich hab vor einigen Tagen einem Händler „unterstellt“, das er sich verhält als befände er sich in der Insolvenz. Da kann er dir zwar üble Nachrede hinterher schicken, aber wenn du Belege für seine Unzuverlässigkeit hast, wird er damit juristisch scheitern. Du darfst so etwas aber nur als „eigene Vermutung“ äußern nicht als Tatsache, sonst kann´s tatsächlich ein Bumerang werden und du kriegst Ärger wg. Geschäftschädigung.

Viel Glück

Ciao
DJ

Vielen Dank! Ich werde nun eine Frist setzen bis ich ein Mahnverfahren einleite.
Das wurde mir ebenfalls geraten. Mal schauen…
Es ärgert mich so sehr dass die so mit anderen Menschen/Kunden umgehen.

Besten Gruß,

Verena