Verbraucherschutz

Liebe/-r Experte/-in,
ich besitze seit 6 Monaten einen Bluray-Player (von Samsung) und habe damit große Probleme. Alle meine zuletzt gekauften Bluray-Filme laufen auf dem Gerät entweder gar nicht oder extrem fehlerhaft. Grund dafür ist - auch von Seiten des Herstellers unbestritten - die veraltete Firmware auf dem Player (Stand Juli 2009). Auch im Internet bietet der Hersteller keine aktuellere Version zum Herunterladen und selbst installieren an - soweit wäre ich ja noch bereit entgegen zu kommen.
Alle meine Anfragen werden mit fachspezifischen Ausflüchten per Textbaustein beantwortet ("…neuere Java-Version…") und auf meine Bitte hin, das Gerät als Garantiefall zurück zu nehmen, weil es seiner eigentlichen Aufgabe nicht nachkommt, hat mir der Hersteller nur pauschal mitgeteilt, ich müsse es auf eigene Kosten an eine Servicezentrale schicken, wo der Fehler (obwohl bekannt und von Seiten Samsungs nicht reparabel) geprüft werde und ich anschließend über weitere Entscheidungen informiert werde ?
Bin ich dem ausgeliefert ? Oder habe ich andere Rechte im Rahmen des Garantieanspruches. Wäre es ein generelles Problem aller Hersteller, sähe die Sache m.M. wohl eher düster aus. Alle Ausflüchte von Samsung sind jedoch vom Tisch, wenn ich eine der betroffenen Disks in meine Playstation3 von SONY (mit aktuellem Update) einlege und dort problemlos abspielen kann.

Haben Sie einen Rat für mich ?

Vielen Dank im Voraus.

sofort (aber nur wenn seit kauf datum 6 monate noch nicht vergangen sind) dem käufer (nicht dem Hersteller) das gerät im Rahmen des Gewährleistungsrechts zurürckgeben wegen Mangel. und das Geld oder einen neuen Player verlangen. Das ist die einzige gesetzl. Grundlage die Sie haben. Denn garantie ist immer eine freiwillige Vereinbarung des Herstellers und hat mit den gesetzlichen Ansprüchen nichts zu tun

LG Mario

Ps: das was in aller kürze bei Fragen gern ausführlicher hatte nur grad kurz zeit

-)

Innerhalb der ersten 6 Monate kann man sofort vom Kaufvertrag zurück treten sofern ein Schaden auftritt. Danach muß man dem Händler zwei Reperaturversuche einräumen. Bei Reparaturen innerhalb der Garantiezeit gehen Versandkosten immer zu Lasten des Verkäufers.
Auch wenn der Fehler ein generelles Problem aller Hersteller wäre wären sie zur Reparatur verpflichtet, anders sieht es aus wenn man Geräte mit Vorschäden (Vorführgeräte) gekauft hat. Dann kann man aus den Vorschäden keinen Garantieanspruch ableiten, jedoch sehr wohl auch für andere auftretende Schäden, z.B. Kratzer im Gehäuse, Motorschaden-Motorschaden muß repariert werden.

Viel Erfolg

DJ