Verbraucherschutz und Hausverbot erteilen

Guten Abend zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein wenig Mist gebaut und total vergessen meine Endabrechnung von meinem Strom- und Gasanbieter zu bezahlen, also es verschlafen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Nun kam es dazu, dass ich ein Schreiben für die Versorgungseinstellung bekam, dass ich binnen einer Woche die Summe X überweisen solle, dies aber schaffe ich nicht.
Nun habe ich meinen Versorger heute vormittag per Email angeschrieben, ob das möglich wäre mir eine Frist bis zum 02.11.2010 zu gewähren, weil ich da mit hoher Wahrscheinlichkeit die Summe überweisen kann.
Daraufhin kam eine Nachricht zurück, dass es nicht möglich ist und der Strom abgeklemmt wird.
Jetzt habe ich mich ein wenig belesen und folgenden Eintrag gefunden:

§ 19 Abs (2) GasGVV - Unterbrechung der Versorgung

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer
Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die
Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den
zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der
Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.

Es wird erwähnt, dass wenn der Kunde erklärt, er könne bis dato bezahlen, also über die vorgegebene Frist hinaus, wenn eine hinreichende Aussicht besteht, die ja nun besteht, der Stromversorger nicht die Einstellung erteilen darf.
Verstehe ich das richtig?
Der letztere Punkt ist:
Kann ich den Versorger per Email darauf hinweisen und ihm zugleich ein Hausverbot erteilen, weil es ja rechtswidrig wäre?

Danke schonmal.

Guten Morgen Blackbliss,

das mit dem Hausverbot wird nicht nötig sein, auch wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, denn das „Abklemmen“ funtioniert auch ohne Zutritt zur Wohnung.
Du hast dir die AGB’s offenbar gut durchgelesen und hast dir die Antworten eigentlich schon selbst gegeben. Jedoch sollte man das Ganze nicht per e-mail klären. Als erstes müsste der Grundversorger dir eine Mahnung schicken über die versäumten Zahlungen in Verbindung mit der Jahresabrechnung, und zwar per Post. Wenn er bei dieser Mahnung schon das Einstellen der Versorgung angedroht hat, dann hast du, wie du richtig recherchiert hast, noch genau 4 Wochen Zeit, deine Schuld zu begleichen. Wenn du diese Frist verstreichen lässt, ohne die säumigen Beträge zu begleichen, dann wird’s leider dunkel in der Wohnung; es sei denn du kannst nachweisen, dass die Einstellung der Versorgung unverhälnismäßige Folgen für dich hätte. Dieser Beweis ist aber nicht einfach …

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen helfen konnte.

Viele Grüße
ajala54

Nun kam es dazu, dass ich ein Schreiben für die
Versorgungseinstellung bekam, dass ich binnen einer
Woche die Summe X überweisen solle, …
Daraufhin kam eine Nachricht zurück,
dass es nicht möglich ist und
der Strom abgeklemmt wird.

Du schreibst nicht, welches Datum das Schreiben hatte, und wann es bei Dir einging. Das wäre für die Beurteilung nützlich.
Des weiteren wäre nützlich zu wissen, welcher Versorger das ist, weil man u.U. im Netz einiges über dessen Geschäftsgebaren ergoogeln könnte.

§ 19 Abs (2) GasGVV - Unterbrechung der Versorgung

Hier geht es offensichtlich um Gas, und oben schreibst Du von Abklemmen des Stroms. Die nächsten zwei Passagen gelten also nur, falls in den AGB für Strom etwas vergleichbares steht.

…ist der Grundversorge berechtigt, die
Grundversorgung vier Wochen nach Androhung
unterbrechen zu lassen und …

Da Du sicher kurzfristig hier angefragt hast, müsste vier Wochen nach Androhung der 2.11. längst vorbei sein, und Du die Rechnung bezahlt haben, was die Sperrung selbst noch im letzten Moment verhindern würde.

Dies gilt nicht, wenn die
Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der
Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

Weise ihn per Mail darauf hin, und begründe (=lege dar), dass Du zum 2.11. zahlen kannst.

sofern dies nicht außer Verhältnis
zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.

Hier spielt wohl auch die Höhe der Rechnung eine Rolle.

Kann ich den Versorger per Email darauf hinweisen

Das auf jeden Fall, allerdings ist der Zugangsnachweis juristisch strittig.

zugleich ein Hausverbot erteilen,
weil es ja rechtswidrig wäre?

„rechtswidrig“ wäre auch ein strittiger Punkt. Diese Gummiformulierung stört mich auch in einigen Gesetzen.

Hausverbot ist problematisch, wenn der Besucher Rechte hat. Aber aussprechen kann man es immer, Anwälte stellen ja auch jede Menge unzulässiger Behauptungen und Drohungen auf.
Ergänzend gibt es die Möglichkeit, nicht da zu sein, wenn jemand kommt. Funktioniert aber nur so lange, bis der Versorger mit Rechtshilfe der Polizei die Wohnung öffnen lässt.
Besser ist natürlich, das Problem gleich vorher wie oben beschrieben zu klären.

Außerdem solltest Du noch RAt bei einer örtlichen Verbraucherberatungsstelle holen. Adressen findest Du über http://verbraucherzentralen.de/

Hallo.

Also zuerst: Ich kann keine rechtsverbindlichen Empfehlungen aussprechen, weil ich ein absoluter Laie bin!
Dann: Ja, ich verstehe den Gesetzestext auch so, dass beim Stromversorger eigentlich um eine zweite Frist bitten dürfen und das dieser Ihnen diese gewähren sollte.

Ist diese Situation bei Ihnen denn zum ersten mal so? Oder kommt das bei Ihnen öfters vor?
Entschuldigen Sie die direkte Frage, aber wenn der Stromversorger schon öfters „Zahlungsprobleme“ mit Ihnen hatte, dann wäre es wohl keine Überreaktion von ihm.
Sollten Sie aber schon länger Kunde beim Stromversorger sein und bisher IMMER pünktlich alles bezahlt haben, dann sollte der Versorger das berücksichtigen - m.E. - und Ihnen auf alle Fälle eine 2te Frist gewähren.

Was das Hausverbot betrifft: Dazu kann ich nichts sagen - schon gar nicht rechtlich.
ABER: Ich würde als erstes Versuchen „Honig um den Mund zu schmieren“ und wenn das nicht geht selber mit dem Wechsel zu einem neuen Stromanbieter drohen.
Und parallel dazu können Sie noch die Verbraucherzentrale einschalten.

Soweit.
Hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Grüße.

Guten Abend zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein wenig Mist gebaut und total vergessen meine
Endabrechnung von meinem Strom- und Gasanbieter zu bezahlen,

Ich bin kein Jurist und darf keine Rechtsberatung vornehmen.

Mein Tipp : Abschlagszahlung, dann wird der „gute Wille“ dokumentiert + der Gläubiger kann nicht so einfach sperren oder kündigen.

Ich denke, die sitzen hier am längerem Hebel. Abwenden könnte man dies nur mit einer sofortigen Überweißung der Hälfte und dem Versprechen bis zu einem nächstem Termin die Forderung auszugleichen. Wenn der Anbieter Geld sieht und die Aussicht besteht den Rest bald zu bekommen, wird der Strom in der Regel nicht gesperrt. Hausverbot kann man nicht erteilen, da der Zähler der Gesellschaft gehört und die mit Hilfe der Polizei ihren Zähler (Eigentum) entfernen dürfen.