Liebe/-r Experte/-in,
bis Anfang des Jahres hatte ich u.a. einen T-Mobile-Handyvertrag. T-Mobile hat ohne mein Einverständnis Gebühren für eine Zusatzdienstleistung abgebucht, die ich jedoch nie bestellt habe.
Ich bin sehr verärgert, denn es geht um 70 Euro. Nun habe ich eine komplette Gutschrift gefordert. Aus Kulanz hat man mir nur 3 Monatsbeträge gutgeschrieben (ca. 30 Euro). Die Begründung ist, dass ich laut AGB innerhalb von 8 Wochen eine Rechnung beanstanden muss, sonst gilt diese als akzeptiert.
Kann mir jemand sagen, wie der Gesetzgeber dies regelt?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß
Armin Hering
Hallo Armin,
der Gesetzgeber regelt hier leider garnix, denn die AGB sind individualvereinbarungen die Vorrang haben.
ICh gehe mal davon aus du wusstest nicht, dass du diese Zusatzleistung überhaupt gebucht hattest bzw. das dort Kosten entstehen. wenn dem so ist musst du sofort reklamieren wenn dir bekannt wird, das du hier was zahlst, was garnicht vereinbart war.
du hättest sofort die Einzugsermächtigung widerrufen können.
Rechnungsseitig kannst du also nichts mehr tun. Etwas anderes ist es wenn du nachweist, das du von der Zusatzleistung nichts wusstest als du den vertrag geschlossen hast. (arglistige Täuschung ) du musst dir dann allerdings vorhalten lassen nicht sofort reagiert zu haben,
War es dir nicht möglich die 8 wochenfrist einzuhalten gibt es die Möglichkeit „einsetzung in den vorherigen stand“ zu beantragen. Bsp. Du warst 6 Wochen auswärts und deine Mutter hat die rechnung versehentlcih ins altpapier geworfen. also beginnt die frist erst nachdem du davon kenntnis erhalten hast.
Noch Fragen ?
LG Mario