Hallo,
nehmen wir mal bitte folgenden (rein spekulativen) Fall an:
Einzelunternehmer A (Versicherungsagentur) hat sein Auto mit Werbung beklebt „Vergessen Sie alles, was bis jetzt mit Versicherungen zu tun hat“.
Hintergrund dieses Satzes ist die Serviceleistung, die diese Versicherungsagentur bietet. Dazu noch eine sehr geringe (aber unternehmens interne) Storno- und Beschwerdequote. Die Serviceleistung kommt also gut beim Kunden an.
Jetzt meldet sich die Verbraucherzentrale telefonisch, und möchte wissen, was denn an dieser Versicherung „anders“ sei, weil dieser Satz evtl. die Verbraucher irritieren könnte.
A war zu dem Zeitpunkt des Anrufs nicht im Büro, ist von einem Kollegen entgegen genommen worden.
Am nächsten Tag ruft A die Verbraucherzentrale an, und möchte sich erkundigen, was es damit auf sich hat.
Die Verbraucherzentrale sagt, dass Sie sich nicht einfach telefonisch irgendwo melden dürfe, und Firmen wegen solchen Sachen immer automatisch eine schriftliche Abmahnung erhalten würden.
Kann A der Verbraucherschutz denn wegen dieser Sache jetzt was oder ist das einfach nur „Heckmeck“ von irgendeinem Wettbewerber gewesen?
Was kann A passieren?
Hoffe, ich bin in dem Brett richtig dafür…
gruß
Jürgen