Guten Abend zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein wenig Mist gebaut und total vergessen meine Endabrechnung von meinem Strom- und Gasanbieter zu bezahlen, also es verschlafen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Nun kam es dazu, dass ich ein Schreiben für die Versorgungseinstellung bekam, dass ich binnen einer Woche die Summe X überweisen solle, dies aber schaffe ich nicht.
Nun habe ich meinen Versorger heute vormittag per Email angeschrieben, ob das möglich wäre mir eine Frist bis zum 02.11.2010 zu gewähren, weil ich da mit hoher Wahrscheinlichkeit die Summe überweisen kann.
Daraufhin kam eine Nachricht zurück, dass es nicht möglich ist und der Strom abgeklemmt wird.
Jetzt habe ich mich ein wenig belesen und folgenden Eintrag gefunden:
§ 19 Abs (2) GasGVV - Unterbrechung der Versorgung
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer
Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die
Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den
zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der
Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
Es wird erwähnt, dass wenn der Kunde erklärt, er könne bis dato bezahlen, also über die vorgegebene Frist hinaus, wenn eine hinreichende Aussicht besteht, die ja nun besteht, der Stromversorger nicht die Einstellung erteilen darf.
Verstehe ich das richtig?
Der letztere Punkt ist:
Kann ich den Versorger per Email darauf hinweisen und ihm zugleich ein Hausverbot erteilen, weil es ja rechtswidrig wäre?
Danke schonmal.