Hallo,
mit solch einem Fall kenne ich mich nicht aus.
Grundsätzlich würde ich von dem Inkassobüro einfordern, auf welcher Grundlage überhaupt der Betrag eingetrieben werden soll. D.h. ich erwarte den Beweis = Vertrag, der wiederum zu dem Mahnverfahren führte.
Es kann ja immer noch sein, dass das Inkassobüro ohne Auftrag arbeitet - oder mit dem Zeitschriftenverlag „verwandt“ ist. - Dies alles führt natürlich nicht zu einem vollstreckungsfähigen Bescheid und ist nur der Versuch Geld abzuzocken!
Es hat da einen Wandel in der Gesetzgebung gegeben, nachdem solche Geschäfte heute nicht mehr statthaft sind! Ob das Gesetz vor einem 3/4 Jahr schon ‚griff‘, bin ich überfragt.
Gegenfrage (die im übrigen auch die Gegenseite beantworten muss): Testabo am Telefon abgeschlossen; 4 Wochen Kündigungsfrist; kein Vertrag: wem schreibe ich eine Kündigung (selbst in der Kündigungszeit)? mit welchem Aktenzeichen? Es gibt wahrscheinlich den Adressaufkleber.
Versuchen Sie mal, daraus eine Anschrift und das Aktenzeichen/ Kundenummer zu ersehen - und schicken dorthin eine vorbeugende Kündigung!
Vorbeugend deswegen, weil Sie sich ja grundsätzlich auf einen rechtsunwirksamen Vertrag berufen. Sollte er nun aber doch wirksam sein, dann sollten Sie ihn schnellstens kündigen!
Wenn anhand des Aufklebers (oder durch anderen Schriftverkehr) nicht ersichtlich wird, wer Ihr Ansprechpartner ist, dann würde ich seelenruhig abwarten, ob das Inkassobüro sich traut, den Gerichtsweg zu beschreiten.
Grunsätzlich gilt - und insbesondere für Glückspiele!! -
NIEMAND WILL IRGEND JEMANDEM ETWAS S C H E N K E N! Mindestens geht es darum eine Adresse „zu kaufen“. Das einfachste ist, solche Angebote ignorieren!
Viel Erfolg!
nils