Bei einem Verkauf eines EFH -hier Bj1960 in NRW ist ein Energieausweis vorzulegen.
Genügt da ein Verbrauchsausweis als günstige Form oder ist zwingend ein Bedarfsausweis vorzulegen?
Freundliche Grüße
Karl4
Da brauchst Du den (teureren, aufwändigeren, aber auch wirklich aussagekräftigen) Bedarfsausweis.
Es gilt, wenn weniger als 5 Wohneinheiten( ist der Fall) und noch nicht die Vorgabe der Wärmeschutzverordnung von 1977( ist wahrscheinlich, wenn nicht später nachgerüstet) erfüllend = Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis gilt > 5 WE und WSV 77 eingehalten
Auf die wenigen Ausnahmen gehe ich nicht extra ein, sie liegen hier nicht vor (Denkmalschutz etwa).
MfG
duck313
Danke duck313, die Antwort hat mir geholfen.