Verbrauchsabhängige Abrechnung von Kaltwasser

Die Abrechnungsfirma rechnet den Kostenanteil pro Wohnung wie folgt: Gesamtkaltwasser und Kanalkosten (Rechnung der Gemeinde incl Grundgebühr) geteilt durch die Gesamtkubikmeterzahl Kaltwasser und anschließend multiplitiert mit der einzelnen Nutzeinheit (Wohnung)

Diese Mischkalkulation führt zu einer ungerechten Mehrbelastung für Mieter mit hohem Wasserverbrauch.

Beispiel in meinem Fall:
Gesamtrechnung Kanal/Abwasser/Grundgebühr p.a. 2222,00€
geteilt durch Gesamtkaltwasser 710kbm = 3,13 € p/kbm
multipliziert mit meinem Wasserverbrauch 218 kbm = 682,34€
Es sind 9 Mieter im Haus,die meisten verbrauchen um 40-80 kbm.Die Gemeinde erhebt pro Wohnung 91,92€ Grundgebühr für Kanal Wasser.
Das bedeutet für mich durch diese Mischkalkulation viel zu hoher kbm Preis.
Meine realen Kosten lt Gebühren der Gemeinde betragen:
Grundgebühr Kanal/wasser WE/Jahr 91,92
mein Verbrauch 218 kbm x1,70€(Kanal/Abwasserpreis ein kbm incl Mwst.) 370,60
Gesamt 462,52 das sind 200€ weniger,ist die o.g Abrechnung zu meinem Nachteil zulässig?
Die Abrechnungsfirma spricht von einer
üblichen Vorgehensweise.

Und schon wieder dieses Märchen, dass Abrechnungen gerecht sind, gerecht sein sollen, überhaupt gerecht möglich wären.
Es ist gängige Praxis die Gesamtkosten über die Einheiten abzurechnen.

vnA

Hallo

oben wurde der Titel mal in - verbrauchsunabhängige - geändert, weil die Frage sonst nicht dazu paßt.

Die Abrechnungsfirma rechnet den Kostenanteil pro Wohnung wie
folgt: Gesamtkaltwasser und Kanalkosten (Rechnung der Gemeinde
incl Grundgebühr) geteilt durch die Gesamtkubikmeterzahl
Kaltwasser und anschließend multiplitiert mit der einzelnen
Nutzeinheit (Wohnung)

Einfach mal im MV nachsehen was dort vereinbart wurde.
Wenn kein Verteilerschlüssel für diese Nebenkostenart extra vereinbart wurde, wird nach Gesetz, also nach Quadratmeter, angerechnet. Das kann in diesem Fall besser (kleinere-) oder schlechter (größere Wohnung) sein.

Diese Mischkalkulation führt zu einer ungerechten
Mehrbelastung für Mieter mit hohem Wasserverbrauch.

Dies wäre eher ungewöhnlich.
Man könnte auch zu Schluß kommen, das ein Verbrauch über den Durchschnitt billiger auswirkt, als anders herum.

Ungerecht ist das Leben sowieso.
Die Aufteilung der Nebenkosten kann nur so weit wie möglich (Gesetz) bzw. wie eben in der Vereinbarung (Mietvertrag) umgesetzt werden. Eine absolut gerechte Aufteilung womöglich bis zum letzten Tropfen oder Cent wäre schon rein technisch nicht zu machen.

Am besten wäre eine verbrauchsabhängige Lösung. Diese ist aber idR teuerer, weil die Meßuhren im Austausch alle paar Jahre auf den M umgelegt (ca. 60 €/Stk) werden kann. Dazu kommt noch der Ableseaufwand.

Beispiel in meinem Fall:

Gesamtrechnung Kanal/Abwasser/Grundgebühr p.a. 2222,00€

geteilt durch Gesamtkaltwasser 710kbm = 3,13 € p/kbm

multipliziert mit meinem Wasserverbrauch 218 kbm = 682,34€

Hier scheint schon eine Abrechnung nach Wohnquadratmetern vorzuliegen, weil nach Wohneinheiten alle den gleichen Anteil hätten.

Es sind 9 Mieter im Haus,die meisten verbrauchen um 40-80
kbm.Die Gemeinde erhebt pro Wohnung 91,92€ Grundgebühr für
Kanal Wasser.

Das bedeutet für mich durch diese Mischkalkulation viel zu
hoher kbm Preis.

Meine realen Kosten lt Gebühren der Gemeinde betragen:

Grundgebühr Kanal/wasser WE/Jahr 91,92

Kommt mir ungewöhnlich vor.
Einfach mal den örtlichen Mieterverein fragen ob dies so üblich wäre. Es gibt auch Gemeinden/Städte die ohne Grundgebühr für Brauchwasser auskommen.
Viele stellen aber noch Niederschlagswasser als Extraposten in Rechnung.

Diese „Regensteuer“ ist für Leute aus der Wüste einfach nicht erklärbar :wink:

mein Verbrauch 218 kbm x1,70€(Kanal/Abwasserpreis ein kbm
incl Mwst.) 370,60

Die MW fällt nur für Frischwasser an, nicht für Abwasser!

Gesamt 462,52 das sind 200€ weniger,ist die o.g Abrechnung zu
meinem Nachteil zulässig?

Je nach Vertrags- oder Gesetzeslage…

Die Abrechnungsfirma spricht von einer

üblichen Vorgehensweise.

Klar, sie macht was der VM vorgibt.

vlg MC