hallo,
man hat mir auf einem parkplatz die fensterscheibe „beifahrerseite“ meines autos eingeschlagen und mir einige sachen aus dem auto gestohlen - ich habe eine teilkaskoversicherung - die versicherung habe ich bereits seit 2006 oder 2007 -
nun sagt mir mein versicherungsvertreter das die entwendeten sachen ( notebook kamera navy ) nicht ersetzt werden -
wo bekomme ich hinweise wo kann ich mich informieren ob das so richtig ist gibt es im internet irgend eine seite wo ich mich erkundigen kann
gruss und dank knut d9e
Dein Vertreter hat Recht. Die entwendeten Sachen werden nicht ersetzt. Es sei denn der Navi war fest eingebaut. Die kaputte Scheibe wird aber von der Teilkasko übernommen. ;-(
Wenn du aber eine Hausratversicherung hast könnte es sein dass die im Rahmen der Außenversicherung leistet. Das kommt auf deine Vertragsbedingungen an. Wenn es bei dir eine Verbraucherberatung gibt ist das immer eine gute Wahl zum Nachfragen. Nimm auf jeden Fall die AVB (Allgemeinen Vertragsbedingungen) deiner KFZ und deiner Hausratversicherung mit. Solltest du die Hausratversicherung bei einer anderen Gesellschaft haben frag auch diesen Vertreter un d dränge auf Kulanz wenn du noch mehrere andere Verträge hast
Rüdiger
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Hallo Knut,
ich glaube nicht, dass das Abschlußjahr eine Rolle bei Ersatzleistungen spielt. Hat der Vertreter einen Grund angegeben, weshalb die Versicherung nicht zahlt?
Ich würde im Internet mit einer Suchmaschine (z. B. Google) nach „Versicherungsleistungen“ o. ä. forschen.
Ich wohne in einer großen Stadt, in der sich auch eine kostenlose Rechtsberatung befindet. Die Mitarbeiter haben mir schon mehrfach (gegen eine geringe Gebühr)weitergeholfen. Vielleicht ist das auch bei Ihnen möglich.
Wenn ich Ihnen damit auch bestimmt nicht weiterhelfen konnte - ich drücke Ihnen trotzdem die Daumen, dass die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird.
Viele Grüße von Ilona
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Solche Fragen sind Rechtsfragen und sollten hier in der Rubrik Recht oder bei
http://www.123recht.net/forum_default.asp?ccheck=1
gestellt werden.
Viel Erfolg
Ciao
Wolfgang
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hallo
das ist sicher sehr ärgerlich für dich. leider muss ich dem versicherungsvertreter recht geben. Die Teilkasko versichert nur Schäden am Fahrzeug und Zubehör (d.h. fest eingebautes Navi, Abschleppseil etc.) Notebook und Kamera gehören nicht dazu. Im Gegenteil sie könnten den Täter ja so gar verlockt haben die Scheibe einzuschlagen. Sollte der Täter gefasst werden kannst du Schadenersatz verlangen. Etwas anderes ist es wenn das Fahrzeug gestohlen wird und man es wieder findet den Fall hatten wir schon in meiner Familie wenn dann Sachen fehlen bekommst du Sie ersetzt.
Tut mir leid , dass ich dir keinen positive Nachricht geben kann.
Aber falls es dich tröstet ich hatte ein ähnliches Problem hab meine stereoanlage im Keller deponiert während ich im Urlaub war hatten wir Nagetiere die die Kabel zerfressen haben die Anlage kann ich wegschmeißen und die Hausratversicherung zahlt nix. Begründung Schäden durch Nagetiere sind nicht versicherbar.
wenns noch fragen gibt einfach melden
In diesen Fällen steht die Versicherung nur dann für den entstandenen Schaden ein, wenn die entwendeten Gegenstände von außen nicht sichtbar verwahrt wurden. Dieser Nachweis wird, so vermute ich, nicht gelingen, da ein Einbruch durch Zertrümmerung der Fensterscheibe nicht auf „gut Glück“ erfolgt, sondern immer ein sichtbarer Gegenstand Anlass des Einbruchs ist. Sorry, aber in diesem Fall bleibt nur die alte Weisheit „aus Schaden wird man klug“.
Das gilt übrigens auch für mich, dem das Ganz letztes Jahr passiert ist.