Verbraucherschutz: Einschreiben, Zustellung nachweisen

Hallo!

Mir erscheint nach Gespräch mit einem Anwalt wieder einmal, daß unser Verbraucherschutz schläft.

Wieso empfiehlt er mir einerseits, alles per Einschreiben zu machen, um die Zustellung nachweisen zu können (sonst verlier ich jeden Prozess) und sagt mir andererseits, dass ich Briefe OHNE „Einschreiben“ oder anderen Zustellnachweis nicht einfach wegwerfen darf.

Wo bleibt das „gleiche Recht für Alle“?
Was gilt in der Praxis?
Muss man z.B. Mahngebühren auch ohne Zustellnachweis akzeptieren und zahlen?

Grüße!

Timsy

Die Dienste schlafen allüberall
Servus,

nicht nur der, nicht nur der!

Alle schlafen sie und tun nicht, was ihre Pflicht wäre. Erst heute morgen wieder erlebt:

Kein Early Morning Tea am Bett
Temperatur für die Dusche selber einstellen müssen
Keine Zahncreme auf der Bürste
Weder Unterwäsche noch Socken bereitgelegt

Und das Schlimmste:

Noch vor dem Frühstück musste ich selber entscheiden, was ich aufs Brot haben wollte.

Es ist grässlich, wie man in dieser Welt alleine gelassen wird.

Schöne Grüße

MM

Grundsätzlich schläft der Verbraucherschutz nicht,denn die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind eindeutig.

Und getrost dem alten Sprichwort

was man schwarz auf weiß besitzt

ist es natürlich immer gut,zu jedem Vertrag auch immer alle Unterlagen aufzubewahren.

So kann man gegen unberechtigte Forderungen angehen,sollte allerdings auch berechtigte Forderungen erfüllen.

Zum Thema Einschreiben wirst du gleich etliche Antworten erhalten,warum das natürlich absolut unnötig ist (zum mindest nach der Meinung gewisse Leute,die ja alle hocherfolgreiche Anwälte sind…:smile: ).

Ich persönlich würde mich da eher an die Vorschläge der Verbraucherzentrale halten,die schließlich in Zehntausenden von Prozessen genügend Erfahrungen gesammelt hat.

Wieso empfiehlt er mir einerseits, alles per Einschreiben zu
machen, um die Zustellung nachweisen zu können (sonst verlier
ich jeden Prozess) und sagt mir andererseits, dass ich Briefe
OHNE „Einschreiben“ oder anderen Zustellnachweis nicht einfach
wegwerfen darf.

kannst du mal kurz erläutern., was der verbraucherschutz damit zu tun hat, dass DU die falsche partei wählst?

Wieso empfiehlt er mir einerseits, alles per Einschreiben zu
machen, um die Zustellung nachweisen zu können (sonst verlier
ich jeden Prozess) und sagt mir andererseits, dass ich Briefe
OHNE „Einschreiben“ oder anderen Zustellnachweis nicht einfach
wegwerfen darf.

Ich glaube da hat eher der Anwalt oder du geschlafen. Es gibt kein Gesetz, dass das Wegwerfen von Briefen unter Strafe stellt.

Man _sollte_ es nicht machen weil du nicht weisst, ob der Absender nicht doch einen Beweis der Zustellung vor Gericht aus der Tasche zieht (zB persönlich und mit Zeugen in den Briefkasten geworfen). Oder der Richter glaubt der Behauptung nicht, dass du die letzten 30 Briefe des Gläubigers nicht erhalten hast.

Wo bleibt das „gleiche Recht für Alle“?

Wo siehst du hier eine Ungerechtigkeit? Du kannst doch auch das Blaue vom Himmel lügen und sagen, dass du den Brief nie erhalten hast, und den Richter urteilen lassen, genau wie die Gegenseite…
Und was die Verbraucherzentrale hier tun soll, ist mir völlig schleierhaft.

Was gilt in der Praxis?

Was beweisbar ist.

Muss man z.B. Mahngebühren auch ohne Zustellnachweis
akzeptieren und zahlen?

Pauschal gesagt: Ja, denn die Gültigkeit einer Mahnung hängt nicht von der Zustellform ab.
Nun kann man aber behaupten, die Mahnung nie erhalten zu haben und (falls nicht anderweitig begründet) sich somit nicht in Verzug befindet, und darum keine Verzugskosten zu tragen hat. Dann wird der Gläubiger evtl auf die Mahngebühren verzichten und nochmals anmahnen oder versuchen die Kosten trotzdem einzutreiben.

Grüße,
.L

Behalten sollte man die Schriftstücke vor allem deshalb, weil es ja in einer ungewissen Zukunft sein kann, dass sie doch noch für einen selbst günstige Informationen enthalten, die man vllt beweisen können möchte.

Ist das nicht der Fall, kann man sie schlicht weiterhin zurückhalten.

weil man die zustellung auch anderes nachweisen kann, als durch ein einschreiben.
und einem schreiben sieht man nicht an, wenn es unter zeugen eingeworfen wurde

Servus,

nicht nur der, nicht nur der!

Alle schlafen sie und tun nicht, was ihre Pflicht wäre. Erst
heute morgen wieder erlebt:

Kein Early Morning Tea am Bett

…:

Es ist grässlich, wie man in dieser Welt alleine gelassen
wird.
Schöne Grüße
MM

Alles klar, Verbraucherschutz ist völlig überflüssig, weils eh keine passenen Aufgaben für ihn gibt :smile:

weil man die zustellung auch anderes nachweisen kann, als
durch ein einschreiben.
und einem schreiben sieht man nicht an, wenn es unter zeugen
eingeworfen wurde

Klar, aber das kann ich ja auch.
Also brauch ich kein Einschreiben, mein Anwalt liegt daneben?

Von den ganzen juristischen Dingen rund um den Verbraucher mag man ja halten, was man will; aber jedenfalls sind sie ein ordentlicher Motor für die Euroäisierung^^

Zum Beispiel mag die Identifikation als „Europäer“ wachsen, soweit „einfachen Menschen“/Verbraucher die Klage vor einem europäischen Gericht oder schon die Berufung auf europäisches Recht möglich ist. Entsprechend viel wird für die Verbraucher getan.

Der Verbraucher sollte sich trotzdem in erster Linie auf sich selbst verlassen :smile:

Wieso empfiehlt er mir einerseits, alles per Einschreiben zu
machen, um die Zustellung nachweisen zu können (sonst verlier
ich jeden Prozess) und sagt mir andererseits, dass ich Briefe
OHNE „Einschreiben“ oder anderen Zustellnachweis nicht einfach
wegwerfen darf.

Ich glaube da hat eher der Anwalt oder du geschlafen. Es gibt
kein Gesetz, dass das Wegwerfen von Briefen unter Strafe
stellt.

Von Strafe war keine Rede.

Man _sollte_ es nicht machen weil du nicht weisst, ob der
Absender nicht doch einen Beweis der Zustellung vor Gericht
aus der Tasche zieht (zB persönlich und mit Zeugen in den
Briefkasten geworfen). Oder der Richter glaubt der Behauptung
nicht, dass du die letzten 30 Briefe des Gläubigers nicht
erhalten hast.

Stimmt, gutes Argument.

Wo bleibt das „gleiche Recht für Alle“?

Wo siehst du hier eine Ungerechtigkeit? Du kannst doch auch
das Blaue vom Himmel lügen und sagen, dass du den Brief nie
erhalten hast, und den Richter urteilen lassen, genau wie die
Gegenseite…

Die "Ungerechtigkeit ergibt sich aus dem Rat des Anwalts, dass ich alles aufwändiger, besser machen muss als die „Gegenseite“.
Wenn die Gegenseite z.B. ne Behörde oder ähnlich ist

Und was die Verbraucherzentrale hier tun soll, ist mir völlig
schleierhaft.

Die Verbraucherseite stärken, wie der Name andeutet.
Verhindern, dass Verbraucher alles nachweisen sollen (Einschreiben), „Behörden“ aber nicht.
Wenn das erledigt ist z.B. auch durchsetzten, dass wenn dubiosen Firmen telefonische Vertragsabschlüsse erlaubt sind dieselben Firmen auch telefonische Kündigungen akzeptieren müssen. Oder eben beides ablehnen.
Oder wenn Drittanbieter Geld über die Telekom abbuchen dafür sorgen, dass das Geld zurückgezahlt wird, wenn keinerlei Vertrag vorliegt.
Oder „SCHUFA“- Einträge für Firmen einführen, wenn der Verbraucher es für lustig hält.
So wie es derzeit Firmen mit Verbrauchern machen. Nach permanenten Verstössen den Laden schliessen lassen wäre nett.
Welche alte Oma knn sich heute denn noch wehren - ohne Geld für Anwälte?
Muss das sein?

Was gilt in der Praxis?

Was beweisbar ist.

Dann hat mein Anwalt gelogen - und andere Poster hier auch. Der Richter kann offensichtlich nach 15 Briefen nach Bauchgefühl entscheiden, dass da schon der eine oder andere Brief angekommen sein muss.
Ich werd demnächst mal ausprobieren und 12 Kündigungen an einen Provider ohne Einschreiben mailen- mal sehen, obs ne Reaktion gibt.

Muss man z.B. Mahngebühren auch ohne Zustellnachweis
akzeptieren und zahlen?

Pauschal gesagt: Ja, denn die Gültigkeit einer Mahnung hängt
nicht von der Zustellform ab.
Nun kann man aber behaupten, die Mahnung nie erhalten zu haben
und (falls nicht anderweitig begründet) sich somit nicht in
Verzug befindet, und darum keine Verzugskosten zu tragen hat.
Dann wird der Gläubiger evtl auf die Mahngebühren verzichten
und nochmals anmahnen oder versuchen die Kosten trotzdem
einzutreiben.

Sieht mein Anwalt eher negativ für den Verbraucher, wenn die Gegenseite z.B. ein „GEZ“- Nachfolger ist…

Grüße,
.L

Danke aber für deine guten Infos!

Timsy

Siehe oben…
Viel Spass beim Lesen!

Ich fürchte, du hast Recht…

-)

klar kannst du das auch, du kannst schreiben auch von einem gerichtsvollzieher zustellen lassen und das ist auch sehr zuverlässig ( aber teuer)
dein anwalt bezieht sich wohl eher darauf, das, wenn du briefe versendest, statt einen „normalen“ brief ein einschreiben verwenden sollst.

um mal so beim thema gez nachfolger zu bleiben, denen reichen auch nicht einfache briefe, die müssen sich da auch an die gesetze halten :wink:
https://openjur.de/u/708173.html

Ich kann daraus nicht erkennen, dass mehr als ein einfacher Brief notwendig wäre?

Hi!

Ich würde mal so sagen: Es wird auf beiden Seiten nicht immer ehrlich, gerecht und zuverlässig gearbeitet und argumentiert.

Es gibt Firmen die, ich drücke es jetzt mal politisch korrekt aus, ein schlechtes Posteingangsmanagement haben und die deswegen viele Briefe nicht erreichen.

Es gibt aber auch genau so viele Verbraucher, die entweder behaupten etwas geschickt zu haben obwohl es nicht so war oder irgendwelche Schreiben zurückdatieren und die Schuld dann auf die Post schieben, etc. etc.

Mit beiden muss man sich rumschlagen und es ist macht keine Freude sich immerwieder die halbwahren Geschichten anzuhören.

Dem Verbraucher sei aber generell geraten: Wichtige Schreiben wie z.B. Kündigungen stets mit Nachweis an den Empfänger zu schicken. Ich mache das generell wo dies möglich ist per Fax und hatte noch nie Probleme.

Gruß derschwede77

weil man die zustellung auch anderes nachweisen kann, als
durch ein einschreiben.
und einem schreiben sieht man nicht an, wenn es unter zeugen
eingeworfen wurde

Klar, aber das kann ich ja auch.
Also brauch ich kein Einschreiben, mein Anwalt liegt daneben?

Nicht ganz: Das brauchst du nicht, aber der durch Postzusteller dokumentierte Einwurf, gar eine Empfangsbestätigung des Empfängers wäre nun im Gegensatz zu einem bezeugten Einwurf eben über einen begründeten Zweifel erhaben.

Warum will man sich dieser Möglichkeit berauben? Um Porto dieser Zusatzleistung zu sparen? Dann wäre eine Vorabübermittlung per Telefax des als Briefpost zugestellten Originalschreibens bei 1,80 EUR Einsparpotential wohl hinreichend.

Aber nicht nur der Vorsitzende ahnt, dass in den weitaus meisten Fällen, wo der Zugang einer Mitteilung bestritten wurde, die Wahrheit eine ganz andere ist.

G imager

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Wo bleibt das „gleiche Recht für Alle“?

Wo siehst du hier eine Ungerechtigkeit? Du kannst doch auch
das Blaue vom Himmel lügen und sagen, dass du den Brief nie
erhalten hast, und den Richter urteilen lassen, genau wie die
Gegenseite…

Die "Ungerechtigkeit ergibt sich aus dem Rat des Anwalts,
dass ich alles aufwändiger, besser machen muss als die
„Gegenseite“.
Wenn die Gegenseite z.B. ne Behörde oder ähnlich ist

Naja, dass sehe ich als die allgemeine weltliche Ungerechtigkeit an, dass hat nichts mit der bösen GEZ zu tun (hätte ich bloss vorher geahnt worum es hier wieder mal geht…)
Wäre der Gegner irgenein privates Reichschwein, wäre die Situation genauso, er könnte das Prozessriskio locker tragen und wenn er verliert (der Richter also glaubt dass du den Mahnbrief nicht bekommen hast) sitzt du trotzdem mit dem Ärger und Anwaltskosten da, und darfst versuchen, die wieder reinzuholen.

Aber als Behörde, Inkassounternehmen oder sonstiger professioneller Gläubiger kennst du das Risiko, 99,x % der Briefe kommen an und werden bearbeitet, die paar hundert, die pro Jahr nicht ankommen (wirklich oder nur behauptet) stören dich nicht so sehr, die Kosten für einen zweiten Brief oder Mahnbescheid sind verhältnismässig gering, da lohnt es sich nicht immer und jeden Brief aufwendig mit Beleg zu versenden.

Die einzige Besonderheit der Behörden ist, dass sie grob gesagt sofort die Vollstreckung einleiten können, ohne das übliche gerichtliche Mahnverfahren, aber auch da kann man dem Bescheid widersprechen und es kann in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

Nun kann man aber behaupten, die Mahnung nie erhalten zu haben
und (falls nicht anderweitig begründet) sich somit nicht in
Verzug befindet, und darum keine Verzugskosten zu tragen hat.
Dann wird der Gläubiger evtl auf die Mahngebühren verzichten
und nochmals anmahnen oder versuchen die Kosten trotzdem
einzutreiben.

Sieht mein Anwalt eher negativ für den Verbraucher, wenn die
Gegenseite z.B. ein „GEZ“- Nachfolger ist…

Sorry, aber das stimmt nicht, es gibt genug Beispiele, wo erfolgreich der Zugang eines Bescheides bestritten wurde, und die Lage so angenommen wurde, als ob kein Bescheid ergangen wäre (mal nicht nach GEZ suchen, die Treffer sind da leider sehr fragwürdig und von gewissen Gruppierungen vollgespammt, sondern zB nach Bescheiden des Finanzamtes). Wenn man natürlich behauptet, dass ausnahmslos alle GEZ-Briefe der letzten Jahre nicht angekommen sind, sieht das schlecht aus.

Grüße,
.L

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Telefax!

Warum will man sich dieser Möglichkeit berauben? Um Porto
dieser Zusatzleistung zu sparen? Dann wäre eine
Vorabübermittlung per Telefax des als Briefpost zugestellten
Originalschreibens bei 1,80 EUR Einsparpotential wohl
hinreichend.

Darauf sollte man nochmal besonders hinweisen, hab ich auch nicht dran gedacht. Mit dem Sendebericht in der Hand hat man vor Gericht gute Karten, dass beide Übertragunsgwege nicht funktionieren wird als sehr unwahrscheinlich angesehen.

Danke für den Tipp,
.L