Verbraucherschutz Rückgaberecht

Tach zusammen,

in einer Hardware-NG hat einer den Tip gegeben, dass man um die Verträglichkeit zweier Grafikkarten zu testen, diese im Versand kaufen solle. Dem Verbraucherschutz zufolge soll man dann nämlich bei Unverträglichkeit der beiden, diese wieder problemlos zurückschicken können…

Ist das wirklich so einfach? Sind die Online-Verkäufer wirklich verpflichtet die Ware zurückzunehmen, auch wenn diese geöffnet ist?

Gruß

Holger

Hallo,

in einer Hardware-NG hat einer den Tip gegeben, dass man um
die Verträglichkeit zweier Grafikkarten zu testen, diese im
Versand kaufen solle. Dem Verbraucherschutz zufolge soll man
dann nämlich bei Unverträglichkeit der beiden, diese wieder
problemlos zurückschicken können…

so einfach ist das nicht. Nur wenn Dir bestätigt wird (und das muß nach den meisten AGB schriftlich erfolgen), daß die beiden zusammen funktionieren, ist das eine zugesicherte Eigenschaft, deren Ausbleiben ein Mangel ist, der wiederum eine Rückgabeoption für den Käufer gem. BGB nach sich zieht.

Eine einfache Bestellung beider Karten auf einmal zieht dieses Recht nicht nach sich.

Ist das wirklich so einfach? Sind die Online-Verkäufer
wirklich verpflichtet die Ware zurückzunehmen, auch wenn diese
geöffnet ist?

Ob geöffnet oder nicht, ist nicht die Frage, wenn ein Mangel vorliegt. Ob dieser vorliegt… (siehe oben).

Gruß
Christian

Hallo!

Wenn die Grafikkarten im Versandhandel gekauft wurden, dann stimmt das. Sie müssen natürlich bei der Rücksendung noch in Ordnung sein.

Gruß
Tom

Versandgeschäft?
Hi!

Ist es bei Versandgeschäften nicht generell so, dass ich binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

Grüße
Guido