ich interessiere mich dafür, was unsere Gesetzgeber in Punkto Verbraucherschutz getan haben, als sie das Kopieren von kopiergeschützten CD, DVD und Blu Ray verboten und unter Strafe gestellt haben.
Es ist leider Tatsache, daß die Haltbarkeit der genannten Datenträger endlich ist. Wie man diversen Fachberichten entnehmen kann, wurde bereits nachgewiesen, daß die Datenträger trotz ordnungsgemäßer Lagerung nicht nach 10 bis 20 Jahren mehr abspielbar waren; z.B. durch Laserrot.
Welche Rechte hat nun der Verbraucher, der für das Produkt teuer Geld gezahlt hat? Kopien durfte er nicht legal anfertigen und bis die „Selbstzerstörung“ merkbar wurde, sind über 10 Jahre vergangen; somit keine Garantie bzw. Gewährleistung mehr. In einigen Foren habe ich gelesen, daß die namhaften Herausgeber auf diesbezügliche Anfragen von Privatkunden nicht einmal antworteten.
Es ist leider Tatsache, daß die Haltbarkeit der genannten
Datenträger endlich ist.
Wie alles auf unserer Erde!
Wie man diversen Fachberichten
entnehmen kann, wurde bereits nachgewiesen, daß die
Datenträger trotz ordnungsgemäßer Lagerung nicht nach 10 bis
20 Jahren mehr abspielbar waren; z.B. durch Laserrot.
Kannst du mal ein paar dieser Fachberichte hier verlinken.
Das gilt nur für selbstgebrannte Medien nicht aber für gepresste.
Unser DVD Hersteller garantiert uns 100 Jahre, das soll wohl reichen,
obwohl vergänglich sind sie dann wohl auch.
Welche Rechte hat nun der Verbraucher, der für das Produkt
teuer Geld gezahlt hat?
Welche Rechte hast du wenn dein Auto nach 100 Jahren kaputt geht?
die namhaften Herausgeber auf diesbezügliche Anfragen von
Privatkunden nicht einmal antworteten.
Die beiden Berichte aus HiFi-Zeitschriften habe ich nur als Papierkopie. Sie beschreiben aber dasselbe wie der Eintrag in Wikipedia. Auch bei gekauften Original-Datenträger.
Das gilt nur für selbstgebrannte Medien nicht aber für
gepresste.
Gemäß Wikipedia gilt Laserrot auch für gepresste CD und DVD.
Unser DVD Hersteller garantiert uns 100 Jahre, das soll wohl
reichen,
Wo kann man diese Grantie nachlesen und einfordern? Ich hätte hier ein paar gepresste HD DVD, die unter der Polycarbonatschicht schwarze Stellen haben und dementsprechen nicht mehr abspielbar sind.
Welche Rechte hast du wenn dein Auto nach 100 Jahren kaputt
geht?
Beim Auto kann man Schutzmaßnahem - zugegeben teilweise wenig praktikabel - ergreifen, z.B. durch Einlagern unter Schutzgas, permanentes Pflegen, Austausch der defekten Teile, Selbstanfertigung von nicht mehr erhältlichen Ersatzteilen, etc.
Aber wie kann ich bei einer DVD die oxidierten Stellen unter der Kunststoffschicht austauschen, so daß die DVD anschließend wieder abspielbar ist?
Ich kann sie verstehen …
Ich nicht. Die Hersteller könnten wenigsten auf ihren Homepages sich generell zu dem Thema äußern.
Du hast zwei Jahre „Sachmangelhaftung“ resp. „Gewährleistung“ wie für alle anderen Produkte auch und dann auch noch die Garantieleistungen des Herstellers.
Warum sollte dies bei CDs/DVDs/BDs auch nur irgendwie anders sein?
Ich nicht. Die Hersteller könnten wenigsten auf ihren
Homepages sich generell zu dem Thema äußern.
Ich habe bei REWE neulich eine Warnung auf der Homepage gelesen: Bitte denken Sie daran, daß Sie wichtige Informationen nicht mit einem Filzstift auf einer Tomate oder Apfelsine speichern sollten, weil diese Daten möglicherweise schon nach einigen Monaten nicht mehr lesbar sind.
Wir können daher leider keine Garantie für die Haltbarkeit unserer Datenträger übernehmen. Wichtige Informationen speichern sie sicher und dauerhaft auf Granit oder Marmor. Die Eingabegeräte (Hammer und Meißel) erhalten Sie günstig bei unserem Partner toom. Bitte beachten Sie, daß sie aber auch diese Datenträger von Erosion und Erdbeben fernhalten sollten, um die Haltbarkeit zu erhöhen.
Bei der „Tomate“ kann ich den analogen Text jederzeit auf eine andere „Tomate“ analog übertragen - und zwar legal. Es sei denn, der Text auf der „Tomate“ ist kopiergeschützt.
Bei einer kopiergeschützten DVD verbietet es aber das Gesetz, das ich die digitale Information verlustfrei auf eine andere DVD übertrage, um dem natürliche Verfall des Datenträger entgegenzuwirken. Denn dies geht meines Wissen nur unter Umgehung des Kopierschutzes oder mit Qualitätsverlust über den Umweg Abspielen und das Abgespielte aufzeichnen.
Mit anderen Worten:
Der Gesetzgeber hat, vermutlich auf Druck der Industrie, verboten, daß Konsumenten ihre Daten - für die sie bezahlt haben - vor dem Verfall zu sichern. Oder?
Bei der „Tomate“ kann ich den analogen Text jederzeit auf eine
andere „Tomate“ analog übertragen - und zwar legal.
Du beißt Dich zu sehr an den Daten fest. Kleidung läßt sich genauso wenig kopieren wie Lebensmittel. Irgendwann wird alles unbrauchbar. Die Frage ist nur, wie lange das dauert.
Daß man Daten theoretisch kopieren könnte, um sich vor dem Exitus des Mediums DVD zu schützen, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Von einem Schrank könnte man ja theoretisch auch ein 3 D-Bild machen lassen, um sich für die Ewigkeit das so geschätzten Stück Gelsenkirchener Barock anschauen zu können.
Es ist aber nicht Sache des Herstellers, Schränke, Kleidung, Lebensmittel oder eben DVDs herzustellen, die für die Ewigkeit halten.
Mit anderen Worten:
Der Gesetzgeber hat, vermutlich auf Druck der Industrie,
verboten, daß Konsumenten ihre Daten - für die sie bezahlt
haben - vor dem Verfall zu sichern.
Sicher, sicher. Und nur weil Du sie nicht sehen kannst, heißt das nicht, daß sie nicht da sind.
Von Musik und Filmen (audiovisuelle Werke) dürfen im Rahmen des § 53 Abs. 1 UrhG Privatkopien, von Software gem. § 69d Abs. 2 UrhG eine Sicherungskopie erstellt werden.
Möchte der Urheber nicht, dass eine Kopie gemacht wird, darf er -im Einklang mit obigen Vorschriften- einen Kopierschutz einbauen. Diesr darf nicht umgangen werden (§§ 95ff. UrhG).
Mehr Infos gibt es hier.
Falls das nicht die Antwort auf die Frage war, ist sie unverständlich…
Der Sachverhalt ist nun eindeutig. Bleiben wir mal bei einer DVD mit einem Film.
Die Urheberrechte gelten für Film und nicht für den Datenträger. Mit dem Kauf einer DVD erwirbt der Käufer das zweitlich unbegrenzte Recht, sich diesen Film anzusehen. (Korrekt?)
Sobald der Hersteller den Datenträger mit einen Kopierschutz versehen hat, darf ich keine Kopie des Datenträger erstellen.
Der Hersteller darf die DVD so produzieren lassen, daß durch die chemische Reaktion zwischen der Datenschicht und dem Klebstoff zur Polycarbonat-Ummandelung, die DVD nach Ablauf aller Gewährleistungs- und Garantie-Zeiten nicht mehr lesbar wird.
Wenn also alle drei Tatsachen eintreffen, hat der Käufer also das Recht erworben, den Film im privaten Umfeld ansehen zu dürfen, aber weder einen lesbaren Datenträger noch eine (legale) Sicherungskopie. Er müßte also, wenn er den Film nachmals sehen will, erneut dafür bezahlen.
Und auf diese Zusammenfassung zielt meine Frage. Was tut der Verbraucherschutz dafür, daß der Käufer sein unter Punkt 1 erworbenes Recht, den Film anzusehen, auch nach Jahren noch inne hat.
Kleidung läßt sich genauso wenig kopieren wie Lebensmittel. Irgendwann wird alles unbrauchbar. Die Frage ist nur, wie lange das dauert.
Gemäß dieser Aussage kauft man also beim Erwerb einer DVD nicht das Recht, sich den Film zeitlich unbegrenzt ansehen zu dürfen, sondern lediglich ein Produkt aus einer mit Klebstoff versehenen und Kunststoffummandelten Aluminiumscheibe. Das auf dieser Aluminiumscheibe ein Film ist, ist somit nebensächlich?
Wenn man sich die Texte auf den DVD und BD durchliest, so steht dort aber, daß man das Recht zur privaten Wiedergabe des Filmes erworben hat. Und mit keinem Wort ist erwähnt, daß dieses Recht ein Verfallsdatum hat. Musik und Filme ist aber nicht rein materieller Natur, denn man kann sie auf verschiedenste Weise sicht- und/oder hörbar machen: Zelluloid, MAZ, LD, DVD, BD, USB-Stick etc. mit dem jeweils entsprechenden Abspielgerät.
Denn ansonsten müßte man - um bei dem Vergleich mit den Lebensmittel zu bleiben - auf die Datenträger ein Mindeshaltbarkeitsdatum aufdrucken.
Und auf diese Zusammenfassung zielt meine Frage. Was tut der
Verbraucherschutz dafür, daß der Käufer sein unter Punkt 1
erworbenes Recht, den Film anzusehen, auch nach Jahren noch
inne hat.
ich erspare mir einfach den kommentar hierzu, da wir uns im rechtsforum bewegen und das eher in die philosophieabteilung gehört.
nur soviel: konsumgüter werden nunmal nach einer weile defekt. wenn eine glühbirne nach 2 jahren kaputt geht, kauft man sich eine neue. und die dvd soll deiner meinung nach für die ewigkeit anzusehen sein ? wenn dem so wäre, gäbe es wohl keine geschäfte mehr, die dvdv(s) verkaufen, da es sich einfach nicht lohnt (ganz zu schweigen davon, dass die filmindustrie darunter leiden würde; am ende gibt es noch eine hand voll dvd(s) zu erwerben). die von unternehmen eingebaute obsoleszenz lässt sich im übrigen kaum nachweisen bzw. ist nur in den wenigsten fällen nicht legal).
daher kann ich dir nur raten, deine dvd(s) so oft wie möglich anzusehen, bis sie irgendwann kaputt gehen. wenn du dich damit nicht abfinden kannst, dann entwickle doch ein medium für die ewigkeit; ich würde es kaufen.
p.s. normaler verschleiß wird nicht durch das gewährleistungsrecht geschützt; garantien bei konsumgütern, die für die ewigkeit gelten, gibt es nicht…
ich hätte eine zusätzliche Frage, die aber gut dazu passt. Was wäre denn, wenn der Datenträger dann irgendwann kaputt ist? Man besitzt durch den Kauf ja die Rechte zur privaten Nutzung, oder? Würde eine illegale Kopie (z. B. Download) dann dadurch legal? - Weil man die Rechte ja gekauft hat und das Original nicht mehr funktioniert?
ich hätte eine zusätzliche Frage, die aber gut dazu passt. Was
wäre denn, wenn der Datenträger dann irgendwann kaputt ist?
Man besitzt durch den Kauf ja die Rechte zur privaten Nutzung,
oder? Würde eine illegale Kopie (z. B. Download) dann dadurch
legal? - Weil man die Rechte ja gekauft hat und das Original
nicht mehr funktioniert?
Nein, das Recht hat man nicht.
Während die Unterhaltungsindustrie gerne das beschränkte, individuelle Lizenzmodell ins Spiel bringt, um Weiterverkauf zu verhindern, vergisst sie das ganz schnell, wenn solche Argumente wie deine kommen. Dann geht es nur um den Kauf einer Plastikscheibe ohne weitere Rechte, die halt kaputt gegangen ist.
Und auf diese Zusammenfassung zielt meine Frage. Was tut der
Verbraucherschutz dafür, daß der Käufer sein unter Punkt 1
erworbenes Recht, den Film anzusehen, auch nach Jahren noch
inne hat.
Erstens hat er nicht ein „Recht“ gekauft, sondern eine DVD, und zweitens versucht der „Verbraucherschutz“ ziemlich erfolglos die Gesetze nutzerfreundlicher zu gestalten.
Ich habe mal auf ca. 10 meiner DVD nachgelesen. Dort steht im Kleingedruckten immer „… dieser Film …“ und nicht „… diese DVD …“. Also scheinen die Hersteller bzw Urheberrechtsinhaber - so wie es auch sehe - den Film zu vermarkten und die DVD nur als Speichermedium anzusehen.
Möchte der Urheber nicht, dass eine Kopie gemacht wird, darf
er -im Einklang mit obigen Vorschriften- einen Kopierschutz
einbauen. Diesr darf nicht umgangen werden (§§ 95ff. UrhG).
Der Kopierschutz bei Software darf doch aber umgangen werden, um ein Backup anzulegen, wenn ich §69 UrHG Abs.5 (http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html) richtig verstehe, oder?
Gruß
KB
absolut richtig. allerdings gerät man nun in einen konflikt:
viele softwareprogramme (z.b. spiele) haben auch musik- und filmdateien, für die wiederum das umgehungsverbot gilt.
der konflikt wird (wohl) dadurch gelöst, dass man darauf abstellt, wo der schwerpunkt liegt. es bleibt also -jedenfalls in diesem bereich- bei der abgrenzungsproblematik, ob nun schwerpunktmäßig software gegeben ist oder die musik bzw. der film den schwerpunkt bildet…
Du hast Dich da echt in etwas verrannt, weswegen ich mir auch weitere inhaltliche Kommentare spare. Wenn Du der Ansicht bist, daß ausgerechnet Datenträger und deren Inhalte die einzigen Produkte sein müßten, die unendlich halten bzw. nutzbar zu sein haben, dann ist das halt so.